Abzocke durch Gerd C. Meyd Handelsonderneming GMBH

schnippewippe

New member
Ich hatte dir doch geschrieben.:sad:
http://www.echte-abzocke.de/16934-post399.html
Da du selber schreibst
Ich bin gerade dabei einen Brief zu verfassen, um diesen lächerlichen Vertrag anzufechten.
ist doch alles klar ! Dachte ich :confused:

Du fechtest den Vertrag an und damit ist er erst einmal ungültig. Nun müsste die andere Seite vor Gericht gehen, Was sie aber in den 20 Jahren ihrer Abzocke noch nicht getan haben.
Ich würde nach einer Anfechtung mich auch nicht weiter auf einen weiteren Briefwechsel einlassen.
 

schnippewippe

New member
Das ist doch völlig unerheblich, weil es hier nur als Erläuterung steht. Geht ja darum, was im Gesetz steht, nicht, was man aus Versehen falsch zitiert hat. Da ich im Absatz davor anfechte und § 124 sich auf § 123 bezieht, wir das auch sofort offensichtlich.

Und nicht nur Laien, sondern auch angehende Juristen (Studenten), vertuen sich mal ;)
So unerheblich ist das gar nicht.
Beispiel :

Was bringt mir eine Anfechtung wenn ich die § für einen Widerruf schicke und die Widerrufsfrist abgelaufen ist.

Was bringt mir ein Widerruf oder eine Anfechtung wenn ich die § für eine Kündigung schicke.

Nicht jeder Richter würde im Ernstfall im Prozess solche Fehler entschuldigen.
Wer im Internet sich am Anfang der Abzocke auch die Berichte von Anwälten durchgelesen hat ,wird auch wissen , dass Anwälte es nicht gut finden wenn User in ihren selbst erstellten Schreiben § benutzen.

Leider übernehmen einige User alles was in den Postings anderer User steht. Sie denken das muss ja alles stimmen.

Wenn hier ein anderer User oder der Mod mitteilt wenn etwas nicht stimmt ist das doch ok.
 
Zuletzt bearbeitet:

Shokupan

New member
@schnippe wippe Das habe ich nicht geschrieben!
Mein Post war:

Halli hallo!
Tja, wie schon Viele vor mir, bin auch ich auf diese Abzocke reingefallen. :/
Mein Problem ist, dass der Vertrag am 24.03.2011 abgeschlossen wurde und damit schon älter als 2 Monate ist.
Das ganze fand in Frankfurt auf der Zeil statt. Junger Mann spricht mich an, und erzählt mir ich würde damit arbeit-suchenden Jugendlichen helfen, die diese Zeitschriften wohl austragen würden und letzten Endes eine Ausbildung oder Ähnliches erhalten.

Nach 2 Monaten würden Sie mir wohl einen Brief zuschicken, wo ich ankreuzen muss, dass ich das Abo nicht weiter beziehen möchte.
Ich habe den Spiegel abonniert. Komischerweise habe ich im Gegensatz zu euch keine "Bestätigung" bekommen.
Ich habe zwar dieses Kärtchen unterschrieben, auf dessen Rückseite dieses "Hilfe für Tanzania" und die Wiederrufsbelehrung der Gerd C. Meyd enthalten ist, allerdings habe ich keine Bestätigungspost von denen bekommen.

Stattdessen habe ich gestern einen Brief von meiner Bank bekommen, in der steht: "Ihr Konto Nr. XXXXX Lastschrift-Rückgabe ...
Sehr geehrter Herr Keller, die nachstehende Lastschrift wurde nicht eingelöst, sondern mangels Deckung zurückgegeben".
Und somit wusste ich Bescheid: Ich wurde betrogen. Das ist die Rechnung.
Zum Glück hab ich nicht genug Geld auf dem Konto, sodass sie mir den Betrag von 72,20€ nicht abbuchen konnten.
Meine Lösung aus der Sache rauszukommen, wäre, diesen (meiner Meinung nach sehr professionellen!) Muster von 'peter.peta' zu benutzen und per Einschreiben an Gerd C. Meyd zu schicken. Wäre das der richtige Weg? Oder was denkt ihr?

Vielen vielen Dank im Vorraus!! Kann mir das als Schüler nämlich echt nicht leisten..

Gruß Shokupan
 

schnippewippe

New member
Ach du liebe Zeit :sad: da bin ich im falschem Post ( paulcheck ) gelandet.

Wenn ich das richtig verstehe,hast du keine Widerrufbelehrung erhalten. Hattest vielleicht sogar einen Zeugen bei dem Gespräch mit bei.
Dann könntest du das sogar beweisen.
´Die Widerrufsfrist beginnt erst wenn du sie in Schriftform erhalten hast.
Wenn du sie nicht bekommen hast, hat sie auch noch nicht begonnen zu laufen.

Das würde ich mitteilen !!!! Ausserdem würde ich den Vertrag auch gleich hilfsweise anfechten.
Wenn der Widerruf nicht anerkannt wird tritt die Anfechtung dann an seiner Stelle.

Wenn du den Brief von peter.peta verwenden willst, achte auf die § .
 

Shokupan

New member
Naja, Problem ist, dass auf der Rückseite des Zettels, den er mir in die Hand gedrückt hat, steht: "[...] Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Wiederrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf is zu richten an: Gerd C. Meyd [...]"
Einen Zeugen hatte ich leider nicht, das werde ich beim Muster wohl streichen müssen. :(
Vielen Dank schon mal für die Antwort! :)
Werde dann wohl ein Einschreiben mit dem Muster schicken.
Werden die mir dann per Post antworten?

Gruß Shokupan
 

schnippewippe

New member
Wenn du das Schreiben ( Anfechtung) per Einschreiben mit Rückantwort schickst, bekommst du den Rückschein zurück. Der wäre bei Gericht ein Beweis , dass du geschrieben hast.
Wie schon geschrieben.
Wer den Vertrag anfechtet macht ihn ungültig und ich schätze das diese gemeine Abzocke eine Anfechtung des Vertrages rechtfertigt.

Ich gehe mal davon aus , dass sie dir antworten werden. Wollen ja trotzdem ihr Geld haben.
Aber es sind ja doch schon viele User raus gekommen.

Gleiche Abzocke -- Gleiches Recht für Alle Opfer. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Soillen die doch mit diesen Lügen aufhören. Also macht euch nicht verrückt.


An alle !!! Bitte Kopie vom Schreiben machen. Habe ich bei einer anderen Sache auch schon mal vergessen, :whistle:
 

Dav

New member
Hallo zusammen

Bin heute auf dieses Forum gestoßen aus akt der verzweiflung (wie soviele andere?! )
Ich muss gestehn alle 41 seite hab ich mir noch nicht durchlesen können deswegen entschudligt wenn ich vll etwa zum 100ten male frage:

Ich bin wohl auch Opfer der besagten Firma geworden (was mich da geritten hat ist mir selbst ein rätsel) aber nun zum kern der sache:

Ich habe den post verfolgt und bin auf das schreiben von Peter.Peta gestosen doch die diskussion hat mich ein wenig verwirrt.

Was soll ich da nun ändern bezüglich § . UNd kann ich das dann einfach per Einschreiben los schicken ?!

Helft mir bitte ich bin total verzweifelt

grüße Dav
 

schnippewippe

New member
Ich habe den Musterbrief von Peter.Peta mal etwas kürzer eingestellt.
Wenn du die § doch alle mit einstellen willst, lese dir den Post vom MOD durch.

Da es Anwälte gibt die der Meinung sind ,dass die Widerrufbelehrung nicht ganz den Vorschriften entspricht und somit auch später noch ein Widerrufsrecht besteht, habe ich dazu einen kurzen Satz mit eingestellt.
Bei der Erklärung unten musst du es deiner Sache anpassen.

*********************************************************
Gerd C. Mayer Handelsonderneming GmbH
Am Fleckenberg 15/16
65549 Limburg

Einschreiben/Rückschein

Betreff Anfechtung: Abonnement “XY”
Kunden-Nr.: (hier Kunden-Nr. eintragen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fechte ich, (Vorname Nachname), geboren am ……… mit sofortiger Wirkung das Abonnement der Zeitschrift “……..” durch ihre Firma in Co-Operation mit der Pressevertriebszentrale (PVZ) an. Die diesbezüglich mit Ihrem Zeitschriftenvertreter (Nr. xxxx) getroffene Vereinbarung vom ………… (von Ihnen am …………. bestätigt) ist aufgrund Irrtums gemäß § 119, Abs. I BGB in Verbindung mit § 142, Abs. I BGB als nichtig anzusehen:

Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise .


Ich bin an den angebotenen Leistungen ausdrücklich nicht interessiert und widerrufe hiermit die Ihnen (zweifelhaft: da auf der Vertragskarte nicht ausdrücklich erwähnt) “erteilte” Einzugsermächtigung für mein Girokonto. Den von der PVZ am xx.xx.xxxx abgebuchten Betrag lasse ich umgehend zurückbuchen.
Gleichzeitig fordere ich sie mit diesem Schreiben zur Löschung sämtlicher meiner bei Ihnen gespeicherten Daten auf.
Sollten sie mir Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen schicken, wird dies die Einschaltung eines Anwaltes und Anzeige gegen Ihre Firma nach sich ziehen!
Die etwaige Beweislast (Begründung des Irrtums und der arglistigen Täuschung) bin ich durch Zeugen, sowohl des fraglichen Vertrages, wie dieses Schreibens, jederzeit vollständig zu erbringen in der Lage.
Zum Nachweis dieses Widerrufs/dieser Anfechtung versende ich dieses Schreiben per Einschreiben und Rückschein. Ebenso ergeht eine Kopie an die PVZ.
Bitte bestätigen sie dieses schreiben zudem innerhalb von 7 Tagen nach erhalt!

Die Anfechtung ist hiermit gemäß § 143 Abs. I+II als formgerecht abgegeben anzusehen:



Mit freundlichen Grüßen:
(Ort), den 10.06.2011


(Vorname Nachname)
 
Zuletzt bearbeitet:

Dav

New member
Groß ändern muss ich da ja nicht - und ich habe tatsächlich zeugen , weil 2 arbeitskolegen dabei gewesen sind.
das heißt daten eintragen und ab die post, und dann sollte die sache binnen 7 tage (?!) vom tisch sein ?
wenn dem so ist, fälltm ir ein stein von herzen , weil ich deswegen letzte nacht nicht mal schlafen konnte :-/
 

schnippewippe

New member
Wenn du anfechtest machst du den Vertrag ungültig.
Das sie nun auf das Bestehen des Vertrages klagen, glaube ich nicht.
Es ist doch auch zu beweisen, dass sie über die Art der Werber informiert sind. ( Schreiben der Opfer und die Sendungen im Fernsehen )
Sie wissen doch was auf den Strassen los ist .
In 20 Jahren ist noch kein Urteil bekannt geworden.

Also ruhig schlafen kannst du immmmmmer.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dav

New member
du machst mich wiklich gerade sehr glücklich, ich hoffe das ist dir bewusst :)
herzlichen dank :)
dann werde ich das ganze mal ausfüllen und per Enschreiben abschicken. werde natürlich dann auch hier berichten ob alles geklappt hat :)
 

Dav

New member
Ah eine frage hät ich da noch

Da steht was von der Pressevertirebszentral, dass ich denen noch ne kopie von dem schreiben sende.
Soll ich da einfach das nochmal an die PVZ schicken ohne was hinzuzufügen oder muss ich da nochmal was seperates schreiben?
 
M

*Micha*

Guest
Hallo zusammen,

bin leider auf dieselbe Masche rein gefallen wie viele von euch :(
Ein junger Mann hat mir erzählt dass ich zwei Monate umsonst ein Abo einer von mir gewählten Zeitschrift bekäme.
Dadurch soll ein Schülerprojekt unterstützt werden, bei dem ich kontrollieren sollte, ob die gewünschte Zeitschrift auch jede Woche kommt. Ausgetragen durch einen Schüler. Erst durch einen 'Rückmeldebogen' am Ende der zwei Monate kann ich dann entscheiden ob ich die Zeitschrift weiterhin abonnieren möchte oder nicht. Und natürlich sollte ich auch beurteilen wie zuverlässig der "Schüler" war.
Leider habe ich erst nach Ablauf der zwei Wochen Widerrufsrecht erkannt, dass ich ein Abonnement abgeschlossen habe und dieses "Schülerprojekt" nur erfunden war.
Trotzdem hatte ich anschließend versucht, das "Gratis-Abo" schriftlich zu kündigen mit der angegebenen Adresse in Limburg.
War das mein größter Fehler um jetzt das Abo nicht mehr anfechten zu können?
Oder habe ich noch eine Chance?
Zu diesem Zeitpunkt hatte sich bei mir weder ein dubioser "Chef" bei mir telefonisch gemeldet, um das "Schülerprojekt" wie versprochen zu bestätigen, noch hatte ich eine einzige Zeitschrift erhalten.
Kurz darauf erhielt ich einen Brief mit der Bestätigung des Abonnements und einen Dankesbrief eines lächelnden "Pater Josef Mosha" aus Tanzania. Anschließend wurde mir auch schon die erste Zeitschrift zu gesandt.
Die ersten zwei Monate des Abos waren noch kostenlos. Die erste Abbuchung von meinem Konto für die Folgemonate erfolgte leider auch schon.
Habe ich überhaupt noch Chancen mein Abo zu kündigen oder das Geld wieder zu bekommen?
Ich hatte lange keine Hoffnung, dass ich an der Situation etwas ändern könnte und bin deshalb leider erst jetzt auf dieses Forum gestoßen.
Das erste Heft wurde mir am 28.02.2011 zu gesandt.
Ich bin für jede Hilfe dankbar, auch wenn es vielleicht nicht klappt... :(
 

schnippewippe

New member
Du
Trotzdem hatte ich anschließend versucht, das "Gratis-Abo" schriftlich zu kündigen
Ich bin leider auch nur eine Userin ! Darum kann ich nur mitteilen , was ich machen würde. Da es sich für mich hier um Abzocke ganz gemeiner Art handelt , würde ich trotzdem den Vertrag anfechten.

Ich würde mal so sagen --- ich habe laut Werber ein Gratis Angebot angenommen und dieses Gratis Angebot gekündigt. Ein Gratis Angebot kostet auch bei einer Kündigung nichts.

Das der Werber mich belogen und über den Tischgezogen hat wurde mir erst später klar.
Ich habe laut Werber keinen Vertrag abgeschlossen der sich nach 2 Monaten von selbst in ein kostenpflichtiges Abo verwandelt. Laut Werber sollte ich nach 2 Monaten angerufen werden und bestätigen, dass ich nun das kostenpflichtige Abo haben möchte. Was nie geschehen ist. Somit bin ich keinen kostenpflichten Vertrag eingegangen.

Ich würde nun das Geld von der Bank zurückbuchen lassen und den kostenpflichtigen Teil des Vertrages anfechten.
Den Gratisteil des Vertrages den ich eingegangen bin ,habe ich ja schon gekündigt.

So würde ich es machen.
 
M

*Micha*

Guest
Also der Anruf sollte in derselben Woche geschehen, in der ich das ungewollte Abo abgeschlossen habe.
Erst durch einen "Rückmeldebogen" nach 2 Monaten sollte ich entscheiden können, ob ich die Zeitschrift weiterhin haben will und dieses damit dann offiziell abonniere.
Da hätte ich dann auch den "Schüler" beurteilen sollen...
 
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