Anwältin Katja Günther zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt

manafraid

New member
Was ihr aufgebrummt worden ist, wird sie vermutlich aus der Portokasse bezahlen und die Anzahl der Drohbriefe zur Kompensation der Verluste erhöhen.
Selbst wenn sie irgendwann mal nicht mehr als "Anwältin" tätig sein dürfte, wird sie das wenig jucken.
So lange die Gesetzeslage und auch das Strafrecht nicht grundlegend geändert werden und den immer dreister werdenden Internetabzockern durch entsprechende Initiativen im wahrsten Sinne des Wortes ein (Zellen-)Riegel vorgeschoben wird, ändert sich auch nichts.
Nicht einmal Schadenfreude ist angebracht. Glaube nicht, daß sie objektiv gesehen einen Schaden erlitten hat.

Gruß
manafraid
 

schnippewippe

New member
Aber das Urteil bestätigt Betroffene in ihrer Meinung nicht zahlen zu müssen und gibt ihnen den Mut weiterhin nicht zu zahlen. Das finde ich schon mal sehr gut. Denn viele angebliche Kunden zahlen doch aus Angst, wenn Post von dieser Anwältin oder von einen ihrer Kollegen kommt.
 

manafraid

New member
Hast natürlich Recht. Mir selbst ist es ja auch nach wie vor noch rätselhaft, wie ich auf diesen opendownload-Mist reinfallen konnte. Ich bin ja selbst in Panik geraten. Inzwischen bin ich um einiges schlauer geworden, durch die Foren natürlich und nur dadurch. Erst da habe ich ja gelesen, daß ich keineswegs zahlen muß. Auch der nach dem Tankbrief eingeschaltete wirklich sehr gute Anwalt hatte Null Ahnung vom Internetrecht. Schätze, daß es in absehbarer Zeit Anwälte geben wird, die sich darauf spezialisieren werden.

Allerdings nehmen in der Zwischenzeit ja auch die Berichte im TV darüber zu. Es wird immer mehr über Abzocke im Internet gebracht.
 

sn00py603

New member
Jepp, die Abzocke im Internet nimmt kein Ende. Und selbst verurteilte Anwälte schrecken nicht davor zurück, weiter zu machen. Freundin Katja ist ja das beste Beispiel dafür.
 

schnippewippe

New member
Meinen Sohn ging es nicht anders. Da er aber nichts von Kosten gesehen hat, hatte er auch keine richtigen Daten angegeben. Hätte er was von Kosten gesehen , hätte er bei der Sache auch gleich auf schliessen geklickt.
Ich habe vielleicht gelacht als er wütend ankam. Er !!!! Dem sowas nie passieren kann !!!!!:D
 

manafraid

New member
Ich war bis zu dem bewußten Zeitpunkt immer der Meinung, ich könnte doch ruhig sagen, wer ich bin. Warum nicht? So dachte ich, ja.
Naiv, heutzutage so zu denken.
 

kruemeltee

Super-Moderator
Na ja, es gibt eben Seiten im Internet, wo man sich nicht mit seinen richtigen Daten verewigen sollte
nicht nur einige Seiten ... man sollte grundsätzlich vorsichtig sein, ob man seine Daten im Internet hinterlässt oder nicht ... das "Datenschutzgesetz" ist zwar auf dem Papier da, aber nicht wirklich hilfreich ... und wenn Ihr Euch mal auf den WEg macht mit einigen Webspidern durch das Netz zu ziehen um dabei Daten wie Name, Telefonnummer, Adresse und am wichtigsten Geburtsdatum zu erhaschen, dann könnt ihr buchstäblich reich werden (zu DM Zeiten haben Firmen für einen Datensatz 5 DM bezahlt ... werden heute wohl 5 EUR sein)

Gruß Maddin
 

schnippewippe

New member
Inkasso Katja G. schlägt zurück und mahnt Blogger ab

Da kann man mal sehen wie wichtig es ist ,wie man was schreibt.

Es geht um das Zitat:

“Abmahnanwältin Katja Günther wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt.”
Richtig müsste es heißen:

“Abmahnanwältin Katja Günther wegen Beihilfe zum Betrug (zur Zahlung von Schadensersatz iHv. € 46,41) verurteilt.”
Nachzulesen hier im link
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Hier mal ein Zitat aus dem Urteil:
(...)
Unstreitig war der Beklagten bekannt, dass ihre Auftraggeberin ... in einer Vielzahl von Fällen Ansprüche aus angeblich so zustandegekommenen Verträgen geltend macht. Ihr war die Gestaltung der Intemetseite bekannt. Nach dem unbestrittenen Vortrag der Klägerin hat sie in vergleichbaren Fällen nach Androhung negativer Feststellungsklagen mehrfach erklärt, die entsprechenden Rechnungen würden storniert. Dies zeigt, dass die Beklagte selbst davon ausging, dass die von ihr geltend gemachten Forderungen nicht existieren.
(...)
Quelle&mehr: openjur.de/Amtsgericht Karlsruhe, Az. 9 C 93/09
 
Oben