In Deutschland ist eine Sammelklage vielleicht nicht zulässig, aber etwas unternehmen kann man trotzdem.
Ich habe bei dem zuständigen Mitarbeiter für das Sondernutzungsrecht beim Ordnungsamt angerufen, ihm den Fall auch nochmal geschildert und ihm die Idee unterbreitet, dass ich eine eidesstattliche Erklärung abgebe, in der ich versichere, dass ich den Abo-Vertrag am 07.04.11 in unserer Innenstadt abgeschlossen habe.
Er sagte mir, dass das Ordnungsamt bereits letzte Woche einen der Männer inflagranti erwischt hätte und ob ich denn wirklich dazu bereit wäre sowas schriftlich festzuhalten. Als ich sagte "Auf jeden Fall", da meinte er, ich soll ihm den Vertrag einscannen und per Email schicken, sowie den Sachverhalt nochmal kurz schildern und dann würde er im Team besprechen, wie weiter vorgegangen wird und ob eventuell eine Unterlassungsklage rausgeht. Desweiteren handelt es sich hier um einen Verstoß gegen das Sondernutzungsrecht, da diese Herrschaften natürlich keinen Reisegewerbeschein besitzen.
Ich war heute in unserer Innenstadt. Mir sind ganz viele Mitarbeiter vom Ordnungsamt aufgefallen und es freut mich, dass so schnell und gut reagiert wird.
Natürlich wird man deren Auftreten nie ganz verhindern können, aber für jede Klage und jede Geldstrafe die die bekommen, kommt mein innerliches Gefühl von "Ach, ist das Leben schön"
Wendet Euch also auch an euer zuständiges Ordnungsamt (fragt nach einem Mitarbeiter für das "Sondernutzungsrecht") und fragt nach, ob ihr per eidesstattlicher Erklärung beschwören könnt, dass ihr den Vertrag auf der Straße von der Fa. Gerd C. Meyd Handelsondernehing angeboten bekommen habt.
Mittlerwiele habe ich sogar bemerkt, dass es sich bei der Unterschrift der Vermittlerin um einen lachenden Smiley handelt.....