Also,wenn man als Gewerbetreibender nicht den Unterschied kennt>> Widerruf/Widerspruch, ???
Der Gesetzgeber geht davon aus das ein Gewerbetreibender sein Handwerk gelernt hat und das er,bevor er einen Vertrag abschliesst,sich alles genau durchliest,oder im Zweifelsfall vorher rechtlichen Rat...