Anmeldung Internetdienst Miderjähriger

macapper

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Hallo liebe Gemeinde,
ich habe ein Problem mit einem Internetdienstleister und brauche Euren Rat.

Mein Sohn hat sich am 15.03.2010 bei einem kostenpflichtigen Internetdienstleister angemeldet und hat dafür eine saftige Rechnung bekommen.
Zum Anmeldezeitpunkt war mein Sohn 17 Jahre jung, am 18.04.2010 ist er 18 Jahre (also Volljährig) geworden. Bei der Anmeldung beim Internetdienstleister hat er das Häckchen gesetzt, wo er versichert, 18 Jahre alt zu sein bzw. die Erlaubnis der Eltern vorliegt.

Heute kam die Mahnung mit Gebühren ins Haus geflattert und ich habe meinen Sohn zur Rede gestellt. Bisher hat er es rigeros verneint, sich dort angemeldet zu haben, aber heute hat er es zugegeben.

Nun habe ich den Internetdienstleister angerufen und der sagte zu mir, das das Betrug wäre und ich als Elternteil ein Strafverfahren an den Hals bekomme.

Die Rechnung möchte ich begleichen, gleichzeitig ist die Kündigung von meinem Sohn für den kostenpflichtigen Internetdienst schon geschrieben.
Kann ich als Elternteil nun eine Strafanzeige wegen Betrugs bekommen und kann der Internetdienstleister die Kündigung ignorieren?

Vielen Dank für die Tips
Grüße
 

sn00py603

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Hallöle macapper, eine bescheidene Frage gibt es da noch, hat dein Sprößling gewusst, das dieser Dienst kostenpflichtig ist? Und: Um welchen handelt es sich?
 

macapper

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Hallöchen,
also Sohnemann sagt er habe es nicht gewust, aber irgendwie glaube ich ihm das nicht.
Der Internetdienst lautet Flirtcafe.
LG

PS: Er sagte eben zu mir, das das Geburtsdatum den Tatsachen entspräche, es gehe um die Einwilligung der Eltern, welche er nicht hatte.
 
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sn00py603

New member
Also, auf der Startseite von dem Verein steht ja Kostenlos, aber in den AGB steht wiederum, das es kostenpflichtig werden kann, wenn der Nutzer zwischen 14 und 18 Jahre alt ist und die Eltern zugestimmt haben. Gut möglich, das dein Sohnemann das wirklich nicht wußte. Flirten - Flirt Chat - Dating bei FlirtCafe

Die einzige Chance, die du hast, ist wahrscheinlich, diesen Vertrag anfechten, da dein Sohn zu diesem Zeitpunkt minderjährig war und dieses Abo ohne dein wissen abgeschlossen hat. Wenn du den Vertrag kündigst, erkennst du diesen Vertrag an.

Dann würde ich dir mal diesen Thread http://www.echte-abzocke.de/computer-internet/130-hilfe-bei-abofalle-tun-bei-abzocke-inkl-musterbriefe.html empfehlen, da gibt es einiges an Musterbriefen.
 

macapper

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Also eben habe ich mir sein Profil angesehen, die Angaben, der er gemacht hat, sind tatsächlich wahr. Kein falsches Geburtsdatum etc.
Nur das Häckchen zur Einwilligung der Eltern ist nicht richtig, also sagen wir so, die Einwilligung hat er von mir nicht.
Ist das nun Betrug oder nicht, das ist jetzt die Frage die mich beschäftigt.
Ganz liebe Grüße
macapper
 

macapper

New member
Die einzige Chance, die du hast, ist wahrscheinlich, diesen Vertrag anfechten, da dein Sohn zu diesem Zeitpunkt minderjährig war und dieses Abo ohne dein wissen abgeschlossen hat. Wenn du den Vertrag kündigst, erkennst du diesen Vertrag an.
Ähmm, den Vertrag kündige ja nicht ich sondern Sohnemann ... ???
Und kommt er mit der Kündigung da raus?
LG
 

schnippewippe

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Ein Minderjähriger kann gar nichts machen und ich stimme dem Vertrag nicht zu. !!!!! Dann gibt es auch keinen Vertrag. Für so einen Misst bekommt mein Kind doch kein Taschengeld von mir.
Da gibt es ja die Musterbriefe im Internet. Per Einschreiben mit Rückantwort und gut ist es.

Ich habe mir die Seite da mal angesehen. Auf der ersten und zweiten Seite gibt man seine Daten ein und klickt weiter. Aber von Kosten habe ich bis dahin nicht gesehen. Keine Ahnung wann die kommen.
Die müssen mir aber schon mitgeteilt werden bevor ich meine Daten preis gebe und weiter klicke.

Gerne drohen sie mit dem Taschengeldparagraphen.
Entscheidend ist hier, dass die vertragsgemäße Leistung bereits “bewirkt” worden sein muss. Mit anderen Worten: es muss bereits bezahlt worden sein. Niemals kann mit dem Hinweis auf § 110 BGB die Zahlung verlangt werden. ......aus Verbraucherrechtliches.
War dein Sohn auf der ?????? Da können sich ja schon 14 Jährige anmelden.:sad: Lese dir das mal durch.
Quelle aus der Seite Flirtcafe

Das Mindestalter, um sich bei Flirtcafe anzumelden beträgt 14 Jahre.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Flirtcafe heisst es:
"... Kunde zwischen 14 und 18 Jahren alt ist, kommt dieser Vertrag nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter des Kunden zustande. Der minderjährige Kunde versichert, dass seine gesetzlichen Vertreter dem Vertragsschluss zugestimmt haben..."

Wenn der minderjährige Kunde die Daten der Bankverbindung von Erwachsenen kennt, kann er sich als kostenpflichtiges Mitglied anmelden. Der 14-tätige kostenpflichtige Testaccount für 1,99 Euro wird vom Konto abgebucht. Dies dürfte dem Kontoinhaber kaum auffallen.
Ist das ein Witz oder was :mad: Da fehlen mir jetzt echt die Worte.
Die stiften die Kids dazu an fremde Kontodaten einzutragen wenn sie selber keine haben. Ich glaube das echt nicht.:confused: und die drohen mit Betrug !!!!!!!!!!!!!! :eek:
 
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macapper

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Hmm, also mein Sohn verdient sein eigenes Geld (Azubi) und hat auch sein eigenes Konto.
Das die Kids dazu anstiften, fremde Kontodaten einzutragen, kann ich nichts in den AGB nachlesen bzw. finden.
Wo hast du das her?
Oder verstehe ich das jetzt nicht?
Ehrlich gesagt, blicke ich jetzt nicht mehr durch ...
LG
 
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schnippewippe

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Nun gut. Wieso bekommt er eine Rechnung . Wieso buchen die denn nicht ab. Die fordern doch die Bankdaten.
Ein Häkchen das er 18 ist braucht er doch da auch nicht anklicken.

Ist er sicher das er sich angemeldet hat. Was ist mit dem 14-tätige kostenpflichtige Testaccount für 1,99 ? Der muss ja auch abgebucht worden oder es muss eine Rechnung gekommen sein.

Frage doch mal ,wann die Mitteilung mit den Kosten kamen. Würde mich mal interessieren
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Gut mein Kind hat einen Anteil von seinen Lohn als Taschengeld. Das andere Geld bekomme ich als Zuschuss zur Miete Essen USW.
Das Taschengeld was mein Kind bekommt ist nicht für solche Sache gedacht. Da verweiger ich meine Zustimmung zum Vertrag. Dann gibt es auch keinen Vertrag,
Auch wenn mein Kind in der Zwischenzeit 18 geworden ist , würde ich schreiben.
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Denn ich selber habe auch meine "Daten" weitergegeben ohne das ich bis dahin was von den Kosten erfahren habe.

Ps
Wo hast du das her?
Klicke doch 2 mal auf mein Bild oben. Deren Seite stelle ich hier nicht ein.
 
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macapper

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Ja die haben von seinem Konto abgebucht, nur war das nicht gedeckt und so hat die Bank die Lastschrift nicht durchgeführt.
Dann hat er noch zwei Mahnungen per Email bekommen und heute kam die Mahnung per Briefpost.

Das er das Häckchen wegen Zustimmung der Eltern gesetzt hätte, sagte mir die Dame von deren Hotline. Auf jeden Fall sind die Daten im Benutzerprofil korrekt, ich habe einen Bildschirmausdruck. Was nun genau abgegangen ist ,weiß ich nicht, weil Sohnemann so clever war, die erste Email zu löschen.
Was passiert eigendlich, wenn die Rechnung bezahlt wird und die Kündigung rausgeht?

LG
 

schnippewippe

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Was du machst weiss ich nicht. Was ich machen würde habe ich ja geschrieben.
Mir wäre das Geld zu schade und stimme den Vertrag nicht zu.
 

sn00py603

New member
Schnippe hat ja schon fast alles geschrieben, gesagt. Ich würde in solch einem Falle, da mein Kind zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig war, die Zustimmung zu diesem Abo/Vertrag verweigern. Der Vertrag wäre in diesem Falle nichtig und braucht daher auch nicht von mir gekündigt zu werden.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Nur das Häckchen zur Einwilligung der Eltern ist nicht richtig, also sagen wir so, die Einwilligung hat er von mir nicht.
Ich zitiere mal die AGB:
Sofern der Kunde zwischen 14 und 18 Jahren alt ist, kommt dieser Vertrag nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter des Kunden zustande.
Ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter sind Verträge mit Minderjährigen schwebend unwirksam.
Ohne die Genehmigung ist der Betrag nicht geschuldet.
Ist das nun Betrug oder nicht, das ist jetzt die Frage die mich beschäftigt.
Eine klare Antwort kann ich dir nicht geben.
Aber,Betrug setzt vorraus das man sich bereichern will.Der Sohnemann hat ja korrekte Daten und Banknummer angegeben.

Was das Alter angeht,wenn die Firma die Daten nicht verifiziert,liegt das Risiko, das sich Minderjährige anmelden, beim Anbieter.
Sich mittels setzen eines Haken die Genehmigung der gesetzlichen Vertreter zu holen halte ich für ungültig.
 
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