De kleine Eisbeer
Super-Moderator
und jetzt dazu mit Condor Gesell. für Forderungsmanagment mbH![]()
5613 Js 36395/10
Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der aus einer Straftat Geschädigten im Rahmen der Rückgewinnungshilfe (§ 111 e Absatz 3 StPO)
In einem bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal unter dem oben genannten Aktenzeichen anhängigen Ermittlungsverfahren wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Frankenthal vom 03.05.2011, Az. 4b Gs 853/11, zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe zugunsten der durch die Straftat Geschädigten ein dinglicher Arrest in Höhe von 868.047,52 EUR in das Vermögen der
Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH,
Quelle&mehr: eBundesanzeiger (Suchbegriff: 5613 Js 36395/10; Bereich: gerichtlicher Teil)
Ich gehe mal von der üblichen Vorgehensweise aus.Die ganzen Sendungen die ich von Maximal erhalten habe... habe ich mit den Vermerk "Annahme verweigert" wieder zurückschicken lassen... was von denen jetzt geleugnet wird
Du hast etwas ungefragt erhalten und da du nicht fristgerecht widerrufen hast sind die der Meinung es besteht ein Vertrag.
§ 241a BGB
Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.