schnippewippe
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Ich war mal wieder auf der Seite des RA. Thomas Meier aus Berlin gewesen.
AG Mannheim: Content Services Ltd. muss knapp 5.000 € zurück zahlen
CSL im Wege des Versäumnisurteils verurteilt
AG Mannheim: Content Services Ltd. muss knapp 5.000 € zurück zahlen
CSL im Wege des Versäumnisurteils verurteilt
Was sagt das Gericht?
Das AG Mannheim (Az: 17 C 433/10) hat in der mündlichen Verhandlung vom 1.3.2011 im Wege des Versäumnisurteils erkannt, das die CSL dieses Geld an mich nebst Kosten und Zinsen zahlen muss. Ich zahle das eingetriebene Geld dann nach erfolgreicher Vollstreckung anteilig an die Mandanten aus.
Im Detail: 46 Mandanten bekommen ihr Geld zurück, das sie an CSL gezahlt hatten.
Einer von den 46 Mandanten hatte sogar schon für 2 Jahre gezahlt (und somit 2 Forderungen). Auch hier hielt das Gericht die Rückforderung für schlüssig.
Ein anderer der 46 Mandanten hatte sich in Unkenntnis der Kostenpflicht mit falschen Daten bei der Beklagten angemeldet, ebenfalls unproblematisch.
In einem weiteren Fall (die 48. Forderung) folgte das Gericht der Mannheimer Rechtsprechung, wonach die CSL für die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten aufkommen muss.
Gegen das Versäumnisurteil kann die Gegenseite 14 Tage lang Einspruch einlegen.........................