11.06.10 Neues Widerrufsrecht

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Seit 11.06.2010 gilt das neue Widerrufsrecht

Seit 11.06.2010 gilt in Deutschland ein neues Widerrufsrecht für alle Gewerbetreibenden, die im Internet Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Die Musterformulierung des Bundesjustizministeriums wurde in den Rang eines Gesetzes gehoben.

Für eBay-Händler gibt es ein kleines Problem wenn sie wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt wurden und eine Unterlassungserklärung abgegeben haben.
Eine abgegebene Unterlassungserklärung wird nicht durch eine Rechtsänderung
unwirksam. Sie muss weiter beachtet werden.

Mit der Abgabe der Unterlassungserklärung
schließt der Abgemahnte mit dem Abmahnenden einen
Vertrag."Verträge sind einzuhalten."
Es besteht die Möglichkeit der ausserordentlichen Kündigung
Eine Kündigung der Unterlassungserklärung muss zeitnah, innerhalb einer angemessenen Frist nach Änderung der Rechtslage erfolgen.

Da das Thema zu komplex ist,hier trustedshops.de/Neues-Widerrufsrecht ab 11.06.2010 musterformilierung,eBbay,ebayhändeler,onlineshop,pdf ein bisschen Lesestoff.
 

schnippewippe

New member
Erste Abmahnung zu Widerrufsbelehrung

Gefunden über Jura-Blog


Erste Abmahnung zu Widerrufsbelehrung


Es hat ja nicht lange gedauert.

Zum 11.06.2010 tritt das Gesetz mit der neuen Widerrufsbelehrung in Kraft.

Zum 14.06.2010 läßt sich einer der ersten Anwälte eine Widerrufsbelehrung alt von einem angeblich Geschädigten ausdrucken und verschickt prompt seine Abmahnung.

Grund der Abmahnung: Die fehlende Benennung der §§ wegen der Informationspflichten. Das alles inhaltlich benannt wird, spielt ja keine Rolle.

Und damit hat natürlich der Verwender der alten Belehrung einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil.

Aber damit ergibt sich doch eine spannende Frage: Wenn die §§ nicht genannt werden, führt das ja dazu, dass wegen fehlender Informationspflicht die Widerrufsfrist nicht gilt. Somit hat der Verbraucher ein unbeschränktes Rückgaberecht. Damit hat aber der Abgemahnte keinen Wettbewerbsvorteil mehr.................................aus dem link
 

schnippewippe

New member
Vorsicht bei unpräzise Angaben zur Lieferzeit

Abmahngefahr: Unpräzise Angaben zur Lieferzeit in Online-Shops sowie bei eBay & Co

Bereits im Jahr 2007 hat das KG Berlin (Beschluss vom 03.04.2007, Az: 5 W 73/07) entschieden, dass "ca."-Angaben zur Lieferzeit wettbewerbswidrig sind (z.B. "in der Regel 3-4 Tage nach Geldeingang", "Lieferzeit 5-6 Tage"). Dennoch finden sich in zahlreichen Angeboten noch derartige Lieferzeitangaben, welche immer wieder abgemahnt werden. Es hilft einem Abgemahnten dabei nicht, dass diese Ansicht (zu Recht) nicht von allen Gerichten geteilt wird (z.B,. OLG Bremen - 2 U 42/09). Nach herrschender Ansicht kann ein Abmahner nach dem Grundsatz des fliegenden Gerichtsstands bie Online-Angeboten wählen, bei welchem Gericht er gerichtliche Schritte einleitet.

Es stellt sich die Frage, ob es überhaupt erforderlich ist, eine Angabe zur Lieferzeit zu machen. Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 07.04.2005 - I ZR 314/02) geht ein Durchschittsverbraucher davon aus, dass eine in einem Online-Angebot beworbene Ware sofort lieferbar ist, es sei denn, es wird gut sichtbar auf abweichende Lieferzeiten hingewiesen. Der Hinweis "Lieferzeit auf Anfrage " ist nach Ansicht des OLG Hamm allerdings wettbwerbswidrig (Urteil vom 17.03.2009 - Az. 4 U 167/08).

Tip: Um Risiken zu vermeiden empfiehlt sich die Angabe fester Lieferzeiten (z.B. "Lieferung 3 Werktage nach Zahlungseingang")..................aus dem link .
 

schnippewippe

New member
Wenn der Onlinehändler Kauf auf Probe und Widerrufsrecht unzulässig vermengt

OLG Hamm: Wenn der Onlinehändler Kauf auf Probe und Widerrufsrecht unzulässig vermengt

OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2010, Az. 4 U 208/09
§§ 3; 4 Nr. 11; 5 UWG; § 312 c BGB

Das OLG Hamm hat entschieden, dass durch eine Widerrufsbelehrung durch die Voranstellung eines Kaufs auf Probe undeutlich werden kann, insbesondere, wenn beide Regelungen kommentarlos nebeneinander stehen. Für den Kunden werde so nicht deutlich genug, dass die in den beiden Regelungen genannten Lösungsfristen von jeweils 14 Tagen hintereinander geschaltet seien. Zum Volltext der Entscheidung:.............im link
 

schnippewippe

New member
Leute schaut euch mal die Widerrufbelehrung an wenn ihr eine Rechnung bekommt.
Widerrufsbelehrung

eine nicht mehr aktuelle Widerrufsbelehrung? Unkenntnis? Wohl kaum. Mangelnde Motivation die Website zu aktualisieren? Vielleicht wurde das einfach übersehen? Der Fehler wiederholt sich auch in der AGB. Die Konsequenz? Eine praktisch lebenslanges Widerrufsrecht.

§ 355 Abs. 4 BGB regelt, dass Widerrufsrecht spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss erlischt. Die Einschränkung steht im zweiten Satz:

“Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht entsprechend den Anforderungen des § 360 Abs. 1 über sein Widerrufsrecht in Textform belehrt worden ist [...]“

Der Verbraucher wird in dem Fall zwar Belehrt, jedoch falsch.
Also schaut sie euch auf Fehler an.
 

schnippewippe

New member
Erlischt das Widerrufsrecht nach Login? D

Erlischt das Widerrufsrecht nach Login?

Aktuelle Rechtslage
..............................................

.................Dem hat der Gesetzgeber inzwischen einen Riegel vorgeschoben. Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 312 d Abs. 3 BGB nur dann vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wird. Der Verbraucher muss also bezahlt und der Unternehmer die gesamte Leistung erbracht haben. Das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrecht kommt daher bei Verträgen, bei denen der Verbraucher zum Beispiel ein Single-Portal ein Jahr nutzen oder eine Telekommunikationsleistung wahrnehmen kann, gar nicht in Betracht. Denn der Unternehmer hat erst mit Ablauf der Vertragslaufzeit seine Leistung vollständig erbracht.
Widerrufsrecht ignoriert

Trotzdem scheuen einige Unternehmen nicht davor zurück, das Gegenteil zu behaupten. Hier ein paar Antworten, die Verbraucher bekamen, als sie ihr Widerrufsrecht ausübten:.......................mehr im link
 

mindamino

New member
AW: Erste Abmahnung zu Widerrufsbelehrung

Gefunden über Jura-Blog


Erste Abmahnung zu Widerrufsbelehrung


Aber damit ergibt sich doch eine spannende Frage: Wenn die §§ nicht genannt werden, führt das ja dazu, dass wegen fehlender Informationspflicht die Widerrufsfrist nicht gilt. Somit hat der Verbraucher ein unbeschränktes Rückgaberecht. Damit hat aber der Abgemahnte keinen Wettbewerbsvorteil mehr.
Auch wenn davon kein Kunde gebrauch macht bzw. woher wissen Sie, dass er dann aufgrund des unendlich langen Widerrufsrechtes bei einem Nichthinweis auch gleich viel Artikel zurückerhält bzw. dass die Käufer wissen, dass diese wegen fehlender Paragrafen von ihrem unendlich langem Widerrufsrecht gebrauch machen?
Wobei hier der Wettbewerbsnachteil ja tatsächlich kaum oder gar nicht gegeben ist. Allerdings muss derjenige, der mit einer falschen Widerrufsbelehrung tätig ist beweisen, dass er dadurch keinen Vorteil hat.

So hat auch mal jemand argumentiert, den ich auf Untlerlassung in Anspruch genommen habe, weil er nach über einem Jahr noch gar nicht auf das Widerrufsrecht hingewiesen hat und das es daher für ihn sogar noch nachteiliger wäre.

In der mündlichen Verhandlung erklärte er dann, dass er noch niemals wegen Nichtgefallen bzw. wegen des Widerrufsrecht (innerhalb über einen Jahres) Artikel zurückerhalten hat. Warum hat er vorstehendes erklärt?: Es muss an den Artikeln liegen, die der Kläger verkauft. Er hat nur hochwertige Artikel (hatten beide die gleichen Artikel vom gleichen Distributor und Hersteller).

Ich hatte eine Ausprobierrücksendequote von etwa 5% im preisagressiven Massengeschäft. Das ist gegenüber ihm ruinös.
Warum Menschen ihre Artikel nicht zurücksenden obwohl diese durch den Nichthinweis ein unendlich langes Widerrufsrecht haben hat auch einen Grund und warum bei diesem keine Artikel zum ausprobieren gekauft werden.
Welcher Käufer will sich dadurch schon auf die auseinandersetzungen mit dem Verkäufer einlassen. Als Käufer bestelle ich doch dort wo es Angeboten wird, denn da erhalte ich es auch und muss mich nicht noch erst mit dem Verkäufer rumärgern was ja vorprogrammiert ist.
Wo bestellst Du bei gleichem Preis oder leicht unterschiedlichem Preis, wenn Du etwas ausprobieren willst, dort wo ein Widerrufsrecht angeboten wird oder dort wo gar keines angeboten wird?

Einige Zeit darauf erklärte der gegnerische Anwalt in der mündlichen Verhandlung, das das Vorgehen des Kläger von ihm zu verlangen auf ein Widerrufsrecht hinzuweisen eine Schweinerei darstellt, weil es seinen Mandanten ruinieren würde, wenn der aufgrund eines Widerrufshinweises auch wie er Artikel einfach so zurücknehmen müsste. Ich würde seinen Mandanten ruinieren. Ob ich überhaupt wüsste wass man in dem Markt verdient und am Ende übrigbleibt. Das ist bei riesigen Umsätzen nicht viel mehr als das Existensminimum!
Da ich genau so in dem Markt tätig bin ist klar, dass der mir nichts anderes sagt als dass was ich selbst erlebe und das bei mir wegen der Widerrufe bei gleichem Preis wie bei ihm gar nichts mehr übrigbleibt. Wie der gegnerische Anwalt schon erlärte ist es ruinös.

Mein Unterlassungsanspruch wurde dann von Richterin Dr. Brigitte Brüninghaus am LG Bückeburg abgewiesen, weil der Hinweis meinerseits auf ein Widerrufsrecht für mich von Vorteil sei, denn es würden aufgrund des Widerrufsrechts mehr Menschen bei mir etwas bestellen und ich zahlte etwa 5000 EUR zusätzlich an Anwalts- und Gerichtskosten.

(Warum weigert sich der auf Unterlassung in Anspruch genommene so hartnäckig, dass er bei einem Prozessrisiko von 5000 EUR sogar verklagt werden muss und nutzt seinen Vorteil durch das Widerrufsrecht nicht?)

Dh. also dass auch im vorliegenden Fall der Hinweis auf ein Widerrufsrecht bei fehlenden Paragrafenzahlen für den Käufer von Vorteil ist, denn durch das dadurch unbeschränkte Rückgaberecht kann der Käufer seine Käufe unendlich lange zurückgeben und daher ist das für den Verkäufer von grossem Vorteil, denn er erhält dadurch mehr Bestellungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben