Vorsicht Falle - Immobilienscout24.de
Amtsgericht Kerpen: Vertragsschluss bei Immobilienscout24.de mit Problemen?
Ich finde, man liest eine gewisse persönliche Note heraus, in dem Urteil des Amtsgerichts Kerpen (104 C 427/11, zu finden hier), das sich mit dem Abschluss eines Internet-Immobilienvertrags beschäftigt. Das was man dort liest, macht geradezu Fassungslos und lässt den Leser – sofern er die Mammut-Entscheidung überhaupt durchliest – sprachlos zurück. Ohne Zweifel wird die bisher nicht bekannt gewordene Entscheidung für Aufsehen sorgen. Dabei bietet sie auch – m.E. berechtigte – Anhaltspunkte für die Gestaltung von Webseiten zum Vertragsschluss im Internet insgesamt.
Hinweis: Da die dort besprochenen & kritisierten AGB sich wörtlich alleine bei Immobilienscout24.de finden, gehe ich derzeit davon aus, dass der dortige Vertragsschluss betroffen war?
8 Seiten Urteil!?
In der Sache geht es um das übliche: Jemand hat eine Immobilie eingestellt und ist hinterher überrascht, dass der Vertrag sich automatisch verlängert. Es wird dann wie gewohnt über die Höhe der geschuldeten Summe gestritten. Dass anlässlich dieses alltäglichen Streits ein Amtsrichter eine Entscheidung zu Papier bringt, die im Ausdruck 8 Seiten verschlingt, zeigt, dass der Leser hier durchaus was erwarten darf.
Vertragsbeginn
Interessant ist als erstes, das schon der Vertragsbeginn im Streit steht. Während der Anbieter hier ein Datum nennt (27.4.2014), meint der Kunde, Vertragsbeginn sei der 10.5.2014 gewesen. Hintergrund: Der Kunde führt an, sich am 27.04. zwar registriert, die kostenpflichtige Anzeige aber erst am 10.05. geschaltet zu haben. Der Anbieter dagegen verweist auf das im Kundenaccount hinterlegte Datum. Und das reicht dem Richter nicht, denn es
ist dem Gericht schon nicht mitgeteilt worden, aufgrund welcher programminternen Computerabläufe oder aufgrund welcher manuellen Eingaben dieses Datum in dem Kundenkonto geführt wird.
Lucas Fischer
Freier Journalist
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