Abmahnung als Geschäftsmodell

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Wer auf einen BitTorrent-Server zum illegalen Filesharing verlinkt, ist zur Unterlas

Dr. Damm & Partner

LG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2010, Az. 310 O 154/10
§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG; § 8 TMG

Das LG Hamburg hat entschieden, dass derjenige, der für das Filesharing von Musik- oder Filmdateien verwendete BitTorrent Server an das Internet anbindet, insbesondere den Datenverkehr zu dieser Webseite weiterleitet, zur Unterlassung verpflichtet ist. Den Streitwert des Verfahrens setzte die Kammer auf 290.000,00 EUR fest. Die Antragsgegner hätten für diese Rechtsverletzungen als sog. Störer einzustehen. Es sei ihnen möglich gewesen und jedenfalls nach den Abmahnungen der Antragstellerinnen auch zumutbar, die Abrufbarkeit der Websites mit den Urheberrechte verletzenden Inhalten zu verhindern. Auf das Haftungsprivileg des § 8 TMG könnten sich die Antragsgegner nicht berufen, da dieses auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung finde (BGH GRUR 2004, 860 ff.; BGH GRUR 2007, 724 ff.; OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 385f.; OLG Hamburg MMR 2009, 405ff.)...........aus dem link
 

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Internationales Abkommen gegen Filesharer geplant

Internationales Abkommen gegen Filesharer geplant

.......................................Auf jahrelange hartnäckige Initiative der Rechteinhaber - der Unterhaltungsindustrie - laufen nun mehrere parallele Gesetzesvorhaben gegen Raubkopierer. Ein wichtiger Schritt bei dem Vorhaben, den Filesharern endgültig den Garaus zu machen, soll der sog. Gallo-Report sein, der im September vom Europäischen Parlament verabschiedet werden soll. Zudem verhandelt eine Gruppe von Industriestaaten, insgesamt 39 Staaten, darunter alle EU-Länder, im Rahmen des sog. Acta-Abkommens derzeit harte Sanktionen gegen illegale Filesharer, die noch dieses Jahr beschlossen werden sollen. Es werden Sanktionen wie die Sperrung des Internetzugangs für Raubkopierer diskutiert.

Ob jedoch diese neuen bzw. fortgeschrittenen Gesetzesvorhaben tatsächlich umgesetzt werden und dann überhaupt eine messbare Wirkung entfalten, scheint angesichts der sich immer schneller entwickelnden und innovativeren Technik im digitalen Zeitalter mehr als fraglich.

Erwischt wird der durchschnittliche Filesharer aber meistens - mit finanziellen Konsequenzen, die schmerzen (nh)...................................mehr im link
 

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3sat neues - Über Internetsperren für Filesharer in Frankreich

3sat neues - Über Internetsperren für Filesharer in Frankreich

Wer dreimal ertappt wird, darf nicht mehr ins Netz. Präsident Sarkozy ist ein mächtiger Befürworter und Förderer des „Hadopi"-Gesetzes, des strengsten in Europa. Die Netzcommunity vermuten, es gehe ihm dabei vor allem um Kontrolle und Verteufelung.

Frankreich: Hadopi-Logo verletzt selbst Copyrights

Der Hadopi-Krimi, ungekürzt und in Deutsch

Frankreich: Umstrittenes Filesharing-Gesetz in Kraft
Kampf gegen Online-Piraten

Britische Regierung will Internetsperren 2011 einführen

Neue Gesetze
Frontalangriff auf Filesharer


Rechtsanwalt Christian Solmecke

Filesharing-Spezial - Übersicht über unser gesamtes Informationsangebot
 

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Bushido mahnt jetzt die Piratenpartei ab.

Bushido mahnt jetzt die Piratenpartei ab.

Golem berichtet darüber, dass die Piratenpartei eine Abmahnung von Bushido erhalten hat. Anscheinend hat ein Mitglied des Bundesvorstandes Jemand (Ist unklar, wer das war) aus dem eigenen Bundesvorstands-Netz ein Lied von Bushido zum Download angeboten. Bekanntlich findet der es nicht in Ordnung, wenn seine schlechte Musik auch noch massenhaft unberechtigt in Umlauf gebracht wird. Nun überlegt der Vorstand, wie man mit der Abmahnung umgehen soll. Golem zitiert aus dem MP3-Mitschnitt der Vorstandssitzung:.........................mehr darüber im link
 

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Begrenzung der Abmahnkosten auf 100 Euro auch beim Anbieten eines Musik-Albums

Begrenzung der Abmahnkosten auf 100 Euro auch beim Anbieten eines Musik-Albums

Urheberrechtsverletzungen müssen die Nutzer von Filesharing-Netzwerken die Anwaltskosten für die Abmahnung übernehmen. Dass sich das Honorar selbst dann auf auf 100,00 Euro beschränkt, wenn nicht nur einzelne Titel, sondern ein ganzes Album zur Verfügung gestellt wird, zeigt ein aktuelles Urteil des AG Frankfurt am Main (Az. 30 C 2353/09-75) vom 01.02.2010..............................

...........................Fazit:
Die Entscheidung hat deshalb richtungsweisenden Charakter, da sie klar stellt, dass die Kriterien zum "gewerblichen Ausmaß" in Fällen des § 97a UrhG nicht anzuwenden sind. Dies erscheint insbesondere deshalb überzeugend, als dass der Gesetzgeber im § 97a UrhG mit der “Erheblichkeit der Rechtsverletzung” einen anderen Wortlaut gewählt hat, als in § 101 UrhG, der das “gewerblichen Ausmaß” als Maßstab heranzieht. Zudem wird die Frage beantwortet, ob die Bereitstellung eines Musik-Albums in Filesharing-Netzwerken noch noch als unerhebliche Rechtsverletzung gewertet werden kann." .......................mehr im link darüber
 

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Lena Meyer-Landruts Hits

Lena Meyer-Landruts Hits “Satellite” und “Bee” werden im Auftrag der Universal Music GmbH durch die Rasch Rechtsanwälte abgemahnt

Unsere Vertragsanwälte haben uns informiert, dass aktuell die Rasch Rechtsanwälte für die Universal Music GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) abmahnen. Gegenstand der Abmahnungen sind vermeintliche Rechteverletzungen an einigen Liedern aus den ”German Top 100 Single Charts”, u.a. an Lena Meyer-Landruts Charts-Erfolgen “Satellite” und “Bee”.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Abmahnkanzleien. So werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Wir empfehlen, die von den Rasch Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung durch einen kompetenten Anwalt zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht zu behandeln sind auch die modifizierten Unterlassungserklärungen, auf welche man teils im Internet stößt.

Andererseits sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden sehr hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren, und jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rasch Rechtsanwälte zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich jetzt gleich!.
.....aus dem link
 

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OLG Düsseldorf: Die direct-sports.de GmbH mahnte rechtsmissbräuchlich ab

OLG Düsseldorf: Die direct-sports.de GmbH mahnte rechtsmissbräuchlich ab

Das OLG Düsseldorf hat der Firma direct-sports.de GmbH, die im vergangenen Jahr zahlreiche Onlinehändler wegen angeblicher Verletzung der Markenrechte an den Bezeichnungen “Stealth” und “Hawk” abgemahnt hatte, rechtsmissbräuchliches Verhalten attestiert. Die Marken seien ohne einen ernsthaften Benutzungswillen mit dem Ziel registriert worden, Zeichennutzer später mit Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen zu überziehen. Zitat:
“Die Antragstellerin hat die Kosten des in der Hauptsache für erledigt erklärten Verfügungsverfahrens nach § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO zu tragen, weil dies dem für die Kostenentscheidung maßgeblichen billigen Ermessen entspricht.

Im Grundsatz ist es billig, dass die Kosten derjenigen Partei auferlegt werden, die ohne das erledigende Ereignis nach dem Sach- und Streitstand bei der Erledigungserklärung voraussichtlich unterlegen wäre. Das ist im Streitfall die Antragstellerin. In dem den Parteien bekannten Urteil des beschließenden Senats vom 08. 06.2010 in der Verfügungssache der Antragstellerin gegen die … AG (Az. I-20 U 199/09) hat er Ansprüche der Antragstellerin aus der deutschen Wortmarke „Hawk”, Registernummer 3070686, verneint, weil sie rechtsmissbräuchlich vorgehe...............ganzer Bericht im link
 
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Internet-Nutzer wegen Download angeklagt

Internet-Nutzer wegen Download angeklagt

Öhringen - Sogar das SWR-Fernsehen war am Dienstag ins Amtsgericht gekommen, um den Prozess gegen einen 34-jährigen Öhringer zu verfolgen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, eine urheberrechtlich geschützte Software zur Reparatur von Kraftfahrzeugen aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Wert: 1300 Euro. Dazu habe sich der Mann per W-LAN in den Internet-Anschluss seiner Vermieterin eingeloggt.

Angeblich Abzocke

Der Angeklagte machte aus dem Verfahren am Dienstag eine Grundsatzfrage. Er beschuldigte eine Karlsruher Abmahn-Kanzlei, Internet-Nutzer bundesweit mit unbewiesenen Behauptungen abzuzocken. Dazu bediene sich die Kanzlei einer Firma, die mit einer Such-Software das Internet nach Urheberrechts-Verstößen durchforste. Im Öhringer Fall hatte das ein Strafverfahren gegen den 34-Jährigen sowie eine zivilrechtliche Forderung von 3500 Euro an dessen Vermieterin zur Folge. Die Frau weigert sich zu zahlen.

Der Angeklagte betonte, dass er die fragliche Datei niemals heruntergeladen habe. Die Such-Software, die solche Verstöße aufdecken solle, sei fehlerhaft. Inzwischen gibt es wohl einige Gutachter, die sich in dieser Frage vehement widersprechen. In der Sat-1-Sendung "Akte 2010" wurde die Software von einem Sachverständigen als unzuverlässig eingestuft.................weiter im link

Damit der Rest nicht verloren geht.
 

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Tutsi Blog Aktuell Europaweite Razzia gegen Filesharer: Europol Aktion gegen Release

Europaweite Razzia gegen Filesharer: Europol Aktion gegen Release Groups

Razzia bei Filesharern: Bei einer europaweit koordinierten Aktion gegen angebliche Filesharer schlugen die Ermittler gleichzeitig in mehreren Ländern zu und nahmen mehrere Mitglieder mutmaßlicher Release Groups fest, die angeblich illegal Filme, Musik und Software auf verschiedenen Servern bereit gestellt und nach Angaben der Behörden auch als 0-day-Release über Tauschbörsen verbreitet haben sollen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Schweden und Belgien sowie der niederländischen Copyright-Firma Brein soll es hierbei in insgesamt 14 europäischen Ländern zu Durchsuchungen gekommen sein, wobei auch diverse Computer und anderes Material bei den Beschuldigten sichergestellt worden sei.......................................................

..............................In welchen Städten in Deutschland die Herrschaften von Europol unangekündigte Hausbesuche durchgeführt haben, ist derzeit noch nicht bekannt aber wer in den entsprechenden Boards liest, findet hierzu schnell weitere Informationen...............mehr im link
 

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OLG Köln: Filesharing - Mehr als 5.000 EUR Schadensersatz für den Down-/Upload eines

OLG Köln: Filesharing - Mehr als 5.000 EUR Schadensersatz für den Down-/Upload eines Computerprogramms

OLG Köln, Urteil vom 23.07.2010, Az. 6 U 31/10
§§ 97 Abs. 1 S. 1, 19a, 69a UrhG i.V.m. §§ 249, 683 S. 1, 670 BGB

Das OLG Köln hat in der Berufungsinstanz entschieden, dass Schadensersatz in Höhe von über 5.000,00 EUR sowie Anwaltskosten in Höhe von über 1.000,00 EUR für das Filesharing eines Computerprogramms angemessen ist. Die Rechteinhaberin hatte vorgetragen, dass die Lizenzen des streitgegenständlichen Programms am Markt mit ca. 4.000,00 EUR angeboten würden, der Beklagte gestand immerhin einen Preis von 1.250,00 EUR zu. Aufgrund der Verbreitung des Programms in einer Tauschbörse an eine unbekannte Anzahl von Nutzern sei nach den Ausführungen des Gerichts auch ein Vielfaches des Entgelts für eine Einzellizenz als Schadensersatz angemessen. Der Beklagte drang mit seinen Einwendungen nicht durch. Er hatte bestritten, das Programm heruntergeladen zu haben; durch auf seinem PC gefundene Registry-Einträge konnte jedoch eine Nutzung des Programms nachgewiesen werden. Die Behauptung, Vorbesitzer des gebraucht erworbenen PCs oder ein Virus/Trojaner sei für die Installation des Programms bzw. für die Registry-Einträge verantwortlich, sei nicht stichhaltig vorgebracht worden. Die Zuverlässigkeit von Internet-Recherchen hinsichtlich der IP-Adressen sei ebenfalls lediglich pauschal vorgetragen worden. Zum Volltext der Entscheidung:..........weiter im link
 

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Persönlichkeitsrechte einer Kuh

Ach ja - habe ich ja ganz vergessen hier zu schreiben.

Meine Schwester hat Bekannte die auf dem Land wohnen.
Haben auch Pferde. Neben der Pferdekoppel ist eine Kuhweide. Ihre Bekannte findet eine der Kühe besonders schön und hat ein Bild von ihr gemacht. Dieses Bild hatte die Bekannte meiner Schwester dann bei sich auf der Homepage eingestellt.

Nun bekam sie eine Abmahnung. Begründung : Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Kuh.
Sie verstand die Welt nicht mehr und ging damit zum Anwalt.

Man hat sich dann mit der Gegenseite so geeinigt, dass sie das Bild einstellen darf ,wenn sie die Plombe aus dem Ohr der Kuh ,auf dem Bild entfernt.
Die müssen da wohl mit einer super Lupe nach der Plombe gesucht haben. Auf dem Fleck(Plombe) war gar keine Nummer zu erkennen.
Nun gut ,sie nahm das Bild wieder raus. Das war ihr dann doch echt alles zu doof.

Habe jetzt mal im Intenet nach Persönlichkeitsrechte einer Kuh gesucht.
Da steht echt was über Persönlichkeitsrechte einer Kuh
Nürnberg (D-AH). Wer das Foto einer ihm nicht gehörenden Kuh ins Internet stellt, verletzt damit keine fremden Persönlichkeitsrechte. Zumindest dann nicht, wenn auf dem Abbild offensichtlich jeglicher Bezug zum Eigentümer des Tieres fehlt. Diese Auffassung hat jetzt das Amtsgericht Köln vertreten (Az. 111 C 33/10).
Das Urteil sollte man sich merken.


Heute hat recht 24 Einiges über Abmahnungen eingestellt
Tauschbörsenabmahnung: Rechtsanwaltskanzlei Rasch
 
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sn00py603

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Jeht datt ooch noch bekloppter? Oda hamm wa schon amerikanische Vahältnisse?

Persönlichkeitsrechte einer Kuh? Ick lach mir nen Ast, setz mir druff und säch den ab.
 

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Bushido fordert 5001€ wegen wiederholter Rechtsverletzung

Bushido fordert 5001,00 Euro Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen Unterlassungserklärung nach Tauschbörsenabmahnung

Am Wochenende erhielten wir nunmehr erstmals ein Schreiben der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen und Zerbe aus Linden, in dem diese für den Rechteinhaber Bushido “wegen wiederholter Rechtsverletzung” abmahnt. Darin wird einem Betroffenen vorgeworfen, er habe einen bereits abgemahnten Titel, für den auch eine Unterlassungserklärung abgegeben worden sei, nochmals in einer Tauschbörse zum Upload bereit gehalten. Damit sei die in der damals abgegebenen Unterlassungserklärung aufgeführte Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.001,00 fällig. Zur außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit wird sodann ein Vergleichsbetrag in Höhe von Euro 5.351,00 angeboten.

Zwar bestehen vorliegend Zweifel daran, dass Herr Bushido tatsächlich einen Anspruch auf die geltend gemachte Vertragsstrafe hat – insbesondere im Hinblick auf die begehrte Höhe. Gleichwohl führen diese Geschehnisse wieder einmal vor Augen, dass hinsichtlich des Abfassens von Unterlassungserklärungen größt mögliche Achtsamkeit an den Tag zu legen ist. Wir empfehlen daher dringend, Unterlassungserklärungen nicht ohne vorherige Prüfung durch entsprechend spezialisierte Anwälte abzugeben.............mehr im link


Gesammelte Rechtsprechung: Formulierung der Unterlassungserklärung bei Abmahnungen
28. September 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist)
 
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Raubkopierer in Frankreich Sperre des Internetzugangs.

Erste Warnungen an Raubkopierer in Frankreich

Internet-Sperre droht

Die Behörde verwarnt Internet-Nutzer, die illegal Filme oder Musik herunterladen. Sie stützt sich dabei auf die IP-Adresse, die jedes mit dem Internet verbundene Gerät identifiziert. Kritiker weisen darauf hin, dass dies kein sicheres Mittel sei, um Datenpiraten ausfindig zu machen. Zudem gebe es bereits technische Mittel, um durch die Kontrollen zu schlüpfen. Verdächtige werden das erste Mal per Mail und das zweite Mal per Einschreiben verwarnt. Anschließend drohen ein Bußgeld und eine einjährige Sperre des Internetzugangs...................mehr im link
 

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War gerade auf der Seite der Anwälte. jura blog

Da fand ich diesen Bericht.

Raubkopieren ist doch gar nicht strafbar ?

De legibus | vor 22 Stunden — Die mit öffentlichen Mitteln der Filmförderungsanstalt unterstützte “Aufklärungskampagne” der deutschen Filmbranche tönt seit 2003, Raubkopierer seien Verbrecher. Dies wird uns “Verbrauchern” zum Antrainieren eines – im Gegenschluss offenbar fehlenden – Unrechtsbewusstseins regelmäßig im Kino und zu Hause beim Abspielen von Filmen von DVD ei…
»....................mehr im link
Hier noch mal das Video für die User die es übersehen haben. Es wird in unserer Sprache erklärt !!!!



Hier noch einen Beitrag,

Filesharing: Was ist ein Decoy?

Wem vorgeworfen wird, eine bestimmte Musikdatei heruntergeladen zu haben und dabei einwendet, es habe sich um irgendwelchen Datenschrott gehandelt, könnte - wenn es einmal an weiteren beweisfesten Informationen fehlen sollte (!) - demnächst vor Gericht mit dem Hinweis auf obiges Angebot mehr Gehör finden................aus dem link.
 
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Zur Erinnerung.

webdiscount4you.ltd.
Die nachstehende Entscheidung betrifft eine rechtsmissbräuchliche wettbewerbsrechtliche Abmahnserie der inzwischen aufgelösten webdiscount4you.ltd. Dieser konnten wir im Herbst 2008 rechtsmissbräuchliches Abmahnverhalten nachweisen. Rechtskräftig entschieden hat hierzu das LG Würzburg 21.10.2008 (Aktenzeichen 14 O 1631/08). Diese Entscheidung war seinerzeit ein großer Erfolg, weil zu diesem Zeitpunkt kaum Urteile wegen Rechtsmissbrauchs bekannt waren. Das Vorgehen des gegnerischen Anwalts war jedoch so auffällig, dass sich unsere Mandanten hiergegen zur Wehr gesetzt und ihre Rechtsverfolgungskosten, die die wirtschaftlich nicht leistungsfähige Limited nicht ausgleichen konnte, direkt beim Anwalt der Limited geltend gemacht haben. Nach einer langen rechtlichen Auseinandersetzung konnten wir schließlich erfolgreich das nachfolgende Urteil erstreiten, mit dem der für die Limited abmahnende Anwalt persönlich zur Kostentragung verurteilt wurde. Unserem Wissen nach war es die erste Entscheidung, mit der ein Anwalt erfolgreich in Regress genommen wurde, ohne dass parallel gegen die abmahnende Partei vorgegangen wurde.

Konkret heißt es in dieser Entscheidung:.................weiter im link
 
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