Abmahnung als Geschäftsmodell

gubby08

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Hat hier jemand unter Euch schon einmal mit der Firma NEXNET zu tun gehabt ? Soweit ich das verstehen konnte , beläuft sich der Eigentliche Gewinn dieser Firma durch deren Mahngebühren . Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen , VORSICHT dabei , sich von der Auskunft der Telekom eine Verbindung herstellen zu lassen !!!
 

schnippewippe

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Abmahnungen wegen angeblich irreführender Werbung

Verband sozialer Wettbewerb e.V. beauftragt Anwaltskanzlei mit der Formulierung von Abmahnungen wegen angeblich irreführender Werbung

Ein Vertragsanwalt von it-recht-PLUS hat uns mitgeteilt, dass der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. mit Sitz in 10627 Berlin, Kantstraße 100, momentan wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch eine Kanzlei aussprechen lässt. Man will vermeintlich irreführende Werbung mit dem Zusatz ”CE-geprüft” auf der Online-Plattform eBay rügen lassen.

Die “Abmahn-Masche” läuft nach einem einstudierten Muster. Es wird vom Beschuldigten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt.

Wir raten Ihnen als Betroffene, eine an Sie adressierte Unterlassungserklärung nicht panisch zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen führen kann; denn nicht selten entsteht die Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe. Lassen Sie die Abmahnung in Ihrem Interesse anwaltlich prüfen. Oft kann man dagegen vorgehen, z. B. mittels einer Gegenabmahnung.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten also nie ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen sowie erhebliche Kosten in der Folge drohen.

Die Vereinbarung unserer Vertragsanwälte mit it-recht-PLUS sieht vor, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er juristischen Beistand möchte.....................weiter im link
 

schnippewippe

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Habe ich eben auf jura blog gefunden. Könnte bestimmt interséssant sein.
Was wird abgemahnt? Kostenloses und freizugängliches Abmahnarchiv eröffnet
Freitag, 22. Oktober 2010
Die Kanzlei MS Concept Rechtsanwälte steht hinter dem Projekt “abgemahnt-hilfe.de“. Die Anwälte sind deutschlandweit bereits einer Vielzahl von Abmahnungsbetroffenen zur Seite gestanden.

Vor Kurzem hat nun die Kanzlei nach monatelanger Vorarbeit auf der Webseite " abgemahnt-hilfe.de "ein kostenloses und frei zugängliches Abmahnarchiv ins Leben gerufen. In diesem Archiv kann mit wenigen Klicks überprüft werden, welche Musikstücke, Alben, Filme, Software, PC-Spiele etc. aktuell abgemahnt werden.

Für die Pflege eines derart umfangreichen Archivs ist stets die Mithilfe von Betroffenen und anderen Unterstützern erforderlich. Je mehr Personen auf das Archiv zugreifen, desto umfassender und vollständiger werden die Daten. Über die Weiterempfehlung des Projekts würden wir uns daher sehr freuen. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung – auch im Namen derer, die sich über das Archiv informieren............weiter im link
 
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schnippewippe

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OLG Hamm: Rechtsmissbräuchliche Abmahnung - Vertragsstrafe auch bei nicht schuldhafte

OLG Hamm: Rechtsmissbräuchliche Abmahnung - Vertragsstrafe auch bei nicht schuldhafter Zuwiderhandlung

Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Abmahnung bereits dann rechtsmissbräuchlich ist, wenn in der vorformulierten Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe auch bei nicht schuldhaften Verstößen anfallen soll. Das OLG Hamm machte so abermals einem Serienabmahner einen Strich durch die Rechnung. Allerdings müssen Abgemahnte stets daran denken, dass diese Ansicht von vielen Gerichten nicht geteilt wird.

In den Entscheidungsgründen heißt es:

"Zu diesen mehrfachen Abmahnungen kommt entscheidend eine besondere Art der Rechtsverfolgung hinzu, die in der Gesamtschau nur den Schluss zulässt, dass mit den Abmahnungen in erster Linie Kosten und Vertragsstrafen generiert werden sollten.
[...]
Die unstreitigen Abmahnungen enthalten in Bezug auf die gerügten, teils stark abstrahierten Wettbewerbsverstöße vorformulierte Unterlassungserklärungen, in denen für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 5.100,-- € vorgeschlagen wird. Diese Vertragsstrafe ist angesichts der hier in Rede stehenden Wettbewerbsverstöße schon für sich sehr hoch. Es kommt hinzu, dass diese Vertragsstrafe ungewöhnlicherweise auch noch bei fehlendem Verschulden verwirkt sein soll.
[...]
Das Verlangen, die erhebliche Vertragstrafe unabhängig von einem Verschulden für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu versprechen, deutet vielmehr eindeutig darauf hin, dass die Generierung möglicher Vertragsstrafenansprüche in erheblicher Höhe, die der Antragstellerin zufließen und die Mitbewerber empfindlich treffen, hier im Vordergrund stand. "..........................mehr darüber im link
 

schnippewippe

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Filesharing: Schadensersatz gerade einmal 15,- Euro pro Titel

Filesharing: Schadensersatz gerade einmal 15,- Euro pro Titel

Lawblogger Udo Vetter weist auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg hin, das einer Empfehlung des Branchenverbandes BITKOM und der GEMA die Höhe für Lizenzschäden bzgl. Liedern von durchaus bekannten Künstlern auf 15,- Euro taxiert. Den astronomischen Begehrlichkeiten der Abmahnindustrie wurde mithin ein deutlicher Dämpfer verpasst.

Die angeblich hoch zu bemessenden Lizenschäden werden damit begründet, weil beim Filesharing der Downloader seinerseits das betreffende Stück zum Abruf bereitstellt, also für eine kurze Dauer ein kleiner Piratensender ist. Das Recht zum Senden und verteilen hat der Downloader erst recht nicht, und dafür soll er bluten. Aber nicht mit den Fantastillionen, welche die Musikindustrie regelmäßig von Abmahnopfern verlangt, sondern für Titel von 2006 gerade einmal für 15,- Euro..................mehr darüber und das Urteil im link
 

schnippewippe

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Filesharing: Zuordnung von IP-Adressen ist fehlerhaft

Filesharing: Zuordnung von IP-Adressen ist fehlerhaft

Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht Köln entscheid mit seinem Beschluss vom 25.09.2008 (Az.: 109 – 1/08) gegen den Antrag der Antragstellerin. Diese Entscheidung begründeten die Richter damit, dass die Antragstellerin ein berechtigtes Interesse zur Akteneinsicht darlegen müsse. Dabei nimmt das Gericht eine Interessenabwägung vor. Die Richter waren der Auffassung, dass dem Interesse der Antragstellerin das überwiegende schutzwürdige Interesse der Beschuldigten und Dritter der Gewährung von Akteneinsicht gegenüberstehe. Die Offenlegung der von der Staatsanwaltschaft ermittelten Anschlussinhaber würde in deren Persönlichkeitsrechte und in die Persönlichkeitsrechte aller Mitbenutzer des Anschlusses eingreifen.

Die Richter stellten dann fest, dass die Zuverlässigkeit der Ermittlung der dynamischen IP-Adressen, unter denen die Urheberrechtsverletzungen begangen worden sein sollen, überdenkenswert seien. Grund hierfür ist, dass die IP-Adresse einem bestimmten Provider zugeordnet sei und dieser sie "dynamisch" – also bei jeder Internetanwahl eines seiner Klienten aufs Neue – vergibt. Dadurch sei die IP-Adresse nicht einem bestimmten Nutzer zugeordnet, sondern werde nacheinander einer unüberschaubaren Vielzahl von Nutzern zugeordnet. Die Zuordnung zu einem konkreten Festnetzanschluss hänge demzufolge davon ab, den genauen Zeitpunkt der Einwahl ins System und die Dauer der Sitzung zuverlässig zu ermitteln....................lest bitte auch das was geschehen ist im link
 

schnippewippe

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Illegale Downloads: Millionengeschäft für Anwälte

Musik, Filme und Software illegal aus dem Internet herunterzuladen ist strafbar. Die Methoden, mit denen die Anwälte der Musikindustrie vorgehen, sind allerdings fragwürdig.

Sendung vom NDR.de

Man da bekommt man echt Angst. Man hat nichts gemacht und muss trotzdem zahlen.
 

Niclas

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schnippewippe

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Abmahnanwälten Dämpfer vom Gericht

Gericht versetzt Abmahnanwälten Dämpfer

die Schadenersatzforderungen der Musikindustrie an einen Jugendlichen deutlich begrenzt hatte, ist nun mit offizieller Veröffentlichung des Urteils deutlich geworden, dass die Richter auch den abmahnenden Anwälten einen Dämpfer verpassten (Az.: 308 O 710/09). In dem vorliegenden Fall sprachen die Richter den Anwälten die Möglichkeit ab, Abmahngebühren zu verlangen. Der Grund: Die Abmahnungen seien nicht sauber dokumentiert worden. Sollte das Urteil Schule machen, könnten Massenabmahnungen in bisheriger Form bald der Vergangenheit angehören.

Den pikanten Passus im Urteil des Hamburger Richters entdeckte der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke. In dem Urteil verlangen die Richter von den Anwälten, für eine Abmahnung klar kenntlich zu machen, für wen da eigentlich abgemahnt wird. Für jedes Musikstück hätten die Anwälte den Rechteinhaber nennen müssen. Das sei nicht geschehen. Stattdessen hätten die Anwälte im Namen von sechs großen Musikverlegern pauschal Rechte geltend gemacht. Eine solche Einzeldokumentation ist jedoch nur in einzelnen, klar recherchierten Fällen möglich. Massenhaft verschickte Abmahnungen können diese Bedingungen praktisch nicht erfüllen...............aus dem link
 

De kleine Eisbeer

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Über 50 Euro für ein paar Kinderlieder – solche Rechnungen werden deutsche Kindergärtnerinnen bald öfter bekommen. Denn die GEMA will aus urheberrechtlichen Gründen für die Kopien von Liedtexten in Kindergärten abkassieren. Die Alternative: Die Erzieherinnen schreiben Text und Melodie für die Eltern einzeln per Hand oder mit dem Computer ab. Nicht nur für Eltern und Kindergärtner ein Skandal, auch die ersten Musikkomponisten sprechen von Abzocke.
Quelle&Video: Alle meine Centchen: GEMA kassiert bei Kindergärten
 

Niclas

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Die GEMA hat noch lange nicht alle Ressourcen ausgeschöpft:

In Krankenhäusern ist es z.T. guter Brauch, dass das Personal zu Weihnachten
durch die Stationen marschiert und Weihnachtslieder singt.

[sarkasmus]Das ist aber dann auch ganz klar eine gewerbliche Nutzung des
Liedguts und eine Verletzung von Urheberrechten.[/sarkasmus]

Und wenn in der Autowerkstatt der KFZ-Meister vor dem Kunden nichtsahnend
ein Liedchen pfeift, dann ist auch das gewerbliche Nutzung fremden Liedguts.

Je mehr man darüber nachdenkt, umso mehr Goldgruben findet man...
 

schnippewippe

New member
2009 gind die Sache mit den Weihnachtssingen auf dem Stadtplatz durch die Medien. Die mussten ja auch zahlen. Ich hoffe man verbietet uns nicht auch noch das Sprechen.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Die GEMA hat noch lange nicht alle Ressourcen ausgeschöpft:
Da gibt es zig Möglichkeiten...
Mein Badezimmer grenzt an eine belebte Strasse,und vermutlich bin ich nicht der Einzigste,:whistle: und ich trällere nun mit geöffnetem Fenster mein La Paloma...
Schade liebe Gema,St.Martin ist ja vorbei,aber, nicht vergessen,die Sternensinger ziehen in ein paar wochen rum.
Eine andere Quelle,die Pilgergruppen,die singen auch in der Öffentlichkeit.
Nicht vergessen,im Sommer ziehen wieder die Wandergruppen los,und die haben auch ein gutes Repertoire.
:confused: Die Vögel...oder zumindest deren Besitzer,die könnte man zur Rechenschaft ziehen.
Es wird sich in ihren Reihen sicher ein Experte finden der das zwitschern einem Lied zu ordnen kann.
und,und,und........:confused:
 

schnippewippe

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Netz läuft Sturm gegen Abzocke bei Weihnachtsliedern

Netz läuft Sturm gegen Abzocke bei Weihnachtsliedern

Nach dem St.-Martins-Skandal formiert sich aber auch der Widerstand. Damit die Euros nicht leise bei der GEMA rieseln sollen, haben Aktivisten der Piratenpartei ein Projekt gestartet bei dem selbstgeschriebene Noten eingereicht werden können. Diese stehen dann unter einer Lizenz, die eine gebührenfreie Verwendung erlaubt.......mehr im link
 

grey-wolf

Super-Moderator
Zitat aus Asterix für eine Steueridee "für das Recht den öffentlichen Ausrufern zuhören zu dürfen"

Manche Städte verlangen Abgaben für Gaststättenschilder wegen der Benutzung des öffentlichen Luftraumes :)

Was mich aber wirklich erschüttert ist dass es sich bei diesen Abmahnabzockern um RECHTSANWÄLTE handelt und diesen von unseren Gerichten nicht eindeutig ein Riegel vorgeschoben wird. Was ich über unser Rechtssystem denke schreibe ich jetzt besser nicht.
 
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