Antworten auf häufige Rechtsfragen

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
RA Thomas Meier gibt Antworten auf einige Fragen.

Stimmt es, dass ...?

... mein minderjähriges Kind keine Verträge schließen darf?
... ein Anwalt mehr kostet als die Forderung?
... ich bei Hartz-IV oder geringem Einkommen einen Anwalt gestellt bekomme?
... mir bei falschen Daten eine Betrugsanzeige droht?
... eine Ratenzahlungsvereinbarung ein Anerkenntnis darstellt?
... der Anbieter über meine IP-Adresse an meine Anschrift gelangen kann?
... ich mich einfach an die Verbraucherzentrale wenden kann?
... ich eine Strafanzeige bei der Polizei stelle und dann Ruhe habe?
... ich an den Anbieter zahle und dann meine Ruhe habe?

Alle Antworten>>> Hier
 

schnippewippe

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Mehr Schutz vor Abzocke im Internet und am Telefon

Mehr Schutz vor Abzocke im Internet und am Telefon

Verbraucher sollen künftig besser vor Abzocke am Telefon und im Internet geschützt sein. Der Bundesrat billigte am Freitag in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, auch Anti-Abzocke-Gesetz genannt. Es sieht vor, dass Gewinnspielverträge künftig nicht mehr am Telefon abgeschlossen werden dürfen.

Außerdem wird die Höhe der Abmahngebühren von Anwaltskanzleien bei Urheberrechts-Verletzungen durch Verbraucher im Internet gedeckelt. Neuregelungen gibt es auch für das Inkassowesen..............
Ich stelle das mal hier mit ein.

Die 10 fiesesten Online-Fallen
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

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AG Halle “Schuldanerkenntnis” mit Ratenzahlungsoption,

Da wir ja immer wieder mitteilen, bei Abzocke keine Ratenzahlung einzugehen , da man damit den Vertrag anerkennt, hier mal ein Urteil.

Verbraucherabzocke mit Dämpfer: AG Halle zum konstitutiven Schuldanerkenntnis nach Fernabsatzvertrag


Die Entscheidung des AG Halle (Saale) mit Aktenzeichen 93 C 120/13 klingt nach einem komplizierten Thema, wenn es dort um das “Konstitutive Schuldanerkenntnis” geht – gleichwohl ist es eine Entscheidung, die im Bereich “Verbraucherabzocke” hellhörig werden lässt. Zwei Aspekte wurden dort entschieden, die sehr relevant sind im Themenkomplex “Netzbetrug”.

Dabei geht es inhaltlich um folgendes, was soweit Alltag ist: Jemand bekommt eine Rechnung, die schon recht hoch ist, weil er angeblich etwas im Internet oder per Telefon bestellt hat. Er hat nichts bestellt, also zahlt er nicht. Es folgen immer bösere Briefe, immer mehr Mahnkosten – und irgendwann schreibt ein Inkassobüro. Noch böser, noch mehr Mahnkosten. Und tatsächlich funktioniert diese “Masche”, denn die horrenden steigenden Kosten verursachen Angst. Man unterschreibt am Ende ein “Schuldanerkenntnis” mit Ratenzahlungsoption, mit dem man erklärt, dass dies ein gesonderter Vertrag ist, der mit den bisherigen Rechtsfragen nichts zu tun hat. Dieser Weg sollte bisher besonders schlau sein, denn wenn man ein solches Schuldanerkenntnis unterschreibt, sollen alle bisherigen Streitfragen nicht weiter zu berücksichtigen sein. Beim Amtsgericht halle (Saale) funktionierte das jedoch nicht.

1. Schuldanerkenntnis weg......................mehr im link
 

Miranda

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Hallo, ich hätte auch eine/einpaar allgemeine (keine persönlichen) rechtliche Fragen, kann ich diese mal hier stellen?
 

Erichsmann

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Ja, das stimmt. Minderjährige Kinder dürfen in Deutschland keine Verträge schließen. Auch wenn sie die Forderung erfüllen können, ist es nicht möglich, dass sie einen gültigen Vertrag abschließen. Ja, ein Anwalt kann mehr kosten als die Forderung selbst. Es kommt jedoch darauf an, was für einen Anwalt Sie brauchen und welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Wenn Sie beispielsweise eine Betrugsanzeige erhalten haben und nun einen Anwalt brauchen, der Sie vertritt, kann dies mehr kosten als die Forderung selbst. Ja, wenn Sie Hartz-IV oder geringem Einkommen haben, können Sie einen staatlich finanzierten Anwalt bekommen. Dieser wird von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ernannt und vertritt Sie vor Gericht.
 
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