Im Jahr 2009 wurde Katja Günther vom Amtsgericht Karlsruhe zu Schadenersatz wegen Beihilfe zum versuchten Betrug rechtskräftig verurteilt, 46,41 Euro Anwaltsgebühr plus rund 150 Euro Gerichtsgebühr für das Verfahren selbst zu zahlen (AG Karlsruhe, Aktenzeichen 9 C 93/09),[7][9] außerdem wurde von der Rechtsanwaltskammer München ein berufsrechtliches Verfahren gegen sie eingeleitet.[2] Bei der Staatsanwaltschaft München gingen mehr als 1.000 Strafanzeigen wegen Nötigung, Betrugs und Gebührenüberhebung ein.[10] Da kein hinreichendes Verdachtsmoment bestehe, stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen im März 2010 ein.[10] Die Staatsanwaltschaft stellte dabei fest, dass die Forderungen aus zivilrechtlicher Sicht zweifelhaft und die Mahnpraxis sozialethisch fragwürdig erscheinen mögen, eine zivilrechtliche Auseinandersetzung jedem Bürger aber ohne weiteres zugemutet werden könne.[10]
Im November 2010 wurde die Juristin erneut in einem Abofallen-Prozess verurteilt, die Anwalts- und Prozesskosten zu tragen.[11] Inzwischen hat sie ihren Schwerpunkt offensichtlich auf das Strafrecht verlegt und ist auch Fachanwältin für Strafrecht.
Ich finde viele Urteile viel zu sacht. Wie oft bekommt man bei uns eine Strafaussetzung zur Bewährung. 1-2-3 mal ?
.........................Schadensersatzklage eingereicht
Wir haben deshalb im Februar 2014 für einen unserer Mandanten Schadensersatzklage zum Amtsgericht Regensburg eingereicht und im Zuge dessen sowohl Herrn Rechtsanwalt Thomas Urmann persönlich als auch seine U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf Ersatz derjenigen Kosten verklagt, die unserem Mandanten durch unsere Beauftragung zur Abwehr der Abmahnung entstanden sind.
Gerichtstermin am 22.10.2014...............................
Ihr erinnert Euch noch an die während der redtube-Abmahnwelle bekanntgewordene THE ARCHIVE AG? Das waren die angeblichen Rechteinhaber für die abgemahnten Pornofilme. Sie waren auch die offiziellen Auftraggeber für den Berliner Rechtsanwalt D.Seba****n und die Kanzlei U+C, die zusammen die Streaming-Abmahnwelle losgetreten haben...........................
................Den Büroturm in der Zeissstraße 9, welchem die „Z9 Verwaltungs GmbH“ ihren Namen verdankt, musste Ur**** verkaufen, nachdem das Gebäude eineinhalb Jahre unter Zwangsverwaltung gestanden war. Im Grundbuch ist er zwar noch als Eigentümer vermerkt, allerdings gibt es eine Auflassungsvormerkung für die „Zeisstower GmbH“, eine Gesellschaft unter der Ägide zweier bekannter Regensburger Immobilienunternehmer. Sie wollen dort eine Unterkunft für circa 175 Personen unterbringen. Wie viel Geld dabei geflossen ist und ob es reichen wird, um Urmanns Verbindlichkeiten zu decken, ist unbekannt....................mehr darüber im link
..................Mietvertrag mit einem alten Bekannten
Geklagt hatte Rechtsanwalt Robert Messerer, der seit Ende 2014 als Zwangsverwalter für das Anwesen fungiert, um so die Rechte der Gläubigerbank zu sichern. Auch Thomas Urmann war zu dem Termin erschienen, allerdings nur als präsenter Zeuge. Beklagt wurde ein alter Bekannter des Ex-Abmahn-Anwalts: der als Internetabzocker bekannt gewordene Frank Drescher, zu dem Urmann in der Vergangenheit rege Geschäftsbeziehungen pflegte.
2013 hatte das Amtsgericht Regensburg in einem Zivilverfahren Drescher und Urmann wegen massenhafter Abmahnungen von Online-Shops „vorsätzlich sittenwidrig(es)“ Verhalten attestiert...................