der-adventskalender.com --Falle 2009

schnippewippe

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Alle Jahre wieder kommt die Adventszeit ;)

Ich möchte sofort Zugriff auf den Adventskalender haben und akeptiere die Teilnahmebedingungen / Kundeninformationen. Ich möchte jetzt sofort ein Türchen öffnen!
Neeeee möchte ich nicht !!!! Dann bin ich ja um 96 Euro ärmer.

Habe die Stelle mit den Kosten mal dunkel gefärbt.


Ich hoffe doch , dass es sich langsam rumgesprochen hat, dass man alles lesen sollte.
Sonst kommt eine nicht so schöne Bescherung.

.augsburger-allgemeine.de

Geht lieber einen bei Aldi kaufen :D

http://www.echte-abzocke.de/compute...ofalle-tun-bei-abzocke-inkl-musterbriefe.html

Infos zur NOM New Online Media Ltd.

Schon 2008 waren sie mit dem Adventskalender im Internet zu finden. Die Datenküche » Abofalle: Online Adventskalender - reine Abzocke ! Muss sich wohl leider für die gelohnt haben. :mad:

http://www.dslteam.de/news/artikel/32392/0/Teure-Abzocke-mit-Online-Adventskalendern

2007 mahnte die Verbraucherzentrale Online-Adventskalender ab
Betreiberin Online Service Ltd.
Betreiberin Online Service Ltd. heute in Parallelverfahren verurteilt
07.12.2007 - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Betreiberin des Online-Portals my-adventskalender.de abgemahnt. Die angebliche Chance auf 2664 Gewinne lässt sich das Unternehmen mit 59,-Euro vergüten. Die Preisangabe ist jedoch im Kleingedruckten versteckt und kann daher leicht übersehen werden. Die Betreiberin der Seite, die Online Service Ltd., wurde heute vom Landgericht Hanau wegen vier ähnlich gestalteter Angebote zur Unterlassung verurteilt.
 
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De kleine Eisbeer

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der-adventskalender.com

alle Jahre wieder kommt......der-adventskalender.com

Wer im letzten Jahr nicht auf die Seite hereingefallen ist,der bekommt dieses Jahr die Möglichkeit.

Und wie in jedem Jahr kann man sich darauf verlassen das die Kosten gut versteckt sind.

Auf der Startseite..kein Kostenhinweis:



öffnet man ein Fenster,gelangt man zur Anmeldeseite,auch hier...kein deutlicher Kostenhinweis:



Anbieter:



Was lernen wir daraus? Nicht alles wo Advent drauf steht bringt Frohsinn.
 

schnippewippe

New member
22. Juli 2010 Neue Mahnwelle.

Collectus Inkasso für Adventkalender Abofalle: Die Masche mit den jährlich wiederkehrenden Adventskalendern im Internet, hinter denen sich am Ende immer wieder eine ähnlich strukturierte Abofalle befindet, ist an sich nicht neu und wer im letzen Jahr auf die Abzocke der Webseite Adventskalender - Jetzt Türchen öffnen und absahnen hereingefallen ist, hat bestimmt auch schon eine Rechnung der NOM New Online Media Ltd. oder in den letzten Tagen ein Mahnschreiben von Collectus Inkasso erhalten…

Wie man den über 100 Kommentaren betroffener User zu dieser miesen Abofalle entnehmen kann, siehe Artikel: Vorsicht vor Adventskalender - Jetzt Türchen öffnen und absahnen, rollt nun die nächste Welle der Abzocker und leider lassen sich einige Opfer der NOM New Online Media Ltd. von der Rechnung einer Collectus Inkasso einschüchtern!
Adventskalender - Jetzt Türchen öffnen und absahnen und Rechnungen von Collectus Inkasso.........weiter im link

Immer wieder findet man im Internet Pressemitteilungen wo sich die andere Seite als Saubermann hinstellt .
Hier mal die Mitteilung von .collectus-verbraucherschutz.com :huh:
Äääää Verbraucherschutz :shocked:

Das verstehe ich nicht
Collectus
Oft wird sogar die angebliche Vermutung angeführt, Dienstleistungen im Internet seien generell kostenlos. Dass dies schon wirtschaftlich vollkommen unsinnig ist, liegt auf der Hand. Es existiert keine Vermutung, im Internet sei “alles gratis” zu erhalten! :confused:
Collectus
Da die genannten Websites jeweils die Kostenpflichtigkeit in welcher Form auch immer anführen, ist jedoch allenfalls eine Täuschung mit wahren Angaben auf Grund des prägenden Gesamteindrucks bzw. des Gesamterklärungswerts der Websites denkbar. Auch eine solche liegt allerdings nicht vor.
Also die Kosten müssen klar und deutlich auf der Seite zu sehen sein und nicht im Fliestext versteckt.Sonst ist es eine Täuschung.


Von wegen in welcher Form auch immer. klar und deutlich sonst Täuschung.

Das hier angeführte Urteil von collectus um Angst zu machen.
Collectus
Dieser Ansicht hat sich auch das Landgericht Frankfurt angeschlossen (Beschluss vom 5.3.2009, Az.: 5/27 Kls 3330 Js 212484/07 KLs – 12/08): Vorangegangen hatte eine Firma online kostenpflichtige Dienstleistungen erbracht. Zahlungsunwillige Schuldner der Firma hatten massenweise Strafanzeigen erstattet. Diesen hat das Landgericht jedoch eine klare Absage erteilt....................
Dieses Urteil hat nichts mit dem Zivilrecht zu tun. Hier geht es um das Strafrecht.
Aus dem Urteil
wird die Eröffnung des Hauptverfahrens gemäß der Anklage
der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht in Frankfurt
am Main vom 10.04.2008 aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
Hier geht es wie schon geschrieben um das Strafrecht

Sollte es zwischen den Kunden und den Betreibern zum Prozess kommen ist das Zivilrecht und nicht das Strafrecht zuständig.
Hier im Bericht kann man gut erkennen , dass nicht einmal die Staatsandschaften sich einig sind was im Strafrecht für die Abzocker zutrifft.

Collectus
So gibt es keinen allgemeinen Vertrauensschutz dahingehend, dass man bei Dienstleistungen – sei es im Internet oder auch im sonstigen Leben – auf den ersten Blick erkennen können muss, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Es ist vielmehr keineswegs unüblich, dass derartige Angaben – oder auch solche über die Höhe des Entgelts – erst bei genauerem Lesen des Angebots erkennbar sind.:confused:
Danach sehen ja die Seiten auch aus :mad: Die Kosten stehen da wo man sie nicht vermutet. Wieso wohl ??????? Ich schätze sonst würde sich kein User anmelden. :whistle: Somit ist die Frage warum sie es seit Jahren nicht schaffen ,klare deutlich Kosten einzutragen, auch unnötig.

Hier ein Urteil aus dem Zivilrecht.
Das AG München stellte fest, dass anfallende Kosten auf der Webseite klar ersichtlich sein müssen. Sind diese versteckt und für den Kunden nur schwer auffindbar besteht für diesen keine Verpflichtung den Betrag zu bezahlen, da es sich um eine überraschende und somit unzulässige Klausel handelt.
Collectus
Wie man es dreht und wendet: Die Ansicht, Online-Abonnements seien grundsätzlich in irgendeiner Weise strafrechtlich relevant, ist grundfalsch.:confused:
Wie muss ich denn das jetzt verstehen. Klar das man vor dem Zivilgericht klagen kann. Aber warum machen sie es nicht ,wenn sie sicher sind, dass Geld steht ihnen zu.

Also lasst Euch keine Angst mit den eingestellten Urteilen aus dem Strafrecht machen.
 
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schnippewippe

New member
Inkasso wenn der Vertrag strittig ist.
Inkassofirmen und - anwälte sind nicht berechtigt, strittige Forderungen einzutreiben. Strittig ist eine Forderung dann, wenn Sie z. B. den Vertrag angefochten haben.:whistle:

Fühlen Sie sich genötigt? Wenden Sie sich in diesem Fall mit Ihren Unterlagen an zuständige Rechtsanwaltskammer mit der Bitte um Überprüfung der Angelegenheit.
Der Widerruf gehört auch dazu .

Verbraucherzentrale

Frech wird behauptet, Sie hätten einen Vertrag abgeschlossen und seien nun verpflichtet, für ein oder zwei Jahre Geld für ein Abonnement zu bezahlen. Wer sich im Nachhinein die Seiten noch einmal genau anschaut, stellt fest: Tatsächlich gibt es eine Preisangabe. Die aber ist tief in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt oder kaum lesbar in winzig kleiner Schrift nur mit großer Mühe auf der Internetseite zu entdecken.

Aber: Ein entgeltlicher Vertrag kommt nicht zustande, solange der Preis gegenüber dem betroffenen Nutzer nicht klar und deutlich angezeigt wurde. Daher müssen Sie auch nicht bezahlen! Unterschieben gilt nicht. Ein derartiges bewusstes Verstecken und Verschweigen eines Endpreises verstößt gegen die Preisangabenverordnung und deren Grundsätze der Preiswahrheit und der Preisklarheit.

Die gegenteiligen Behauptungen der Firmen und die rechtlichen Ausführungen sind falsch und irreführend.

Zahlen Sie nicht!

Bleiben Sie stur!

Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
(...) - anwälte sind nicht berechtigt, strittige Forderungen einzutreiben. Strittig ist eine Forderung dann, wenn Sie z. B. den Vertrag angefochten haben.
So ganz richtig ist die Aussage nicht.
Anwälte,die die Inkasso ausüben,betreiben jede Forderung,egal ob strittig.
Wenn eine Forderung nach Beauftragung des Inkassounternehmens streitig ist, muss das Inkassounternehmen den Fall an eine Anwaltskanzlei abgeben,die dann eventuell den Klageweg geht.
 

schnippewippe

New member
Zitat von schnippewippe :confused:

(...) - anwälte sind nicht berechtigt, strittige Forderungen einzutreiben. Strittig ist eine Forderung dann, wenn Sie z. B. den Vertrag angefochten haben.
Sorry das ich das mit dem Anwalt in meinen Post als Zitat aus ""adressbuchbetrug-info.net ""
Inkassofirmen und - anwälte sind nicht berechtigt, strittige Forderungen einzutreiben. Strittig ist eine Forderung dann, wenn Sie z. B. den Vertrag angefochten haben.
wieder mit eingestellt habe.

Wer sich das im Link in meinen Zitat durchliest ,sieht das es um
Rechtsanwaltskanzlei Schulze - Anwaltliches Inkasso und Forderungsmanagement, Rechtsanwalt Sven Schulze geht.

Hier im Forum auf den Seiten geht es ja um Abzocke.:sad:
Quelle : abzocknews.de
Auch Rechtsanwalt Sven Schulze, seines Zeichens Inkassojurist für Online-Abzocker, hat sich jetzt eine schmerzende Klatsche vom AG Bonn eingefangen. Im vorläufigen Urteil (103 C 422/09) wurde festgestellt, dass das Verhalten des RA Schulze eine zur Schadensersatzpflicht führende, sittenwidrige vorsätzliche Schädigung darstellt.......mehr darüber unten im link
Zwei Entscheidungen gegen "Inkassoanwälte" gefallen

Richter in Marburg und Bonn gehen gegen Anwälte vor, die Geldforderungen für "Abofallen-Betreiber" eintreiben. "Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandaten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug", erklärte das Amtsgericht Marburg....................mehr darüber im link
Hier noch was Anderes über RA Katja Günther
Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt
Die berüchtigte Abmahnanwältin Katja Günther ist zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt worden. Die Inkassogehilfin für Internetabzocker muss die Anwaltskosten eines ihrer Opfer zahlen.
Die Münchener Abmahnrechtsanwältin Katja Günther, die seit Jahren das Inkassogeschäft für Internetabzocker betreibt, ist zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt worden.
Das gab die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bekannt.........aus dem link
 

schnippewippe

New member
Akte 2010 über Abofallenanwälte vor Gericht (Video) – Sehr selbstsicher und betont “unschuldig” zeigte sich bei der Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht in Bonn Rechtsanwalt Sven Schulze.

Zusatz zum link von mir mit der Aussage :
Inkassofirmen und - anwälte sind nicht berechtigt, strittige Forderungen einzutreiben.

Abo Abzocke ich habe die Sache strittig gestellt.
Ich teile dem Anwalt der das Geld eintreiben will mit, dass die Sache strittig ist . Habe den Vertrag widerrufen-angefochten usw.
Der Anwalt versucht nun mit Drohungen mich unter Druck zu setzen und versucht somit doch noch mit dem Eintreiben des Geldes Erfolg zu haben.
Ich suche Hilfe bei einen Anwalt. Mein Anwalt schreibt dann dem Anwalt der Abobetreiber und stellt seine Unkosten für meine Beratung und den Schriftwechsel mit in Rechnung.

Mein Anwalt bekommt aber sein Geld nicht und die Sache geht vor Gericht.
Urteile über solche Prozesse sind oben im Link.

Diese Urteile sagen mir, dass auch ein Anwalt wenn er weiss das die Sache strittig ist,(Vertrag widerrufen/ angefochten )bei den Abzockern nicht auf Teufel komm raus versuchen kann das Geld von mir einzutreiben ,
Wenn er der Meinung ist, seiner Mandantin steht das Geld zu ,muss er eben klagen.
 
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Niclas

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zufällig drüber gestolpert. Die Seite sieht immer noch so aus wie zu Beginn.
Eine Anmeldung ist seit dem 27.12.2009 nicht mehr möglich.
kann ja jederzeit "reaktiviert" werden...
Wieviele von diesen Antiquitätenabofallen mag es wohl noch geben?
 
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