AW: Flexstrom muss seine Kunden darüber informieren, dass seine Info-Briefe irreführe
Schweigen bei Verbrauchern ist keine Zustimmung (rechtsgültige Willenserklärung).
Siehe auch>> Ein Schweigen ist keine Zustimmung
Aber! Im Handelsrecht (Aktivitäten zwischen Kaufleuten) sieht die Sache anders...