schnippewippe
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Betreiber von diedreifragezeichen.net und ddf.to muss Geldstrafe zahlen
Das Amtsgericht (AG) Bochum hat mit rechtskräftigem Urteil vom 15.04.2014 (Az.: 30 Ls 7/14) den Betreiber der rechtwidrigen Streamingseiten diedreifragezeichen.net und ddf.to zur Zahlung einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt.
Der Verurteilte hatte auf beiden Internetseiten für jedermann frei zugänglich alle Folgen der beliebten und bereits seit Jahrzehnten erfolgreichen Hörspielreihe „Die Drei ???“ zum Streamingabruf (sog. Audio-On-Demand) vorgehalten, ohne die erforderlichen Lizenzen für eine öffentliche Zugänglichmachung erworben zu haben. Seine Identität hatte der Verurteilte hierbei geschickt verborgen gehalten, was die Rechtsdurchsetzung der Rechteinhaberin, einer der erfolgreichsten Tonträgerherstellerinnen, erschwerte.......................................................