De-Mail Klage gegen E-Post Behinderung durch die Deutsche Post
Klage gegen E-Post: Die Partner United Internet und Deutsche Telekom AG werfen der Deutschen Post erneut vor, die Einführung des elektronischen Nachrichtenaustausches mit der De-Mail zu massiv zu behindern.
Nach Ansicht von United Internet versuche die Post, die Einführung der konkurrierenden De-Mail zu verzögern, indem die Post sich weigere, der De-Mail das sichere Postident-Verfahren anzubieten, das in Deutschland standardmäßig zur rechtsgültigen Identifikationsprüfung an der Haustür eingesetzt werden kann.
Inzwischen hat United Internet auch eine Klage vor dem Landgericht Köln eingereicht, um die Post zu zwingen, auch der De-Mail diese Dienstleistung anzubieten.
Und schon tauchen Leute auf die daran verdienen wollen.
Mit Bundesadler auf Kundenfang
Für Vermittlerdienste verlangt der Provider 750 Euro. Die Verbraucherzentrale schlägt Alarm.
Auf den ersten Blick wirkt die vermeintliche Agenturausschreibung, die ein Oldenburger Versicherungsmakler in dieser Woche in seinem Briefkasten vorfand, seriös: Eine DIN-A4-Doppelseite, überwiegend in sachlichem Grau gehalten, in der Kopfzeile der Bundesadler und die stilisierte deutsche Flagge. Daneben der Schriftzug „Ein Projekt der Bundesregierung“. Absender des Schreibens ist die Firma „****“ (****) mit Sitz in Ulm. Das Unternehmen bezieht sich darin auf das De-Mail-Gesetz, das der Bundestag bis zum Jahresende verabschieden will.
Quelle&mehr: nwzonline.de
Oder hier: mittelbayerische.de
Wiederholt muss sich die Wettbewerbszentrale mit dem Versuch von Finanzdienstleistern beschäftigen, um Kundenvertrauen zu werben mit dem Hinweis auf eine Beaufsichtigung durch die BaFin.
Allein mit einem solchen Hinweis wollte sich ein Unternehmen, das unter der Bezeichnung „Abrechnungsservice‘“ um Kunden warb, nicht begnügen und bildete im Internet den Bundesadler ab mit dem gleichzeitigen Hinweis „Geprüftes Unternehmen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“.
Nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz handelt jedoch ordnungswidrig, wer unbefugt das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens benutzt. Der Abrechnungsservice war zur Benutzung des Bundesadlers selbstverständlich nicht autorisiert, sodass nicht nur ein Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz, sondern gleichzeitig auch ein Wettbewerbsverstoß vorlag, weil hier gegen eine Marktverhaltensregel verstoßen wurde.
Die Werbung war ferner irreführend,weil entgegen der werblichen Behauptung eine Prüfung des Unternehmens durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht stattgefunden hatte. Auf die entsprechende Abmahnung hin gab das Unternehmen eine Erklärung ab, in Zukunft sowohl auf die Abbildung des Bundesadlers als auch auf den Hinweis auf die Prüfung durch die BaFin zu verzichten. (F 5 0286/11)..................weiter im link
http://www.spiegel.de/netzwelt/netz...ndes-mail-per-gesetz-als-sicher-a-895361.htmlDie Deutsche Post geht auf EU-Ebene gegen die rechtlichen Grundlagen der De-Mail für eine gesicherte digitale Kommunikation vor. Bei der EU-Kommission habe die Post gegen das gerade vom Bundestag verabschiedete E-Government-Gesetz Beschwerde eingelegt, teilte das Unternehmen am Freitag mit. Die Beschwerde sei bereits am Mittwoch eingereicht worden.
Experten kritisieren die Verschlüsselung als unsicher, doch der Bundestag sieht das anders: Die Regierungsmehrheit hat im Parlament das De-Mail-Verfahren per Gesetz als "sicheren Übermittlungsweg" definiert. CDU und CSU loben das Verfahren, es sei sicherer als Telefax.
Na wenn CDU und CSU sich da so sicher sind, dann können die sich doch garnicht irren...Experten kritisieren die Verschlüsselung als unsicher, doch der Bundestag sieht das anders: Die Regierungsmehrheit hat im Parlament das De-Mail-Verfahren per Gesetz als "sicheren Übermittlungsweg" definiert. CDU und CSU loben das Verfahren, es sei sicherer als Telefax.