@racheistsüß @Emihar @Shokupan @ 147 @ MrMudd
Das müsste hier ja auch zutreffen.
kLAWtext: Abofalle - das zweite Jahr. Zahlen oder nicht zahlen?
Aber: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einmal in seinem Urteil vom 11.11.2008, Az. VIII ZR 265/07 Folgendes festgestellt:
"Der Umstand, dass eine Rechnung vorbehaltlos beglichen wird, enthält über seinen Charakter als Erfüllungshandlung (§ 363 BGB) hinaus keine Aussage des Schuldners, zugleich den Bestand der erfüllten Forderungen insgesamt oder in einzelnen Beziehungen außer Streit stellen zu wollen."
Heißt: Zahlung heißt nicht gleich, man erkläre sich mit der Forderung einverstanden. Dennoch ist das nicht ausgeschlossen, wie der BGH weiter erläutert:
"Zwar wird es in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht als ausgeschlossen angesehen, der vorbehaltlosen Begleichung einer Rechnung zugleich eine Anerkenntniswirkung hinsichtlich der zu Grunde liegenden Forderung beizumessen. Dies erfordert aber stets ein Vorliegen weiterer Umstände, die geeignet sind, eine derartige Wertung zu tragen."
Aha - also sollte man dennoch Vorsicht walten lassen, wenn man mit den Abzockern in Kontakt tritt. Hier können manche Erklärungen doch darauf hindeuten, dass man den Vertrag als "eigentlich gerechtfertigt" einstufen möchte. Wie das aussehen kann, schreibt der BGH auch gleich:.......................................
Ihr teilt hier ja immer mit, dass die Kontodaten gebraucht werden, weil sie Eure Glaubwürdigkeit überprüfen müssen. Sonnst könnt ihr nicht an den Test teilnehmen.
Oft wird hier mitgeteilt das man es als Gratisangebot erhalten hat und das man später einen Anruf bekommt ,wo man gefragt wird ,ob man es nun als ein kostenpflichtiges Abo haben möchte. Wenn nicht werden die Daten vernichtet. Aber auf diesen Anruf wartet man vergebens. Es wird gleich Geld vom Konto abgezogen. Da ihr dafür aber die Daten nicht gegeben habt ,lasst ihr Euch das Geld von der Bank wieder zurück holen.
netzwelt.de Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Zweite Jahr bezahlen oder nicht ? Der Originallink ist leider nicht mehr vorhanden.
“Das stimmt nicht. Ein unwirksamer Vertrag wird nicht dadurch wirksam, dass man trotz Unwirksamkeit seine Gegenleistung erbringt. In solchen Fällen leistet man ohne Rechtspflicht/ohne Rechtsgrund und kann sein Geld zurückverlangen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld zahlt”
Keiner von Euch wusste ja, dass ihr die Kontoangabe in Wirklichkeit für ein kostenpflichtiges Abo abgegeben habt. Somit hat man auch nicht in Kenntnis der Nichtschuld bezahlt . Ihr seit gar nicht mehr per Anruf gefragt worden. Die haben einfach abgebucht.
@Emihar
User haben hier auch schon mitgeteilt das sie das erste Geld ( bei dir 30€ ) sich von ihrer Bank haben zurück holen lassen. Haben der Bank erklärt , dass sie für eine Abbuchung ihre Daten nicht gegeben haben. Erklärt was wirklich geschehen war.
Für die Rückbuchung einer illegalen Abbuchung besteht eine Frist von 13 Monaten.
Bankkonto und Lastschrift - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin - Verbraucherrecht und Verbraucherschutz
Würde aber eine Anfechtung des Vertrages wegen
Irrtum und
Täuschung der Werber per Einschreiben mit Rückantwort
oder Einwurf schicken. Die Bestätigung da beim Einwurf ,würde ich mir aber ausdrucken. Also mein Irrtum hervorgerufen durch die Lügen der Werber.
@Shokupan
Bei anstehenden Gerichtsverfahren haben Sie mit folgenden Nachteilen zu rechnen:
Da könnte man meinen, die können das machen sobalt sie Klage eingereicht haben. Was aber nicht der Fall ist. Sie müssten erst einmal gewinnen. Seit über 20 Jahre geht diese Abzocke schon und bis heute habe ich noch kein Urteil gefunden. Sollte es doch mal dazu kommen und der Kunde verlieren ,ist klar das er für die Kosten aufkommen muss.
Aber das untere käme nur dann in Frage wenn er dann nicht bezahlt.
Zwangsvollstreckung, Bankkonten-, Lohn- und Rentepfändung, Eidsstaatliche Versicherung, Eintragung ins amtliche Schuldnerverzeichnis.
Wie schon so oft geschrieben . 20 Jahre geht das schon.
Was wäre das wohl für eine Werbung für die Zeitungsverlage, wenn ein Kunde vor Gericht verliert.
Das ginge doch gleich durch das ganze Internet und durch die Medien..
So könnte die Überschrift aussehen.
Gericht beführwortet die Abzocke der Drückerbanden auf der Strasse ,bei der Zeitungsabzocke.
@ 147
Kann ich drauf bestehen, dass sie mir einen beweis ihrer Mitgliedschaft zukommen lassen?
Das kannst du dir sparen. Oft sind die Änderung von Gesetzen leider nicht so wie sie sein sollten. Hier ist bei der Änderung des Gesetzes eine Lücke entstanden. Nun dürfen alle einen Schufaeintrag machen lassen. Aber auch nur dann, wenn der Vertrag nicht strittig gestellt wurde. Strittige Verträge dürfen nicht eingetragen werden.
Einmal im Jahr kann man sich kostenlos eine Schufaauskunft holen.
https://www.meineschufa.de/download.php?file=SCHUFA_Infoblatt-DU-Antrag-deutsch.pdf&token=3412
Vorsicht !!! nur das linge Feld ausfüllen. Das Andere kostet was.
@ MrMudd
Hi- Das mit dem Datum wird wohl einigen Menschen so gehen. Macht der Gewohnheit.
Teile den Irrtum mit und widerrufe den Vertrag.
Das es nicht 2011 war, kann man ja beweisen. Die hätten wohl kaum ein Jahr lang geschwiegen.
Was steht denn bei der Unterschrift des Werbers für ein Datum ?
Einschreiben wie oben. Da es erst gerade passiert ist, schicke es an die Adresse in der Widerrufsbelehrung. Die PVZ hat deine Unterlagen noch nicht. Kundennummer nicht vergessen.
Hoffe ihr steigt jetzt hier auch durch.