Die Regeln für Gewinnspiele sind erheblich gelockert worden.

schnippewippe

New member
Die Regeln für Gewinnspiele sind erheblich gelockert worden.

Bisher galt der ausnahmslose Grundsatz, dass Gewinnspielchancen nicht vom Waren- oder Dienstleistungserwerb abhängig gemacht werden dürfen. Dieses so genannte grundsätzliche “Koppelungsverbot” hat der Bundesgerichtshof aufgehoben (BGH Urteil v. 05.10.2010, Az.: I ZR 4/06).

Damit wurde der Weg für eine Fülle an neuen Marketingmaßnahmen geschaffen. So können zum Beispiel erst jetzt Sach- oder Geldpreise unter E-Shop-Käufern verlost werden. Jedoch haben die Richter betont, dass bestimmte Grenzen eingehalten werden müssen.

Lesen Sie daher im Folgenden, welche Regeln nunmehr bei Gewinnspielen zu beachten sind, damit Abmahnungen von Wettbwerbszentralen oder Konkurrenten vermieden werden.

Bisher galt der ausnahmslose Grundsatz, dass Gewinnspielchancen nicht vom Waren- oder Dienstleistungserwerb abhängig gemacht werden dürfen. Dieses so genannte grundsätzliche “Koppelungsverbot” hat der Bundesgerichtshof aufgehoben (BGH Urteil v. 05.10.2010, Az.: I ZR 4/06).

Damit wurde der Weg für eine Fülle an neuen Marketingmaßnahmen geschaffen. So können zum Beispiel erst jetzt Sach- oder Geldpreise unter E-Shop-Käufern verlost werden. Jedoch haben die Richter betont, dass bestimmte Grenzen eingehalten werden müssen.

Lesen Sie daher im Folgenden, welche Regeln nunmehr bei Gewinnspielen zu beachten sind, damit Abmahnungen von Wettbwerbszentralen oder Konkurrenten vermieden werden..............mehr im link
weitere Mitteilungen im link

Keinen psychologischen Kaufzwang ausüben
Nicht über den Wert des Gewinns oder Zusatzkosten täuschen
Nicht mit vorgeblichen Gewinnzusagen werben
Klare und eindeutige Teilnahmebedingungen
Nutzung der Teilnehmerdaten für Werbezwecke
Aufpassen bei Koppelung von Gewinnspielen an Zusendung von Werbung.....
usw. usw. usw

Leute denkt daran.Vorsicht mit den Bankdaten !!!!!!!!!!!

Bei Gewinnspielen dürfen grundsätzlich nur so viele Daten erhoben werden, wie für das Gewinnspiel nötig sind. Das kann zum Beispiel die Emailadresse für die Benachrichtigung oder die Postadresse für die Zusendung des Gewinns sein.

Werden zusätzliche Daten verlangt, muss

* darauf hingewiesen werden, dass diese freiwillig sind und
* wofür diese Daten benötigt werden.

Zum Beispiel, “wir fragen nach dem Geburtsdatum, um unsere künftigen Gewinnspiele besser an den Teilnehmern auszurichten.”.............aus dem link
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Grundlage für dieses Urteil:

Kopplungsverbot nicht mit EU-Recht vereinbar
Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 14.01.2010 - Az.: C-304/08

Leitsatz:

Das deutsche Kopplungsverbot, welches im Wettbewerbsrecht verankert ist, ist nicht mit Gemeinschaftsrecht vereinbar.
Quelle&mehr: gluecksspiel-und-recht.de
 
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