Abmahnfalle Pixelio-Bilder

schnippewippe

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Brisantes Urteil
Foto-Urheber-Urteil könnte neue Abmahnwelle lostreten
Abmahnfalle Pixelio-Bilder
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln (Urteil vom 30.01.2014, Az.: 14 O 427/13) sorgt im Netz gerade für Aufregung. Ein Hobbyfotograf, der seine Bilder selbst über das Fotoportal Pixelio zur “kostenlosen” Nutzung bereit stellt, hat einen solchen Nutzer wegen fehlender Urheberbenennung gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen. Der Nutzer hatte zwar auf der Website, auf der das Bild eingeblendet wurde, einen Hinweis auf den Urheber angebracht, nicht aber auf dem Bild selbst. Bei Direktaufruf der Bild-URL, den man als Besucher der Website sehr schnell über das Kontextmenü bewerkstelligen kann, erscheint natürlich kein Urhebervermerk, denn dazu müsste dieser auf dem Bild selbst aufgebracht worden sein. Das Landgericht Köln hat zur Unterlassung verurteilt, weil bei Direktaufruf der Bilddatei keine Urheberbenennung angezeigt wird.

Um es vorwegzunehmen: Ich halte das Urteil ebenfalls für falsch, aber vollkommen abwegig oder schwachsinnig, wie ich es teilweise auch von Kollegen gelesen habe, ist es wohl eher nicht...............weiter im link
Kurzinterview mit Pixelio-Chef Markus Hein: “Creative Commons ist derzeit keine Option”

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