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EC-Kartenbetrug
EC-Betrug: Rechtsanwalt über Fahrlässigkeit empört
FULDA Ein 42-Jähriger ist wegen Betrugs mit EC-Karten in 44 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden.
"Bänker sollten auf Anklagebank": Obdachloser lebte 10 Monate von EC-Karten-Betrug
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Staatsanwaltschaft und Verteidiger zeigten sich allerdings verwundert darüber, dass es dem Angeklagten, der keinen festen Wohnsitz hat, so einfach gemacht wurde, Konten zu eröffnen und die dazu gehörigen EC-Karten zu beantragen. Der Mann spricht fast kein Deutsch und trug nur ein unidentifizierbares Schriftstück als Ausweispapiere bei sich. Außerdem gab er als Wohnunganschrift die Adresse eines Obdachlosenheims in Frankfurt an. „Das hätte die Banken schon stutzig machen müssen. Anstatt meines Mandaten sollten auf dem Stuhl neben mir besser die Bankangestellten sitzen, die es ihm so einfach gemacht haben Konten zu eröffnen“, sagt Celsen. Auch die Tatsache, dass der Angeklagte nicht einmal eine Mahnung von den Banken erhalten habe oder die Karten nicht eingezogen oder gesperrt wurden, sei sehr merkwürdig. „Die Banken haben die Beträge einfach nur zurückgebucht und waren so aus dem Schneider“, erklärt Celsen.