Commerzbank: Kunden erhalten Entgelte zurück

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Commerzbank: Kunden erhalten Entgelte zurück

Kunden der Commerzbank AG können mit Musterbriefen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu Unrecht erhobene Entgelte zurückverlangen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg war gerichtlich gegen mehrere pauschale Entgelte vorgegangen, die die Commerzbank AG in ihrem Preisverzeichnis aufführte. Diese hat ihren Revisionsantrag zurückgenommen und kann sich nun auf alle angegriffenen Klauseln nicht mehr berufen. Das Urteil des OLG Frankfurt (23 U 50/12) ist somit vollumfänglich rechtskräftig.

Die Bank hatte ein Berechnungsentgelt von 300 Euro für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung und Nichtabnahmeentschädigung verlangt. In diesem Punkt ist das Urteil bereits seit einiger Zeit rechtskräftig............................weiter im link
 
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