Abzocke durch PVZ Stockelsdorf Anwaltsschreiben

FynnFish

New member
Hallo,

ich weiß, dass Stockelsdorf hier schon mehrfach durchgekaut wird. Trotzdem möchte ich hier meine Frage stellen, bzw. um Rat bitten.

Vor 2 Jahren wurde ich von einem Vertreter der PVZ Stockelsdorf angesprochen, ob ich nicht für 2 oder 3 Wochen ein Zeitschriftenabo testen möchte. Es sei auch ein Reisegutschein dabei. Es kam wie es kommen musste, im Null-Komma-Nichts hatte ich mir ein Abo angehängt. Das einzig Gute ist wahrscheinlich, dass ich mir die Zeitschrift selbst aussuchen konnte.

Nun gut. Jedenfalls, sobald ich bemerkte, dass ich die Zeitung abonniert hatte, wollte ich sie kündigen. PVZ teilte mir jedoch mit, dass dies erst zu Heft 06/ 2013 möglich sei.

Nun bin ich Anfang Dezember umgezogen und habe PVZ Mitte Dezember meine neue Adresse mitgeteilt. PVZ registrierte diese Änderung und schrieb, dass es etwa 2 Wochen dauern würde, bis sich das Umgestellt hätte.

Im Januar bekam ich dann 1 Zeitschrift und dann kam bis einschließlich Heft 06 gar nichts mehr. Wieder habe ich mich bei PVZ gemeldet und freundlicherweise wurden die fehlenden Hefte abgezogen.

Soweit, so gut. Dann kam jetzt ein Brief vom Anwalt (wohlgemerkt noch mit der alten Adresse!!) in dem er mir schrieb, ich sei nach Erinnerungen und Mahnungen meiner Zahlungspflicht nicht nachgekommen und ich müsste nun innerhalb von 10 Tagen 86€ überweisen. Wobei dort nun noch andere Kosten hineinspielen. Jedoch hat PVZ den nötigen Betrag bisher immer selbst abgezogen und ich habe keine Erinnerungen/Mahnungen bekommen.

ALso habe ich dort angerufen. Die Dame mit der ich sprach war sehr unfreundlich. Sie schaute aber im System nach und sagte es wären sowohl Ende November als auch am 24. Dezember Mahnungen geschickt worden.

Auf meinen Hinweis hin, dass meine Adresse schon am 14.12. geändert wurde und dass mir dies auch von PVZ bestätigt wurde, behaupte sie, das würde nicht stimmen, meine Adresse wäre erst im Fevruar geändert worden.

Was soll ich nun tun? Das Geld überweisen möchte ich nicht. Dann hätte ich zwar (wahrscheinlich) meine Ruhe, aber ist das auch der richtige Weg? Kann ich denn im Nachhinein Widerspruch erheben (gegen das gesamte Abo)? Ich habe eben keinen Nachweis, dass ich kein Abo unterschrieben habe, oder sonst etwas in der Richtung.

Ich möchte aber auch nicht unnötig viel Ärger am Hals haben.

Für Antworten wäre ich also sehr dankbar! Danke für Eure Geduld :shifty:
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Soweit, so gut. Dann kam jetzt ein Brief vom Anwalt (wohlgemerkt noch mit der alten Adresse!!) in dem er mir schrieb, ich sei nach Erinnerungen und Mahnungen meiner Zahlungspflicht nicht nachgekommen und ich müsste nun innerhalb von 10 Tagen 86€ überweisen.
Was wird denn angemahnt?
Jedoch hat PVZ den nötigen Betrag bisher immer selbst abgezogen
Dann hast du doch Beweise das du alles bezahlt hast.
Teile dem Anwalt mit das du der Fordeung widersprichst.
Auf meinen Hinweis hin, dass meine Adresse schon am 14.12. geändert wurde und dass mir dies auch von PVZ bestätigt wurde, behaupte sie, das würde nicht stimmen, meine Adresse wäre erst im Fevruar geändert worden.
Das Problem ist,du musst beweisen das du denen die Adressänderung mitgeteilt hast.
Kann ich denn im Nachhinein Widerspruch erheben (gegen das gesamte Abo)
Nach 2 Jahren? Nein.
 

FynnFish

New member
im Prinzip haben die sich ja selbst bewiesen, dass die Adresse geändert wurde, denn die eine zeitschrift im Januar kam ja an meine neue Adresse...
 

schnippewippe

New member
Bei deren Durcheinander in ihren Unterlagen , habe ich das Gefühl,
FynnFish
Im Januar bekam ich dann 1 Zeitschrift und dann kam bis einschließlich Heft 06 gar nichts mehr. Wieder habe ich mich bei PVZ gemeldet und freundlicherweise wurden die fehlenden Hefte abgezogen.
dass sie die abgezogenen Hefte auf diese Art, doch noch in Rechnung stellen wollen. :sad:
 

marah1988

New member
Hallo zusammen,

Keine Sorge, was die beauftragten Werber dort veranstalten ist Betrug! Die Verträge halten vor keinem Gericht stand wenn ihr getäuscht worden seid!

Ich arbeite für eine Anwaltskanzlei die mittlerweile täglich Schriftsätze gegen die PVZ erstellen! Die Kosten muss nachher die PVZ tragen, wichtig ist nur dass ihr vor unserer Beauftragung schon selbst einmal versucht habt den Vertrag zu kündigen!



LG,

Mara

Anm. Mod
Wenn du dein Postfach mit Spam-Mails überfluten möchtest dann musst du noch mehr deine eMail-Adresse veröffentlichen.
Und wenn du hier über deine eMail-Adresse Kunden für deinen Arbeitgeber an land ziehen möchtest bist du hier vollkommen falsch.
 
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schnippewippe

New member
Sorry,Aber ich kenne noch kein Urteil wo sie wegen Betrug verurteilt wurden. Darum darf man es auch im Forum so nicht mitteilen.
Wenn du Urteile kennst, teile uns diese doch bitte einmal mit.

Also ich würde da den Vertrag nicht einfach kündigen.
wichtig ist nur dass ihr vor unserer Beauftragung schon selbst einmal versucht habt den Vertrag zu kündigen!
Wenn ich mir Hilfe hole, wieso sollte ich da schon vorher eine Kündigung an die schicken ?
Ich habe den Vertrag ja unterschrieben.
Jetzt kündige ich den und die erkennen die Kündigung zum Ende der Laufzeit an . Was auch ganz normal ist. Was soll mir das nun bringen?

Wenn ich schon unbedingt eine Kündigung schicken will , dann hilfsweise mit sofortiger Wirkung zum Zeitpunkt des Abschlusses. Wegen Täuschung des Werbers, Ob mir das nun was bringt ?

Ich habe ja so einen Vertrag gar nicht unterschrieben. Der wurde mir ja durch Täuschung untergeschoben.

Wenn ich noch widerrufen kann, würde ich einen Widerruf schicken.

Ansonsten würde ich ein kostenpflichtiges Abo zu haben ,
widersprechen und den Vertrag wegen Täuschung und Irrtum anfechten.


.
 
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marah1988

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Hey! Es gibt keine Urteile weil die PVZ auf ein Anwaltsschreiben von uns bisher IMMER mit der stornierung des Vertages reagiert! Die PVZ würde niemals ein Verfahren riskieren.... Die Verträge kommen unrechtmäßig zustande! Den Menschen wird etwas vorgespiegelt und am Ende wird in einen unbewussterweise ein Abo angedreht! Ein Vertrag kommt nach geltenden Gesetzen aber nur rechtmäßig zustande wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben werden! Dies ist in den meisten Fällen nicht der Fall, die Personen wollen überhaupt kein kostenpflichtiges Abo abschließen!
Ich kann somit nur JEDEM betroffenen raten einen Anwalt einzuschalten, [edit] oder den Anwalt des Vertauens! Aber tut es!

Man muss übrigens erst selber versuchen zu kündigen damit man der Schadenminderungspflicht nachgekommen ist. Reagiert das Unternehmen auf die Kündigung dann nicht oder nicht in angemessener Weise (nämlich der sofortigen Stornierung) kommen sie in Verzug und müssen ab diesem
Zeitpunkt die Kosten tragen die dem anderen durch die Klärung des Sacherhalts entstehen! Dies sind dann zum Beispiel die Kosten der beauftragung eines Anwaltes! Also, lasst euch vom denen nicht nervös machen! Wenn ihr getäuscht wurdet kommt ihr auch aus dem Vertrag wieder raus!

LG!

Anm. Mod.
Noch einmal einen Hinweis auf deine Tätigkeit,was du auch an anderer Stelle im Internet machst,und ich werde dein Verhalten der Anwaltskammer Hamm melden.
 
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Barsoi

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Man muss übrigens erst selber versuchen zu kündigen damit man der Schadenminderungspflicht nachgekommen ist
[/COLOR]
Warum soll ich denn kündigen? Noch ist der Vertrag schwebend wirksam. Also widerrufe ich. Oder aber ich bin der Meinung keinen Vertrag zu haben und fechte ihn an und widerspreche der Forderung. Kündigen kann ich nur zum Ende der Vertragslaufzeit.
Ich weiss nicht, ob ich mich dieser Kanzlei anvertrauen würde.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Man muss übrigens erst selber versuchen zu kündigen damit man der Schadenminderungspflicht nachgekommen ist.
Wer hat einen Schaden bei einer Kündigung?Eine Kündigung wird immer angenommen, natürlich zum Vertragsende.
Reagiert das Unternehmen auf die Kündigung dann nicht oder nicht in angemessener Weise
Auf eine Kündigung reagieren die immer,wie gesagt...Vertragsende (Laufzeit 2 Jahre)
(nämlich der sofortigen Stornierung)
Bei einer Kündigung Stornierung? :whistle:
Dies sind dann zum Beispiel die Kosten der beauftragung eines Anwaltes!
Bei eine Klage auf Schadenserstz,hier Einschaltung Rechtsanwalt,wäre ich sehr vorsichtig.Die Urteile sind in solchen Sachen sehr unterschiedlich.Eine Garantie das man gewinnt gibt es nicht.

Ps.
Bist du sicher das du in einer Anwaltskanzlei arbeitest? Vermutlich als Praktikantin. :whistle:
 

FynnFish

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So, ich hatte PVZ ja nun ein Schreiben geschickt, in dem ich gegen das Anwaltsschreiben und das Abo Widerspruch eingelegt habe.

Gestern kam dann die Antwort: AUf die Mahnung vom Dezember wurde gar nicht mehr eingegangen (mir auch recht), allerding beharren sie jetzt darauf, mir die erste Mahnung am 22.11. zugeschickt zu haben und auf einmal heißt es, dass mir auch am 20.11. ein Schreiben zugesandt wurde. Logischerweise an meine damals noch aktuelle Adresse. Ende November/ Anfang Dezember bin ich ja umgezogen. Es ist jedoch davor weder eine Mahnung noch sonst irgendetwas von PVZ gekommen.

In dem Brief schreiben sie aber, dass nichts zurückgekommen ist.

Tja, was nun?
 

schnippewippe

New member
So, ich hatte PVZ ja nun ein Schreiben geschickt, in dem ich gegen das Anwaltsschreiben und das Abo Widerspruch eingelegt habe.

Gestern kam dann die Antwort:
Du hast an die PVZ geschrieben und hast gegen das Anwaltschreiben da widersprochen. Da der Anwalt dich angeschrieben hat, hättest du da ein Schreiben hin schicken müssen.
 

FynnFish

New member
Tja, nun ist mir ein Brief vom Inkassounternehmen ins Haus geflattert, die von der PVZ beauftragt wurden. Was nun? Soll ich zahlen? Das macht mir nämlich echt Angst...
 

schnippewippe

New member
Ein Anwalt könnte im Auftrag der PVZ vor Gericht gehen und klagen. Wieso tut er es nicht ? Wieso gibt er die Sache an die PVZ zurück. Diese gibt es nun an ein Inkassobüro weiter und nun versucht diese beim ""Schuldner""" Angst zu verbreiten um an das Geld zu kommen. Ein Inkasso alleine kann keinen "" Schuldner vor Gericht bringen. Die können nur dann eine Klage bei Gericht einreichen, wenn sie mit einen Anwalt zusammen arbeiten und der dann von der PVZ den Auftrag bekommt zu klagen. Somit würde die Sache also wieder da landen, wo sie am Anfang war. Beim Anwalt. Da frage ich mich doch echt ,wieso gibt die PVZ dem ersten Anwalt nicht den Auftrag zu klagen wenn sie so sicher ist,dass ihr das Geld zusteht?
Wenn ich Angst hätte , dann würde ich eine E-mail schreiben.Mitteilen das ich eine Anfechtung geschickt habe und wenn sie nun trotzdem weiter fordern ich Anzeige erstatte.
 
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schnippewippe

New member
Es haben schon viele User hier im Forum (wo es um diese Sache geht )mitgeteilt das sie aus dem Vertrag raus sind. Manche schickten nur eine E-mail und waren den Vertrag los. Bei anderen Usern dauerte es länger. Andere warten immer noch darauf, dass sie die Nachricht erhalten.

Mal ein paar Beispiel von hier.
Am 15.07.2009, 18:31 wurde hier der erste Eintrag eingestellt.
http://www.echte-abzocke.de/allgeme...pvz-pressevertriebszentrale-stockelsdorf.html (Hits: 484.834)

15.12.2010
http://www.echte-abzocke.de/allgemein/1573-abzocke-durch-gerd-c-meyd-handelsonderneming-gmbh.html (Hits: 184.510)

http://www.echte-abzocke.de/allgemein/2677-auf-jobsuche-danach-zeitungsabo-am-hals.html

Bis heute hat noch keiner der User mitgeteilt das sie vor Gericht mussten.
Ich kenne das schon seit 20 Jahre und habe noch kein Urteil gegen Kunden gefunden.

Ich dachte mein voriger Post wäre deutlich genug. Wieso hat der Anwalt nicht geklagt ? Denke doch mal darüber nach.
 
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