schnippewippe
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Arbeitsgericht Freiburg spricht Leiharbeiter Lohnnachschlag zu
Geht aus einem Leiharbeitsvertrag nicht klar hervor, welcher Tarifvertrag genau anzuwenden ist, können Leiharbeiter meist mehr Lohn einfordern. Denn sie müssen dann genauso bezahlt werden, wie die Stammbelegschaft im eingesetzten Betrieb, entschied das Arbeitsgericht Freiburg in einem am Mittwoch, 11.01.2012, veröffentlichten Urteil (AZ: 2 Ca 218/11). Es reiche nicht aus, dass im Arbeitsvertrag nur auf einzelne Punkte eines Tarifvertrags verwiesen wird......................mehr im link