Die Firma sollte mal ihre AGB lesen.
Befreiende Wirkung:
Derjenige, der die Zahlung tätigt (Kunde), ist von weiteren Forderungen desjenigen befreit, an den die Zahlung geht.
Das heisst,sollte die Firma den Betrag von der Telekom nicht erhalten haben,kann er diesen nicht nocheinmal vom Kunden...