Badumbau für Alte

Ermittler

New member
Hallo, ich habe eine Frage:
Eine Bekannte sich auf eine Annonce gemeldet, die einen Badumbau in acht Stunden anbietet. Ein normales Bad soll in dieser Zeit für alte Menschen umgebaut werden; die Pflegeversicherung und Krankenkassen bezuschussen das. Es war ein Vertreter bei ihrer Mutter in der Wohnung und hat sich alles angesehen. Da aber schon 2/3 des Preises angezahlt werden sollen, nahmen meine Bekannte und ihre Mutter Abstand von einem Auftrag. Der Vertreter ließ aber nicht locker, sondern rief meine Bekannte an ihrem Wohnsitz an und kam dann auch vorbei. Er wollte eine Unterschrift für einen Auftrag. Auch hier bekam er nicht, was er wollte. Tage darauf kam eine Rechnung in Höhe von 202,00 € für Beratung und Fahrtkosten. Meine Bekannte schrieb diesen Vermittler - er vermittelt nur die Arbeitsvergabe - an und stellte klar, dass sie diese Kosten nicht zahlt. Er hat nun schon die 2. Mahnung geschickt. Alles lief nur mündlich ab. Muss sie zahlen?
 

Barsoi

New member
Ich glaube Pflegekassen bezuschussen nur, wenn eine Pflegestufe vorliegt.

Was diesen Vermittler angeht: Weiterhin stur bleiben und nicht zahlen! Er hat keinerlei Beweise dafür, dass seine "Vermittlertätigkeit" auch bezahlt werden muss.
Meine Meinung.
 

fairmann

New member
Guten Morgen,

man sollte weder etwas zahlen, noch sich solche Dreistigkeit länger gefallen lassen.

Ich versuche mal mit einigen Sätzen zu erklären in welchem vertraglichen Verhältnis, Firma, Kunde und Vertreter stehen.

Der Markt mit diesen seniorengerechten Bad- und Wohnungsumbauten ist hart umkämpft. Und das liegt halt an den Zuschüssen. Im Vordergrund steht also auch nicht immer der Bedürftige, sondern ein berechtigter Anspruch auf die Bezuschussung.

Jeder versucht natürlich so viel an Zuschüssen zu kassieren wie möglich. Zumal niemand was, wie lange diese Goldgräberstimmung anhält.

Damit es immer genügend Folgeaufträge gibt, beschäftigt das Unternehmen in der Regel sog. Handelsvertreter. Das sind keine Angestellten, sondern arbeiten selbständig und auf Provision.

Der Installateur, zahlt ihnen also für jeden Auftrag einen vereinbarten Preis. Wer fleißig ist und viele Kunden überzeugen kann, verdient viel, wer den halben Tag im Auto pennt, entsprechnd wenig oder gar nichts.

Der Werkvertrag (Kundenauftrag) wird aber zwischen Unternehmer und Kunde geschlossen. Nicht mit dem Vertreter.

Kommt es jedoch nicht zum Vertragsabschluss, geht der Vertreter leer aus und hat natürlich auch nicht was er dem Unternehmer verkaufen kann.

Ist gut möglich, dass die genannten 200,- EUR seine Provision war. Letztendlich arbeiten Versicherungsvertreter, Staubsauervertreter von Vorwerk usw. nicht anders.

Alleine rechtlich ist der Vertreter aber überhaupt nicht in der Lage für irgendwas eine Bezahlung vom Kunden zu verlangen.

Der Vertreter schaltet werder die Anzeigen, noch haftet er bei Schäden die eventuell auftreten können.

Die Dienstleistung des Vertreters ist die Beratung des Kunden. Eine erfolgreiche Beratung führt zum Vertragsabschluss und den verkauft er an das Unternehmen.

Um überhaupt etwas für eine Beratung oder Kilometergeld beansprachen zu können, müsste er dann schon vor seinem Besuch den Kunden detailliert darüber aufklären, was dieser an Fahrtkosten zahlen müsste, wie lange und umfangreich die Beratung ist u.s.w. Wenn ich was bezahle will ich auch wissen wofür.

Und wie gesagt hat der Verbraucher diesbezüglich momentan die besten Karten weil sich die Anbieter tummeln.
Es kann also gar nicht im Interesse des Unternehmers liegen das Vertreter entgangene Provisionen beim Kunden eintreiben wollen.

Mein Tipp:
Solche Typen aus dem Haus werfen und ein Hausverbot erteilen.
Sich sofort an das Unternehmen wenden und sich entsprechend beschweren.
Das ist unzulässig, unseriös und die mehrfache Forderung nach Geld wofür keine Leistung erbracht wurde, geht schon in Richtung Nötigung.

Und das ist alles andere als ein Kavaliersdelikt.
Aber die Situation wie du sie beschrieben hast, kann die bei jeder Art von Verträgen passieren wo Vertreter erfolgsabhängig bezahlt werden.

Auf jeden Fall sollte man alles an E-Mail, Brief u.sw. aufheben.
Bevor man zum Anwalt geht, kann man sich auch bei den Verbraucherzentralen informieren.

Und vielleicht sollte man auch auf Mahnungen reagieren.
Auf der anderen Seiten geht einer Mahnung in der Regel immer eine Ordentliche Rechnung voraus.

Die Zeitungsannonce nach möglich auch aufheben.

Viel Erfolg
 

Ermittler

New member
Ich bedanke mich für ausführliche Schilderung. Ich werde der Bekannten sagen, dass sie nicht zahlen und alle eventuellen Unterlagen (Annonce, Flyer) aufheben soll. Danke
 
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