Abo-Falle...Debitel zieht trotzdem weiter ein

Manne

New member
Hallo,
ich bin neu hier und brauch dringend euren Rat und hoffe, dass ich hier überhaupt richtig bin. Hab das schon auf anderen Plattformen eingestellt, aber ohne Erfolg.

Folgendes, mein Sohn hat angeblich mit seinem Handy ein Abo bei einem so genannten Drittanbieter abgeschlossen. Per SMS konnte er es am 08.08. 2011 kündigen und er erhielt auch umgehend ein Bestätigung, dass das Abo gekündigt ist.
Leider scheint das aber nicht der Fall zu sein und es werden weiterhin irgendwelche Dienste in Rechnung gestellt und gleich von der ********debitel per Einzugsermächtigung mit abgebucht.
Zuerst hieß es, ich müsste die nächste Rechnung abwarten, damit man sehen kann, wer der Drittanbieter ist. Hab ich gemacht. Auf der Rechnung war er aber nicht aufgeführt und so wurde mir dann gesagt, es kann sich nur um den Anbieter handeln, mit dem mein Sohn dieses angebliche Abo abgeschlossen hatte und die Kündigung wohl nicht geklappt hat und ich sollte mich doch direkt an den Anbieter wenden. Aber das haben wir ja schon längs gemacht. Keine Antwort(en)!
Es sind im Monat ca. 45-50 €, die immer weiter von der ******** debitel mit abgebucht werden.

Nun hatte ich Folgendes an ********debitel geschrieben.

Widerspruch gegen Forderungen der Platinum_Video_Abo.....
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass die Forderung der in Höhe von
44,91 € nicht gerechtfertigt ist, da sie auf einer sog. Abo-Falle beruht und daher von Rechts wegen nicht geschuldet ist. Gegenüber der Platinum_Video_Abo... habe ich den
angeblichen Vertragsschluss bereits widerrufen und wegen Irrtums angefochten.
Sofern mir der oben genannte Betrag von Ihrer Seite in Rechnung gestellt wird, widerspreche ich hiermit der Abbuchung von meinem Konto. Ich stelle klar, dass diese angebliche Forderung der xxx von der Einzugsermächtigung nicht gedeckt ist.
Der um die angebliche Forderung der Platinum_Video_Abo gekürzte Einzugsbetrag (hier 59,95 €) soll ausschließlich zur Tilgung der Forderungen Ihres Hauses sowie gegebenenfalls sonstiger Drittanbieter mit Ausnahme xxx verwendet werden (Tilgungsbestimmung im Sinne der §§ 45h Abs. 2 TKG, 366 Abs. 1 BGB).

Mit freundlichen Grüßen

Die Antwort, hier in Auszügen, war weiß Gott nicht zufrieden stellend.

… In diesem Zusammenhang teilen wir mit, dass wir für die Dienstanbieter abrechnungsbefugt sind.
Die von Ihnen gewünschte Teilabbuchung des Rechnungsbetrages ist nicht möglich. Insofern erfolgt in den nächsten Tagen die Abbuchung des kompletten Rechnungsbetrages in Höhe von 104,86 €.
Wir bitten Sie von der Rücklastschrift abzusehen, da hierdurch Verwaltungskosten in Höhe von 14,95 € entstehen und es zu einer möglichen kostenpflichtigen Anschlusssperrung in Höhe von 18,50 € kommen kann.

Bitte beachten Sie, dass gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Einbehaltungsrecht strittiger Forderungen nicht besteht.


Das heißt ja auf deutsch, solange der Drittanbieter nicht auf meine Schreiben reagiert, kann er immer weiter abbuchen lassen und ich kann es nicht stoppen.
Soll ich dennoch per Rücklastschrift das Geld zurück holen? Mein Sohn hat ja darauf hingewiesen, dass sich die Einzugsermächtigung ausdrücklich nur für die Forderungen der ********-debitel beschränkt. Dann müsste sich der Drittanbieter auch wegen seiner Forderung direkt an meinen Sohn wenden.
Bis heute hat mir die debitel den Anbieter nicht genannt.
Es ist ein Teufelskreis. Kann man der ...debitel nicht irgendwie wegen Schadensminderungspflicht oder so kommen?

Entschuldigung, es sollte kein Roman werden und wer bis hierher gelesen hat, vielen Dank!

Hat jemand einen Rat?

Gruß an alle,

Manne
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
… In diesem Zusammenhang teilen wir mit, dass wir für die Dienstanbieter abrechnungsbefugt sind.
Die von Ihnen gewünschte Teilabbuchung des Rechnungsbetrages ist nicht möglich. Insofern erfolgt in den nächsten Tagen die Abbuchung des kompletten Rechnungsbetrages in Höhe von 104,86 €.
Wir bitten Sie von der Rücklastschrift abzusehen, da hierdurch Verwaltungskosten in Höhe von 14,95 € entstehen und es zu einer möglichen kostenpflichtigen Anschlusssperrung in Höhe von 18,50 € kommen kann.
Lasse den Betrag zurückbuchen und überweise nur den unstrittigen Betrag.
Entziehe denen das Inkasso für Drittanbieter.

Ps.
Würde ich ein solches Schreiben erhalten,ich würde es als Nötigung,wenn nicht sogar als Erpressung ansehen.:whistle:
 
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