Anlageprotokolle: Bloß nichts unterschreiben

schnippewippe

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5.1.2011
Anlageprotokolle: Bloß nichts unterschreiben
Die Verbraucherzentralen haben im vergangenen Jahr immer wieder festgestellt, dass viele Protokollvordrucke nicht die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und stark verbesserungsbedürftig sind. Sofern überhaupt ein Protokoll ausgehändigt wird, entsprach der Inhalt auch nicht dem Inhalt des Beratungsgesprächs oder es wurde ein Produkt empfohlen, das nicht zum Anlageziel oder Risikoprofil des Kunden passte.

Hauptärgernis war allerdings, dass häufig Protokolle auch vom Kunden unterzeichnet werden mussten, obwohl der Gesetzgeber ausdrücklich bestimmt hat, dass nur der Anlageberater das Protokoll unterschreiben muss.

Deshalb weisen die Verbraucherzentralen nochmals darauf hin, dass die Unterschrift des Verbrauchers unter dem Beratungsprotokoll nicht erforderlich ist, auch nicht zur Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben oder zum Empfang bestimmter Unterlagen. Andreas Gernt: “Jeder seriöse Anbieter wird Verständnis dafür haben, wenn ein Kunde die Aushändigung ohne Unterschrift verlangt, um sich den empfohlenen Vertragsabschluss nochmals in Ruhe überlegen zu können.”........................mehr darüber im link
 
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