Abzocke beim Online-Poker

siebendreissig

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Hi,

So wurden bei Absolut Poker (AP) bis zu 800.000$ unrechtmäßig gewonnen… und zwar von einem internen Mitarbeiter.

Der Mitarbeiter nutze dabei eine neue Version der Dokumentationssoftware des Online-Poker Spiels, und konnte somit sehen was seine Gegner auf der Hand hatten. Er spielt mit mehreren Konten über einen Zeitraum von ca. 40 Tagen. Dem Mitarbeiter wurde selbstverständlich inzwischen gekündigt.

Alle betrogenen Spieler wurden inzwischen, inkl. Zinsen, entschädigt, mit einer Summe von insgesamt $ 1.6 Millionen .

AP bedauert den Schaden, den seine Spieler und die eigenen Reputation durch diesen Vorfall genommen haben. Wir sind absolut darauf konzentriert, das richtige ür unsere loyalen Kunden, Angestellten, Berater und Geschäftspartner zu tun, und wir werden die Zusammenarbeit mit der KGC und Gaming Associates fortsetzen, um den gesamten Vorfall ans Tageslicht zu bringen und alles Unrecht, das den unschuldigen Opfern dieses unfairen Spiels zugeügt wurde, zu korrigieren.
Der Rest der Pressemitteilung ist, bei Pokerolymp.de, einzusehen.
PartyPoker & PokerStrategy

Ich persöhnlich spiele bei PartyPoker und bin sehr zufrieden.
Habe mich vorher bei PokerStrategy angemeldet, das ist eine deutsche Strategy-Seite auf der man einiges über Poker lernen kann von Grund auf und auch ür Fortgeschrittene und Profis.

Vorteile:

* 50$ Bonus, wenn man sich danach bei PartyPoker anmeldet und den Bonuscode nutzt
* kostenlose Mitgliedschaft, die 50$ sind ebenfalls ohne Einzahlung zu leisten!
* versch. Bonuszahlungen bei anderen Poker Seiten
* viele Hilfe Anleitungen, sowohl ür Anfänger als auch Profis
* viel Video Material
* Bonus ürs Freunde werben

Viele Grüße,
siebendreissighttp://engoo.de/?http://www.pokerstrategy.com?referrer=fiacyberz
 

schnippewippe

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FBI sperrt Domains von Pokerportalen

Geldwäscheverdacht
FBI sperrt Domains von Pokerportalen

Prominente wie Boris B**ker werben hierzulande für Pokerstars, jetzt hat das FBI die US-Seiten des Pokerportals geschlossen, außerdem die Seiten von drei Konkurrenten. Sie stehen im Verdacht des illegalen Glücksspiels und der Geldwäsche.

Wer von den USA aus im Internet eine Partie Poker spielen möchte, hat es derzeit schwer: Seit Freitag, dem 15. April 2011, hat das FBI die .com-Domains von Full Tilt Poker, Absolute Poker, Ultimate Bet und Pokerstars beschlagnahmt und gesperrt; Pokerstars wirbt hierzulande mit Stars wie Boris B**ker und Stephan R**b und gilt unter anderem laut Pokerscout.com als Marktführer. Über die europäischen und deutschen Adressen sind die Portale weiterhin erreichbar, allerdings nicht für Surfer aus den USA.
Auf den .com-Portalen ist derzeit eine Bekanntmachung des FBI zu lesen, in der die amerikanische Bundespolizei darauf hinweist, dass die Seiten durch eine Staatsanwaltschaft in New York gesperrt wurden. Als Gründe für die Sperrung werden Geldwäsche, illegales Glücksspiel und Betrug genannt. Wie das Wall Street Journal schreibt, hat das US-Justizministerium das Geld von Spielern eingefroren und Anklage gegen elf Personen erhoben.
 

schnippewippe

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Prozess gegen Portal Pokerwebsite Full Tilt Poker

Prozess gegen Portal Pokerwebsite hat sich verzockt Full Tilt Poker

Der zweitgrößte Anbieter von Onlinepoker, Full Tilt Poker (FTP), hat ausgezockt. Wegen des Vorwurfs der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung hatte das FBI die Dienste der drei Branchenführer Pokerstars, FTP und Absolute Poker bereits im April gesperrt.

Seit Dienstag müssen sich die Betreiber von FTP, in der Szene als Stars verehrt, auch noch wegen Unterschlagung und Betrugs verantworten: Mehr als 440 Mio. Dollar sollen sie auf private Konten in der Schweiz umgeleitet haben - und zwar aus dem Guthaben vieler Tausend Kunden.
Das Vertrauen der Spieler, darunter viele Deutsche, ist erschüttert, ihr Geld wohl verloren. Der gefürchtete New Yorker Staatsanwalt Preet Bharara, der bereits Bernard Madoff und Raj Rajaratnam vor Gericht gebracht hatte, reichte am Dienstag Klage ein.
Seit 2006 agierten die Pokerseiten bereits in vielen Ländern juristisch im Graufeld, bislang aber ließen sich die Spieler davon nicht abschrecken. Mit dem Skandal um FTP dürfte das Milliardengeschäft im Internet nun aber weltweit an Reputation verlieren. Profitieren könnten von dieser Entwicklung reale und legale Kasinos.
Auch in Deutschland beliebt............................weiter im link
 

schnippewippe

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Pokern ist ein Glücksspiel. Der BGH hat gesprochen,

Das ganze Leben ist ein Glücksspiel
Pokern ist ein Glücksspiel. Der BGH hat gesprochen, berichtet wurde unter anderem hier. Eine seltsame Entscheidung.
Der Leitsatz des BGH ist leider schon sprachlich völlig unverständlich. Er lautet:

"Ob ein Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV vorliegt, beurteilt sich nach den durchschnittlichen Fähigkeiten eines Spielers; unerheblich ist, ob professionelle Spieler oder geübte Amateure, die sich gegebenenfalls auch Lehrbuchwissen angeeignet haben, ihre Erfolgschancen steigern können."

Der erste Satz - der vor dem Semikolon - ist inhaltsleer; ob ein Glückspiel vorliegt, soll sich danach "nach den durchschnittlichen Fähigkeiten" beurteilen.........................mehr darüber im link
 

schnippewippe

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Online-Poker Bundesgerichtshof Urteil vom 28.09.2011 Az.: I ZR 93/10

Poker im Internet
Bundesgerichtshof Urteil vom 28.09.2011 Az.: I ZR 93/10

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im schriftlichen Verfahren, in dem bis zum 5. September 2011 Schriftsätze eingereicht werden konnten, durch den Vorsitzenden Richter

für Recht erkannt:

Die Revision gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 12. Mai 2010 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen

Tatbestand:

Die Klägerin organisiert und veranstaltet Lotterien und Sportwetten in Nordrhein-Westfalen.

Die Beklagte zu 1 ist ein Wettunternehmen mit Sitz in Gibraltar, der Beklagte zu 2 ist ihr organschaftlicher Vertreter. Jedenfalls bis Oktober 2008 bewarb die Beklagte zu 1 auf der Internetseite „ carmenmedia.com/.de/“ ihr Spielangebot, darunter Sportwetten zu festen Gewinnquoten, Roulette, Poker, Black Jack, Baccara und virtuelle Slotmachines in deutscher Sprache. In dem Internetauftritt war eine Kontaktseite unter einer Deutschlandfahne und dem fettgedruckten Wort „Deutschland“ eingerichtet.

Außerdem enthielt die Internetseite einen Link zum deutschsprachigen Spiel- und Sportwettenangebot einer ehemaligen Tochtergesellschaft der Beklagten zu 1 auf der Internetadresse „ betway.com“-- Unter den Internetadressen „ jackpotcity.com“--- 49jackpotcity.com“ ---- pokertime.eu bieten hundertprozentige Tochtergesellschaften der Beklagten zu 1 Glücksspiele an.

Der Beklagten zu 1 ist in Gibraltar eine Genehmigung erteilt worden, Glücksspiele gegen Geldeinsatz im Internet anzubieten. Über eine Genehmigung deutscher Behörden für die Veranstaltung von Glücksspielen verfügen die Beklagten nicht................................mehr im link
 

schnippewippe

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/justin-archuleta-gesteht-massiven-betrug-an-dutzenden-online-poker

Justin Archuleta gesteht massiven Betrug an dutzenden Online-Poker-Spielern - News - PokerOlymp
Über mehrere Jahre hat der Amerikaner Justin Archuleta zig Pokerspieler über insgesamt mehr als 270.000 Dollar betrogen. Gestern gestand er den Betrug im 2+2-Forum und bat seine Opfer in einer pathetischen Nachricht um Vergebung.
Was ist passiert?

Archuleta gab die Namen von mehr als 20 Spielern an, die er in den letzten Jahren betrogen habe. Dabei nutzte er immer wieder das 2+2-Forum als Ausgangspunkt für seine Betrügereien. Er fing Spieler ab, die Geld von einer auf eine andere Plattform transferieren wollten und bot sich als Mittelsmann an. Bei den Transfers nahm er auf der einen Plattform das Geld entgegen, verschickte jedoch auf der anderen Plattform nichts, zu wenig oder Geld von dubiosen Accounts, deren Transfer kurz danach wieder zurückgebucht wurde.

Insgesamt belaufen sich Archuletas Diebstähle auf 85.000 Dollar auf Plattformen wie PokerStars, PartyPoker und Winner. Dazu kommen über 190.000 Dollar, die er auf Lock-Poker auf diese Weise ergaunerte.

Dies sind die von Archuleta angegeben Fälle:...............................
 
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