Abo-Fallen im Internet als gewerbsmäßiger Betrug eingestuft

schnippewippe

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Abo-Fallen im Internet gewerbsmäßiger Betrug
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Beschluss Angebote mit versteckten Preishinweisen als gewerbsmäßigen Betrug eingestuft.

Frankfurt/Main (dpa) - Die Urheber von Abo-Fallen im Internet müssen möglicherweise in Zukunft die Staatsanwälte mehr fürchten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Beschluss Angebote mit versteckten Preishinweisen als gewerbsmäßigen Betrug eingestuft.

Den Seitenbetreibern drohen damit Haftstrafen von mindestens sechs Monaten (Aktenzeichen: 1 Ws 29/09). Bislang haben die Anklagebehörden häufig Ermittlungsverfahren gegen die Internet-Abzocker eingestellt, wenn irgendwo im Kleingedruckten die Preisangabe zu finden war. Das Gericht bestätigte am Dienstag (11. Januar) eine entsprechende Mitteilung der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei FPS.........................

...............................................Das Oberlandesgericht hat den Fall zwar bewertet, aber kein Urteil gegen die Beschuldigten gefällt. Es hat lediglich der Vorinstanz, dem Landgericht Frankfurt, aufgegeben, die Anklagen zu verhandeln. Ein Termin steht noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft hatte sich gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahren gewehrt.

Der 1. Strafsenat des OLG sah einen hinreichenden Tatverdacht des gewerbsmäßigen Betrugs einer Vielzahl von Opfern. "Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig ist, wird es aller Voraussicht nach zu einer Verurteilung kommen", erklärte FPS-Anwalt Hauke Hansen. Damit komme auch Schwung in den Kampf der Verbraucherschützer gegen Abofallen-Betreiber, die häufig aber letztlich wirkungslos zur Unterlassung verurteilt worden seien. "Die Verbraucherschützer haben eine Klage nach der anderen gewonnen, ohne dass der allgemein beklagte Missstand auch nur annähernd behoben werden konnte. Das dürfte sich nun radikal ändern", meinte der Jurist................mehr im link
 

Niclas

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Es wird immer enger für die Herrschaften
Sparkasse muss kein Konto für Net-Abzocker führen - Service - sueddeutsche.de
Sparkasse muss kein Konto für Net-Abzocker führen
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Die Frankfurter Sparkasse unterliege zwar der öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Gleichbehandlung und könne daher Konto- Eröffnungsanträge nur aus wichtigen Gründen ablehnen, führten die Richter in der am Montag veröffentlichten Entscheidung aus.

Dies sei aber im vorliegenden Fall gegeben, weil das Inkasso-Büro über das Gebaren seiner Auftraggeber informiert gewesen sei und so selbst an gezielten Verbrauchertäuschungen mitwirke. Das rechtfertige die Ablehnung einer Kontoeröffnung (Az.: 1 K 1711/10).
 

De kleine Eisbeer

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Hier mal etwas ausführlicher:

Ablehnung einer Kontoeröffnung im Hinblick auf Belange des Verbraucherschutzes sachlich gerechtfertigt.

Eine öffentliche Sparkasse ist nicht verpflichtet einem Inkassounternehmen, das für einen so genannten „Internetabzocker“ tätig ist, ein Konto zur Verfügung zu stellen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde die Klage eines Inkassounternehmens aus dem Landkreis Offenbach abgewiesen, mit der die Verurteilung der Frankfurter Sparkasse erreicht werden sollte, für dieses Unternehmen ein Konto einzurichten. Die Sparkasse hatte dies abgelehnt, weil das Inkassounternehmen auch für Anbieter von internetbasierten Dienstleistern tätig ist, die in einschlägigen Internetforen als „Internetabzocker“ bezeichnet werden.
Quelle&mehr: kostenlose-Urteile.de
 
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