Abmahnung als Geschäftsmodell

schnippewippe

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www.gema.de offline: Anonymous Germany hat Operation GEMA gestartet

www.gema.de offline: Anonymous Germany hat Operation GEMA gestartet

Anonymous vs. GEMA: Im Streit zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat sich nun auch das Anonymous Kollektiv eingemischt und seit heute früh ist die Webseite der GEMA unter ***gema.de nicht mehr zu erreichen.

Youtube selbst versucht seit einiger Zeit, ebenfalls den Ärger der User auf die GEMA zu lenken, denn auf vielen durch die GEMA blockierten Videos bei YouTube ist zu lesen: “Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat…” denn die GEMA fordert nach wie vor bis zu 12 Cent pro Klick auf ein Video und diese Kosten können offenbar von YouTube bzw. Google nicht durch Werbeeinnahmen kompensiert werden.
Operation GEMA: Webseite der GEMA zeitweise nicht zu erreichen........................weiter im link
 

schnippewippe

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Urheberrechtsverletzungen:Vorsicht !!! Teure Anwaltsuche per Web

Man oh man. Da braucht man einen Anwalt und zahlt am Ende bei dem auch noch das 3 fache .
Willst Hilfe und wirst noch einmal abgezogt.:mad:

ZDF WISO - Urheberrechtsverletzungen: Teure Anwaltsuche per Web
 

schnippewippe

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cht Stuttgart weist Filesharing-Klage ab

Landgericht Stuttgart weist Filesharing-Klage ab

Die Kollegen der Kanzlei Riegger berichten über ein Urteil des Landgerichts Stuttgart, das eine Filesharing-Klage eines von der Kanzlei Rasch vertretenen Rechteinhabers abgewiesen hat (Urteil vom 28. Juni 2011, AZ: 17 O 39/ 11).

Das Landgericht Stuttgart ging hierbei allerdings zunächst von einer Vermutung einer Rechtsverletzung aus, die im konkreten Fall durch den Vortrag des Beklagten widerlegt worden sei. Die Besonderheit des Falles besteht darin, dass der Beklagte – vor Erhalt der Abmahnung – der Polizei gestattet hatte, seinen Rechner zu untersuchen, wo allerdings weder ein Filesharing-Client noch sonstige Anhaltspunkte für die Rechtsverletzung gefunden wurden. Dies genügte dem Landgericht, um den Vortrag des Rechteinhabers als widerlegt anzusehen....aus dem link
Urteil zum anklicken im Link---Aus diesen Link
Die proMedia GmbH, welche sich mit Ermittlungen von Urheberrechtsverletzungen beschäftigt, ermittelte, dass über einen zunächst unbekannten Internetanschluss angeblich insgesamt 253 Musikdateien durch ein Filesharingprogramm (Bearshare) im Internet zum Download bereit gestellt wurden. Nachdem Strafantrag gestellt wurde ergaben die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Nachfrage beim zuständigen Provider, dass die angeblich ermittelte IP-Adresse zum Tatzeitpunkt dem Internetanschluss der Beklagten (einem Ehepaar) zugewiesen gewesen sein soll. Zudem gingen in vier weiteren Fällen Strafanträge jeweils der selben Anzeigeerstatter ein, denen zufolge an vier weiteren Zeitpunkten ähnlich viele Musikdateien über einen Internetanschluss in peer-to-peer-Netzwerken zum Tausch angeboten worden sein solle. Auch in diesen vier weiteren Fällen führte die Ermittlung der Staatsanwaltschaft nach erfolgter Providerauskunft zum Anschluss der Beklagten. Die Vorfälle erstreckten sich über einen Zeitraum von August 2006 bis Februar 2007.
Im Juli 2007 stattete ein Mitarbeiter der Kriminalpolizei den Inhabern des besagten Anschlusses einen Besuch in ihrer Wohnung ab. Dabei stellte sich heraus, dass das beklagte Ehepaar zusammen mit den beiden Kindern (einer Tochter, damals 15 Jahre alt und einem Sohn, damals 18 Jahre alt) nur einen gemeinsamen Computer nutzt. Die Familie gestattete dem Beamten der Kriminalpolizei die Untersuchung des Computers. Bei der Durchsuchung des Familiencomputers der Beklagten konnten weder das Filesharing-Programm noch die besagten verdächtigen Audio-Dateien gefunden werden.
 
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schnippewippe

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LG Berlin – 16 O 55/11 – die fehlerhafte IP-Ermittlung

LG Berlin – 16 O 55/11 – die fehlerhafte IP-Ermittlung

Das LG Berlin – 16 O 55/11 – hatte sich u.a. damit befassen müssen, ob behauptet werden darf, daß die von einer Abmahnkanzlei eingesetzte Ermittlungssoftware fehlerhaft arbeitet.

Die Sachlage ist etwas umständlich. Kurzgefaßt sieht es in etwa so aus:

Das Unternehmen U ist auf die Erfassung von IP-Adressen in Tauschbörsen spezialisiert. U hatte mit der Abmahnkanzlei A eine vertragliche Verbindung.

Nachdem dieses Vertragsverhältnis beendet wurde, soll A u.a. behauptet haben, die von U eingesetzte Ermittlungssoftware arbeite unzuverlässig. So würden auch IP-Adressen von Personen erfaßt, die selbst gar nicht an einem Tauschvorgang beteiligt seien. Diesbzgl. erwirkte die U einen einstweilige Verfügung beim LG Berlin. Dagegen ging die A nunmehr vor.

Das LG Berlin glaubte der A, daß die von U ermittelten Daten fehlerhaft gewesen sind. Der Einfachheit halber wird hier von U und A gesprochen. Die im folgenden erwähnte “Z” ist ein anderes Unternehmen, welches einen sog. Testlauf durchführen ließ......................weiter im link
 

schnippewippe

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Abmahnung Nümann + Lang - Filesharing - Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke Köln

Beinahe ein Jahr durfte nicht über Abmahnkanzlei informiert werden

Abmahnung Nümann + Lang - Filesharing - Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke Köln

OLG Köln: Abmahnpraxis der Kanzlei Nümann + Lang darf als "häppchenweises Abmahnen" bezeichnet werden

Immer wieder versuchen Abmahnkanzleien im Bereich Filesharing unsere kritische Berichterstattung in diesem Blog oder in unseren Videos per Einstweiliger Verfügung zu unterbinden. Bereits zweimal hat dies die Kanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe versucht. Zuletzt mit einer Einstweiligen Verfügung, die unsere Youtube-Videos betraf. Was zunächst mit einem schnellen Erfolg für Nümann und Lang vor dem Landgericht Köln begann, endete nun in einer Niederlage in der Berufungsinstanz beim Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 29.07.2011, Az. 6 U 56/11)..................weiter im link
 

schnippewippe

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Jeder Upload auf eine Tauschbörse bedeutet gewerbliches Ausmaß

Filesharern geht es an den Kragen: Jeder Upload auf eine Tauschbörse bedeutet gewerbliches Ausmaß
Das Oberlandesgericht München hat in einem aktuellen Beschluss vom 26.07.2011, Az. 29 W 1268/11 klargestellt, dass die Voraussetzung des gewerblichen Ausmaßes im Rahmen des Auskunftsanspruchs grundsätzlich gegeben sind, wenn eine Datei über eine Tauschbörse im Internet angeboten wird.

Die Richter bringen in der Entscheidung zum Ausdruck, dass weitere erschwerende Umstände – wie z.B. die Verletzung innerhalb der relevanten Verwertungsphase – nicht hinzutreten müssen, damit diese Voraussetzung gegeben ist.

Die Gestattungsanordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG, gestattet dem Provider, dem Rechteinhaber mitzuteilen, wer die dokumentierte IP-Adresse zum relevanten Zeitpunkt genutzt hat. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass ein Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 UrhG besteht, der wiederum verlangt, dass eine Rechtsverletzung „in gewerblichem Ausmaß“ vorliegt. Die Richter erklären im Beschluss zunächst, wann das gewerbliche Ausmaß grundsätzlich angenommen werden kann:

„Das gewerbliche Ausmaß nach § 101 Abs. 1 Satz 2 UrhG kann sich bei Rechtsverletzungen im Internet sowohl aus der Anzahl der Rechtsverletzungen (etwa Anzahl der öffentlich zugänglich gemachten Dateien) als auch aus der Schwere der Rechtsverletzung ergeben. Ein gewerbliches Ausmaß wegen der Schwere der einzelnen Rechtsverletzung kann insoweit gegeben sein, wenn eine besonders umfangreiche Datei, wie einen vollständiger Kinofilm oder ein Musikalbum oder Hörbuch, vor oder unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht wird (mit Verweis auf BT-Drs. 16/8783, S. 50). Eine Rechtsverletzung kann auch durch die Art und Weise ihrer Begehung ein Gewicht haben, welches das gewerbliche Ausmaß begründet.“

Sodann wird durch den Senat formuliert, dass es im Falle einer Veröffentlichung einer Spielfilm-Datei auf einer Internet-Tauschbörse, keiner weiterer Umstände bedarf, um ein gewerbliches Ausmaß im Sinne des § 101 Abs. 2 UrhG anzunehmen:...................weiter im link
 

schnippewippe

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Filesharing: AG Eisleben gewährt bei mehrfacher Abmahnung mehrfach Beratungshilfe!


Filesharing: AG Eisleben gewährt bei mehrfacher Abmahnung mehrfach Beratungshilfe!


Nachdem wir vor kurzem an dieser Stelle über die ablehnende Haltung des Amtsgerichtes Eisleben im Hinblick auf die Gewährung von Beratungshilfe bei mehrfachen Abmahnungen berichtet hatten – wobei dort ein Sonderfall der mehrfachen Abmahnung durch die selbe Kanzlei für den selben Unterlassungsgläubiger unter dem selben Datum vorlag – hat das AG nun in einer weiteren Angelegenheit dem Antragsteller auf unsere Erinnerung hin bei Vorliegen mehrfacher Abmahnungen durch unterschiedliche Unterlassungsgläubiger auch mehrfach Beratungshilfe gewährt und dabei auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 30.05.2011, Az.: 1 BvR 3151 / 10, diskutiert (Beschlüsse vom 04.08.2011, Az.: 25 II 882/11 und 25 II 883/11). ...........mehr im link
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Das Landgericht Köln begrenzt das Anwalts-Entgelt für die Abmahnung unautorisierter Verwendung von Fotos bei eBay-Auktionen auf 100 Euro.
Das Urteil: Openjure.de/AG Köln 137 C 691/10 und:
Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass das Gericht beabsichtigt, die Berufung der Klägerin durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, da die Berufung keine Aussicht auf Erfolg und die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und nicht der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.
Quelle&mehr: openjure.de/LG Köln Hinweisbeschluss 28 S 10/11
Ps.
Werden Fotos gewerblich genutzt dann sieht die Sache anders aus.
 

schnippewippe

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Filesharing-Abmahnungen: Aktuelle Entwicklungen

Es gab in den letzten Wochen weitere Urteile in Sachen “Filesharing-Abmahnungen”, die hier kurz dargestellt werden sollen. Da ich weiterhin keine neuen allgemeinen Tendenzen sehe, beschränkte ich mich wieder einmal auf eine Übersicht und behalte mir längere Artikel für wirkliche Neu-Entwicklungen vor
Abmahnung wegen Filesharing Wenn Musik-Piraten mein Wlan nutzen
Verbraucherschützer warnen: Bereits jetzt läuft jeder fünfte illegale Download über einen fremden Internetanschluss. Betroffene kämpfen mit hohen Geldforderungen - und lassen damit die Kassen von Musikindustrie und Abmahnanwälten klingeln.
Wenn Katja Asbrand erzählt, was ihr passiert ist, spiegelt sich in ihrem Gesicht noch immer Fassungslosigkeit: "Als all die Abmahnungen in meinem Briefkasten lagen, da wusste ich erst einmal gar nicht, worum es überhaupt geht", sagt die Münchnerin. "Ich habe ja auch nichts getan."
Dennoch sollte sie binnen kürzester Zeit insgesamt 3200 Euro an sechs verschiedene Anwaltskanzleien zahlen, die sie gleichzeitig in mehrseitigen Schreiben mit noch höheren Strafen bedrohten. Verzweifelt sei sie gewesen, erzählt die 38-Jährige. "Ich konnte nächtelang nicht schlafen.".......................weiter im link


Für viele gehört der illegale Download von Medieninhalten zum Alltag. Produzenten und Verleger fordern eine Verschärfung des Urheberrechts und wollen nun mit Warnhinweisen das Unrechtsbewusstsein verstärken.
30. August 2011 2011-08-30 14:23:25

Rund sieben Prozent aller Internet-Nutzer in Deutschland laden illegal Musik, Filme oder Bücher herunter. Dies geht aus einer Studie mehrerer Branchenverbände hervor, die am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde. Die Vertreter der Produzenten nahmen die Ergebnisse zum Anlass, um eine Verschärfung des Urheberrechts zu verlangen. „Die Situation ist so unerträglich geworden, dass wir fordern, dass rechtsstaatliche Verhältnisse im Internet tatsächlich hergestellt werden“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Alexander Skipis. Die Bundesregierung müsse jetzt endlich ihr Wort einlösen, das Bundeskanzlerin Angela Merkel vor zwei Jahren auf der Frankfurter Buchmesse gegeben habe.

Konkret verlangt der Börsenverein zusammen mit der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) die Einführung von Warnhinweisen vor der Nutzung von Filesharing-Plattformen, die illegale Kopien von Musik oder anderen Inhalten bereitstellen. Die drei Verbände wollen auf diese Weise das Unrechtsbewusstsein verstärken. Sie verweisen darauf, dass 24 Prozent der Bevölkerung das Ansehen von aktuellen Kinofilmen auf Plattformen wie dem inzwischen geschlossenen Portal kino.to für rechtlich erlaubt halten..................weiter im link
[URL="http://www.faz.net/artikel/C30350/illegale-downloads-verbaende-fordern-warnhinweise-30494082.html"]Illegale Downloads: Verbände fordern Warnhinweise
 
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schnippewippe

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Wird die Abmahnung jetzt abgeschafft?

Wird die Abmahnung jetzt abgeschafft? / Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will gesetzlich gegen “Abmahnwahn” vorgehen

Die FDP befindet sich im Quotenkeller und da kommt jedes Mittel Recht, an Popularität unter der Wählerschaft zu gewinnen. Der eine bestellt beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ein Gutachten zu der das Volk seit den Vorstößen des ULD (hier) quälenden Thematik “Die Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch sogenannte Facebook Fanpages und Social-Plugins” (hier). Die andere, immerhin als Bundesministerin der Justiz, will das Institut der Abmahnung eindampfen, nachdem es noch vor einigen Jahren erst explizit in das Gesetz aufgenommen wurde (vgl. etwa § 12 Abs. 1 UWG; § 97a UrhG). So meldet der Nachrichtendienst Heise:

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger habe in einer Grundsatzrede zu “Perspektiven liberaler Netzpolitik” angekündigt, im Bundestag einen Gesetzentwurf gegen den “ausufernden Abmahnmissbrauch” vorlegen zu wollen. Jährlich würden an Nutzer des Internets rund 700.000 rechtsanwaltliche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ausgebracht (und da kennt sie die wahren Statistiken noch nicht). Zudem werde das Instrument der Abmahnung “als sehr entwickeltes Geschäftsmodell” in wachsender und so nicht vorgesehenen Weise gegen Händler bei eBay oder Amazon angewandt (Heise-Bericht). Der Bundesjustizministerin gehe es, dem Vernehmen nach, nicht um die Abschaffung der Abmahnung, allerdings, so ein Zitat aus dem Heise-Bericht, sollten “seiner Handhabe … Grenzen aufgezeigt werden … Dabei könne es etwa darum gehen, den Streitwert oder der Wahlmöglichkeit des Gerichtsstands einzuengen.”

Was wir davon halten?.......................weiter im link
Das wird wohl auch nicht anders laufen,als wie bei der Abo-Abzocke.
 
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schnippewippe

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1400 Filesharing-Klagen beim AG München

In einer Pressemitteilung hat das Amtsgericht München am 16. November 2011 mitgeteilt, dass zurzeit 1400 Klagen wegen Filesharing dort anhängig sind. Es geht hier immer um die Frage des zu zahlenden Schadensersatzes für das Herunterladen bzw. Anbieten von Musik oder Filmen über Tauschbörsen.
Das Amtsgericht München hält diese Klagen grundsätzlich für begründet und weist in ihrer Pressemitteilung auf die möglichen Kosten einer Verurteilung hin.
Der Inhalt dieser Pressemitteilung ist aus mehreren Gründen zumindest bedenklich.


Zum einen ist werden falsche Gesetzestexte zitiert. Die Deckelung der Abmahnkosten ist § 97 a und nicht wie vom Amtsgericht behauptet, in § 97 Abs. 2 geregelt. Zudem ist diese Regelung erst seit 2009 und nicht wie vom Amtsgericht beschrieben seit 2008 in Kraft....................mehr darüber im link
Hier die
16. November 2011 - Pressemitteilung 54/11
Geb ich Dir, gibst Du mir... das kann teuer werden

Das Amtsgericht München warnt vor der Teilnahme an Musik- und Filmtauschbörsen. Derzeit sind bereits über 1400 Klagen anhängig, weitere sind angekündigt.
 

bonvivant

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Als Gast habe ich den thread über Mi....o C.......t Plus premium dowm.....d verfolgt.
ich finde diesen thread jetzt als Mitglied nicht mehr. alle Suchanfragen a...r h....g usw. bringen mich nicht weiter.

@ schnippewippe oder ?????. wer kann mir helfen ?

Gruß bonvivant
 

schnippewippe

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Darüber kann dir leider nur der Admin Auskunft geben. Hier im Forum weiss es kein User wann und warum Seiten verschwinden. Schade !!! Denn daraus würden die User ja auch mal lernen bestimmte Dinge nicht einzustellen. Ich muss das jetzt auch erst einmal sacken lassen.
 

bonvivant

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@ de kleene eisbeer . Wie schon gesagt ich verfolgte als Gast die M....o C.....t plus geschichte von A......r h.....g. Warum ist die jetzt weg. War für mich als Betroffener schon interessant. Gibts Folgethread ?
Danke für Deine Antwort im voraus.

lg bonvivant
 
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