schnippewippe
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BGH.Gewerbetreibende Anspruch auf kostenlose Geschäftsbezeichnung im Telefonbuch
Ein Eintrag in einem Adressbuch im Internet oder auch Telefonbuch muss für Gewerbetreibende etc. nicht immer „teuer“ sein
Es geht auch anders, als für die teilweise hier beschriebenen Adressbuchverzeichnisse, die in der Regel einen Haufen Geld für einen Eintrag in ihren Registern verlangen. Ärgerlich genug für die Betroffenen.
Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Urteilen (17.04.2014 – III ZR 87/13 und III ZR 201/13) klargestellt, dass Gewerbetreibende einen Anspruch darauf haben, kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung im Telefonbuch eingetragen zu werden.
Für diese Leistung wollte der Telefonbuchbetreiber nämlich “extra” kassieren. ............................................