Der sogenannte gerichtliche Mahnbescheid wird nur dann zu einem Titel, wenn die 14tägige Widerspruch/sfrist versäumt wird, die genau sowenig wie der Mahnbescheid selber begründet werden muß. Im Grund genommen ein ein staatlich sanktioniertes Drohkasperletheater. ( Gibt es in dieser Form afaik...