Abmahnung als Geschäftsmodell

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Bundesverfassungsericht hebt Urteil des OLG Köln wegen Filesharing auf

Bundesverfassungsericht hebt Urteil des OLG Köln wegen Filesharing auf

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 21.03.2012 (Aktenzeichen 1 BvR 2365/11) ein Urteil des OLG Köln (22. Juli 2011 – 6 U 208/10), mit dem ein Anschlussinhaber wegen eines von dem Sohn seiner Lebensgefährtin begangenen Uploads von urheberrechtlich geschütztem Material über sogenannte Tauschbörsen auf Unterlassung verurteilt worden war, aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Das Bundesverfassungsgericht sah dessen Rechte auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt, da das Oberlandesgericht Köln gegen das von ihm abgesetzte Urteil die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen hatte und das Urteil nicht erkennen ließ, aus welchen Gründen heraus die geschah, obwohl die Zulassung zur Revision dem konkreten Fall nahe gelegen hätte, da sich diese Frage in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen könne und deshalb das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berühre; überdies weiche das Urteil des Oberlandesgericht Köln entscheidungserheblich von der Auffassung anderer Oberlandesgerichte ab. Die Revision ist gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung zwingend zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder eine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist...............weiter im link
 

schnippewippe

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Abmahner droht mit Berufsrecht

Abmahner droht mit Berufsrecht
Anekdoten aus der Unterwelt. Von Rechtsanwalt Thomas Wings.
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......Jetzt erinnert mich einer von denen tatsächlich an meine Berufsordnung (“BORA”). Da heisst es in § 11, dass die Mandanten von den (wesentlichen) Schriftsätzen der Gegenseite zu unterrichten sind. Was soll das? Da will der Gegenanwalt -weil wir die Korrespondenz mit ihm nach Abgabe einer von uns gefertigten Unterlassungserklärung nicht mehr führen- über den Hinweis auf die Berufsordnung also sanften Druck auf mich aufbauen, damit seine Drohbriefe in der Abmahnsache (“Klage”, “tausende Euros”, “BGH” etc.) auch wirklich beim Mandanten landen und dort ihre Wirkung entfalten sollen.

Zugegeben: Die Berufsordnung lese ich nicht täglich. Mandanten informieren tue ich trotzdem durchaus. Mal schauen, auf welche Vorschrift ich den Kollegen jetzt im Gegenzug unter Dank für den mir erteilten Hinweis hinweise.

Man kann echt nur hoffen, dass das Bundesjustizministerium und der Bundestag endlich mal den Hintern hochbekommen und die Rechtslage in Filesharing-Fällen auch gegen den Willen der Industrie und Rechtsprechung drastisch gegen den ausufernden Abmahnwahnsinn einschränken. Urheberrecht kann auch geschützt werden, ohne dass sich bestimmte Anwaltskanzleien durch die bestehende Rechtslage die Taschen voll machen. Und dann muss ich mich auch vielleicht nicht mehr durch “Kollegen” sinnlos bedrohen lassen.....................Anfang im link
 

DerKrefelder

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WLAN gehört in vielen Hotels und Cafés zur Grundausstattung. Doch immer öfter erhalten die Betreiber Abmahnungen von Anwaltskanzleien wegen angeblich illegal heruntergeladener Dateien. Doch haften Hotel- oder Café-Besitzer für ihre Gäste?
Quelle: WAS/Rbb

m.f.G.
 

schnippewippe

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PETRINGS.DE: P2P-Abmahnung in der Finnen-Sauna: Offenes WLAN und EU-Recht

P2P-Abmahnung in der Finnen-Sauna: Offenes WLAN und EU-Recht
Finnische Abmahnungs-Sauna: Die Finnen bringen die Abmahn-Lobby in's Schwitzen. Ein dortiges Bezirksgericht gab einer Internet-Anschlussinhaberin Recht und wies eine auf Unterlassung und Schadensersatz gerichtete Filesharing-Klage unter Hinweis auf europäisches Recht ab.....................weiter im link

OLG Köln: Keine Auskunftsanspruch in Filesharing-Fällen bei Zweifel an der Zuverlässigkeit der Software zur Erfassung der IP-Adressen - observer


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Fünf Kanzleien beherrschen 95 % des Marktes – Ist das Abmahnwesen eine Oligarchie?

Die fünf wirbeln ordentlich Staub auf. Abmahnungen sind aus dem Anwaltsalltag nicht mehr wegzudenken. Ein besonders heiß diskutiertes Thema deshalb, da sie auch die breite Masse der Bevölkerung treffen. Schon lange ist die Zeit vorbei, als sich nur Unternehmer mittels Abmahnungen bekämpften. Die Content-Industrie führt einen wahren Flächenkampf gegen die Schar der Filesharer.

Gemäß einem Bericht bei heise.de sollen Kanzleien 95 % des Abmahnmarktes wegen Urheberrechtsverletzungen / Filesharing beherrschen. Genannt wurden die Top 5 nicht.

Wir beobachten seit einigen Jahren den Abmahnmarkt. Hierbei sind, basierend auf Anfragen aus dem Sektor, umfangreiche interne Statistiken entstanden. Nachfolgend die von uns so ermittelten Top 5...................weiter im link
Stärkung des Verbrauchers und der Content-Industrie in einem
Vom 84 € Anwalt zum 100 € bis 200 € Anwalt – wir stärken beide Seiten



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schnippewippe

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AW: Abmahnungen wegen angeblich irreführender Werbung

Verband sozialer Wettbewerb e.V. beauftragt Anwaltskanzlei mit der Formulierung von Abmahnungen wegen angeblich irreführender Werbung
Abmahnung durch den Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.
Wir haben Kenntnis genommen von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V. mit Sitz in Mammendorf. Davon betroffen ist ein Onlinehändler im Bereich “B2C”.

Beanstandet wird die Verwendung mangelhafter AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen).

Sie wurden abgemahnt?

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten verlangt.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft!.................weiter im link
 

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Mehr Schutz gegen Abmahn-Abzocke
Internet Verbraucherzentrale drängt

Berlin - Die Verbraucherzentralen fordern rasche Schritte zum besseren Schutz von Internetnutzern vor überteuerten Abmahnungen. „Die Bundesregierung muss endlich das Anti-Abzocke-Gesetz des Justizministeriums auf den Weg bringen“, sagte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Gerd Billen.

Laut einer Umfrage sind rund sechs Prozent der Bundesbürger ab 14 Jahren schon einmal abgemahnt worden, also etwa 4,3 Millionen Menschen. Für solche Abmahnungen berechneten Anwälte vielfach 500 bis 1000 Euro. Verschickt werden sie etwa wegen zweifelhaften Herunterladens von Bildern oder Musik aus dem Netz.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will den Missbrauch mit Abmahnungen eindämmen. Laut einem Gesetzentwurf sollen dafür die Gebühren gedrückt werden, die Anwälte fordern können.....................weiter im link
 

schnippewippe

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Waldorf Frommer drohen und klagen
…die habe doch alle gesagt, jetzt werde ich doch verklagt

…und habe den Salat. Uns erreichen immer wieder Anfragen von Abgemahnten, die es zunächst auf eigener Faust versuchen wollten und jetzt eine Klageschrift in ihrem Briefkasten vorgefunden haben.

Wenn man das Thema Abmahnung Waldorf Frommer googelt, spuckt Google tausende Suchergebnisse aus. Neben Kanzleien, die Abgemahnte vertreten, tauchen auch viele Foren auf, in denen sich Betroffene austauschen.

In den meisten Foren ist von guten Ratschlägen bis hin zu schlicht falschen Vorgehensweisen alles vorhanden. Der Haupttenor lautet, gib bestenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung ab und zahle nix. Waldorf Frommer kann nicht alle verklagen, die eine Zahlung verweigern. Das klingt logisch und die Lösung ist auch günstig. Ein eigener Anwalt sei nicht notwendig.

Klage-Waldorf-Frommer-AbmahnungEs mag tatsächlich sein, dass Waldorf Frommer nicht jeden einzelnen Abgemahnten verklagen kann. Tatsache ist aber auch, dass bei Waldorf aktuell 38 Anwälte arbeiten und dass bereits im Dezember ca. 1.400 Klagen am AG München eingereicht worden sind. Alleine 5 bis 6 Richter werden angeblich zur Bearbeitung der Klagen eingesetzt.

Wahrscheinlich kann es nicht jeden treffen, aber unwahrscheinlich ist es auch nicht, dass einem Zahlungsverweigerer eine Klage ins Haus flattert.

Die Ansprüche verjähren erst nach drei Jahren, zum Ende des Jahres, in dem der abgemahnte Anschlussinhaber ermittelt worden ist................................................

.......................Fakten, Zahlen und Hilfe zum Thema Abmahnung Waldorf Frommer finden Sie hier....................dazu weiter im link
 

schnippewippe

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Ein Abgesang auf die Beratungshilfe bei mehrfachen Abmahnungen wegen Filesharing

Ein Abgesang auf die Beratungshilfe bei mehrfachen Abmahnungen wegen Filesharing
Was waren wir optimistisch ob dieser Entscheidung des AG Eisleben. Zumindest in den Fällen, in denen der Mandant mehrere Abmahnungen verschiedener Rechteinhaber erhielt, schien die mehrfache Bewilligung von Beratungshilfe gesichert.

Nunmehr hat sich jedoch das Landgericht Halle zu Wort gemeldet und den Weg für die Abweisung von Beratungshilfeanträgen, die sich auf weitere Abmahnungen beziehen, geebnet (LG Halle, Beschluß v. 21.03.2012, Az.: 2 T 251/11)...................weiter im link
 

schnippewippe

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NRW-Justizminister will „Abmahn-Abzocke“ im Netz bekämpfen

Düsseldorf. Justizministerium Thomas Kutschaty will gegen Anwälte vorgehen, die Verbraucher mit überteuerten Abmahnungen abzocken. Es habe sich eine regelrechte Abmahnindustrie entwickelt, die mit den Anwaltskosten Geschäfte macht. Einen Streitwert von 10.000 Euro für illegale Downloads hält er für überzogen.

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) macht Druck gegen die massenhafte „Abmahn-Abzocke“ durch unseriöse Anwälte im Internet. Das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Musiktiteln, Filmen, Fotos und Texten sei illegal, sagte Kutschaty. Inzwischen habe sich aber eine regelrechte Abmahnindustrie entwickelt, die mit überhöhten Anwaltskosten gegen Verletzungen des Urheberrechts Geschäfte mache.........................weiter im link
 

rosmarix

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Hallo!

Man muss hier aber schon unterscheiden. Es gibt Bildagenturen, die von Ihren Bildern leben und einen Diebstahl eben abmahnen.
 

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Hallo!

Man muss hier aber schon unterscheiden. Es gibt Bildagenturen, die von Ihren Bildern leben und einen Diebstahl eben abmahnen.
Das ist uns schon klar. Es ist bekannt, dass es verboten ist und man mit Strafe rechnen muss. Darum geht es ja auch nicht.

Es geht um die Art der unseriösen Anwälte im Internet .

Mal ein Beispiel wie es gehen kann wenn man sich Bilder runter holt.
Warnung vor "Marions Kochbuch" - ARD Plusminus
Gegen solche Art sollte man echt was machen.

OLG Hamburg watscht Kochbuch-Abmahner ab Ebenfalls das Kochbuch http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/1100.html


Wo ich aus allen Wolken gefallen bin.


http://www.echte-abzocke.de/11279-post54.html


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10.8.2012 Mini-Filesharer – zum Abschuss freigegeben

10.8.2012
Mini-Filesharer – zum Abschuss freigegeben
Mini-Filesharer – zum Abschuss freigegeben

Im Urheberrechtsgesetz steht es ausdrücklich drin: Internetprovider müssen nur die Namen und Adressen von Filesharern nennen, die gewerblich das Urheberrecht verletzen. Offenbar gefällt dem Bundesgerichtshof diese Regelung nicht. Deshalb setzt er sie nun kurzerhand mit einem Beschluss, der heute bekannt wurde, außer Kraft. Das Gericht gibt damit auch Menschen zum Abschuss durch die Abmahnindustrie frei, die Tauschbörsen nur minimal genutzt haben.

Die Entscheidung stellt sich nach meiner Meinung eindeutig gegen das Gesetz. Demgemäß ist sie an gewagtem Wortgeklingel kaum zu überbieten. Dennoch wird sie spürbare Konsequenzen haben. Die Rechteinhaber müssen nämlich künftig nicht mal mehr darlegen, warum der Tauschbörsennutzer aus ihrer Sicht gewerblich gehandelt hat. ......................mehr im link
Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle
Bundesgerichtshof zum Auskunftsanspruch gegen
Internet-Provider über Nutzer von IP-Adressen


Mülheim. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty prangerte kürzlich die „Abmahn-Abzocke“ an. Nachgefragt bei Christiane Lersch, der Leiterin der Mülheimer Verbraucherberatungsstelle.

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Der BGH macht es möglich, „olle Kamellen“ können abgemahnt werden

Der BGH macht es möglich, „olle Kamellen“ können abgemahnt werden – steigen damit die Abmahnzahlen wieder rapide?
Im vorliegenden Fall ging es um ein Lied des Musikers Xavier Naidoo. Im September 2011 waren in einer Online-Tauschbörse Titel aus seinem Album „Alles kann besser werden“ zum Herunterladen angeboten worden. Die Anbieter verwendeten sogenannte dynamische IP-Adressen – nur den Providern, die diese Adressen zuweisen, ist bekannt, wer sich hinter den wechselnden IP-Adressen verbirgt. Das Unternehmen, das Naidoos Musik vertreibt, wollte den Anschlussanwender ermitteln und rief das Landgericht Köln an, um die Telekom nach § 101 Abs. 9 UrhG zum Erteilen einer Auskunft zu verpflichten. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgerichts Köln wiesen das Begehen ab. Nach Ansicht der Kölner Richter fehlte es an einem gewerblichen Ausmaß nach § 101 Abs. 2 UrhG.

Die Karlsruher Richter hoben diese Urteile in letzter Instanz auf und verpflichteten den Provider zur Erteilung der Auskunft über die mutmaßlichen Filesharer. Sie gaben dem Auskunftsanspruch mit der Begründung statt, dem Urheber stünden gegen jeden Verletzter Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz zu – dabei sei das gewerbliche Ausmaß unerheblich. Denn das „gewerbliche Ausmaß“ aus der Vorschrift beziehe sich nur auf den Begriff des „Erbringens von Dienstleistungen“, nicht jedoch auf das Wort „Rechtsverletzungen“, so der BGH weiter. Den Auskunftsanspruch derart zu beschränken würde „dem Ziel des Gesetzes wiedersprechen, Rechtsverletzungen im Internet wirksam zu bekämpfen“ und den Rechteinhaber schutzlos stellen, weil er nicht gegen den Verletzer vorgehen könne, hieß es zur Begründung......................mehr im Bericht
 
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Beratungsangebot gegen Abmahn-Abzocke - Verbraucherzentrale in Gronau.

Beratungsangebot gegen Abmahn-Abzocke
Unbedacht „klick“ gemacht

„Urheberrechtsverstöße sind keine Bagatellen. Doch bisweilen werden durch die Abmahnenden unberechtigte und weit überzogene Forderungen gestellt“, so die Verbraucherschützer. Weil bei solchen Abmahnungen frühzeitig Expertenrat gefragt ist, bietet die Verbraucherzentrale in Gronau jetzt auch rechtliche Beratung zum Urheberrecht an. Hierbei wird geprüft, ob die Forderungen berechtigt oder überhöht sind. .................................weiter im link
 

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Wie die richtigen Fragen falsche Filesharing-Abmahnungen entlarvend beantworten
Wenn man nach Erhalt einer Abmahnung ratlos - und nicht selten verzweifelt - ist, geben häufig schon einige zielorientierte Fragen die richtigen Antworten.

Ein Fall, wie er hunderttausendfach vorkommt:
In einer im Briefkasten vorgefundenen Abmahnung werden erhebliche rechtliche Konsequenzen angedroht, weil vermeintlich das Urheberrecht bzw. die Verwertungsrechte des Abmahners verletzt wurden. Der Adressat soll angeblich nachweislich illegal in Online-Tauschbörsen fremde Musik-, Film- oder Software-Werke down- und insbesondere upgeloadet haben.

Gefordert werden die Abgabe einer mit Vertragsstrafen sanktionierten unangemessenen Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von überhöhtem Schadensersatz und fragwürdigen Anwaltskosten - zumeist "großzügig" und in nicht nachvollziehbarer Weise zusammengefasst zu einem "entgegenkommenden Vergleichsbetrag"

was tun ....................weiter im link
 

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Eine rechtliche Bewertung des Filesharing-Prangers

Die Ankündigung der Abmahnkanzlei Urmann & Collegen “Gegnerlisten” ins Netz zu stellen, hat in den letzten Tagen für einigen medialen Wirbel gesorgt. Durch diese Veröffentlichungen sollen offenbar zahlungsunwillige Abgemahnte doch noch zu einer außergerichtlichen Zahlung bewegt werden. Die Betroffenen werden damit in jedem Fall öffentlich als Urheberrechtsverletzer dargestellt, in einer ganzen Reihe von Fällen zudem als Komsumenten von Pornofilmen. Zu den Mandanten der Kanzlei U&C gehören bzw. gehörten neben Pornofilmproduzenten wie der Silwa Filmvertrieb AG oder Magmafilm auch das Antipiracyunternehmen DigiProtect, das mittlerweile ebenfalls häufig die Rechte an pornografischen Inhalten wahrnimmt.

Der Bundesgerichtshof und auch das BVerfG haben sich in der Vergangenheit bereits mit der Rechtsfigur der “Prangerwirkung” beschäftigt. Danach kann eine an sich zulässige Äußerung einer wahren Tatsache aus der Sozialsphäre im Einzelfall mit Rücksicht auf die überwiegenden Persönlichkeitsbelange des Betroffenen zu untersagen sein. Das ist nach der Rechtsprechung des BGH insbesondere dann der Fall, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung droht. Das BVerfG hat klargestellt, dass diese Rechtsprechung zur Prangerwirkung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist....................weiter im link
 

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WDR Fernsehen-- Markt
Abmahnungen: Ende der Abzocke?


Auch Anja Clawien aus Düsseldorf erhielt Post von einem Abmahnanwalt: Sechs Abmahnungen hat sie bekommen, weil sie Filme im Internet getauscht und weiterverbreitet haben soll. Die Hausfrau und Mutter beteuert ihre Unschuld: „"Ich hatte die Tauschsoftware nie auf dem Computer. Ich kenne diese Filme gar nicht."“ Über 10.000 Euro soll sie den Abmahnanwälten zahlen.

Gegenbeweis praktisch unmöglich

Der Nachweis, dass die Rechtsverletzung wirklich von ihrem Internetanschluss begangen wurde, ist fast unmöglich. Bei der Zuordnung von Rechtsverstößen und den verdächtigten Internetverbindungen kann es immer zu Fehlern kommen, sagen IT-Experten. Und so kann tatsächlich jeder einen Brief vom Abmahnanwalt bekommen. Wer unschuldig ist, für den ist der Gegenbeweis dann praktisch unmöglich.
Ich werde Abmahner


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