“downloadkoenig.com” Neue Downloadfalle

schnippewippe

New member
“downloadkoenig.com” Neue Downloadfalle



Ich kann von Kosten nichts finden !!! Es sei denn ich lese mir die AGB durch.



Ein personalisierter Link :confused: Damit kann ich Nichtfachmännin nichts anfangen. :D
Also habe ich mich mal wieder ein wenig schlau gemacht.


Zur Information. Quellenangabe befindet sich auf den Abbildungen.

Nun noch ein Link zu einen Bericht über diese Abzocke/r
antiabzockenet.blogspot.com: Downloadabzocke von der Phantomfirma Vanus Ltd.
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
“downloadkoenig.com” Neue Downloadfalle


Ich kann von Kosten nichts finden !!! Es sei denn ich lese mir die AGB durch.
Den Kostenhinweis ehält man auch,wie üblich versteckt,wenn man ein Program downloaden möchte.

Man wählt ein Programm aus:


Es erscheint folgende Seite:


Man wählt jetzt herunterladen aus:



Und sieht nicht den Kostenhinweis ausserhalb des "Blickfeldes" und auch noch im Fließtext.

Ps.
Die erste Landingspage gibt es auch.


Leitet weiter auf:

 

schnippewippe

New member
Ok, ich gehe nicht auf solche Seiten. Das ist auch der Grund, dass ich das hier """""" Ich akzeptiere die AGB & Kundeninformation und verzichte auf mein Widerrufsrecht."""""" erst jetzt bei den Abbildungen von" De kleine Eisbeer "sehe.

Damit werden sie wohl wieder viele ( angebliche) Kunden unter Druck setzen und zum zahlen bringen.

Da gab es bei Heise online schon einmal eine Mitteilung in einen Bericht über
"opendownload.de" .
In der Annahme, die geforderten Daten seien lediglich für den bekanntermaßen kostenlosen Download der Software nötig, haben die meisten diese Klausel übersehen. Besonders dreist: Wer sich anmeldet, muss auf sein gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale reicht das Setzen eines Häkchens aber nicht aus, um wirksam auf sein Widerrufsrecht zu verzichten.
Verbraucherschützer warnen vor "opendownload.de"

Gericht watscht Internet-Abzocker ab

die unter anderem die Seite opendownload.de betreibt, darf Verbraucher nicht mehr um deren Widerrufsrecht prellen. Das Landgericht Mannheim untersagte dem Unternehmen, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Klausel zu verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Das Gericht stellte fest, dass das gesetzliche Widerrufsrecht für diese Verträge nicht schon mit der Anmeldung ausgeschlossen werden dürfe. Weiterhin verbot das Gericht dem Unternehmen, Minderjährigen mit einer Strafanzeige wegen Betrugs zu drohen, falls sie bei der Anmeldung ein falsches Alter angegeben haben. Kläger war der Verbraucherzentrale Bundesverband.
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Ich glaube die Antwort des Anwalts bei 123 Recht wird Euch die Angst nehmen.

Ist zwar für softwaresammler.de ,aber es ist ja immer die gleiche Masche.
Betreff: internetabzocke/ verschleierung der kostenpflicht"

In den Foren ist man der Meinung , man brauch sich erst zu wehren wenn ein Mahnbescheid kommt. Da sie wissen, dass sie mit der Sache bei Gericht nicht durchkommen wird auch keine Klage eingereicht werden.

Ob man einmal schreibt oder wartet , muss jeder User selber entscheiden.
 

rapido7090

New member
AW: Hilfe bei Abofalle: Was tun bei Abzocke? (inkl. Musterbriefe)

Hallo,
bin wohl am 7.12.09 in so eine Abbo-Falle hinein geraten (DownloadKoenig.com). Habe heute jedenfalls die Rechnung mit den üblichen Standards erhalten (-Widerrufsrecht von 14 Tagen abgelaufen, unbedingt pünktliche Bezahlung angemahnt, usw.). Entsprechend der Hinweise in den Internetforen habe ich per Email Widerspruch eingereicht. Promt kam heute die folgende Mitteilung:
Sehr geehrter Herr ...,
das Widerufsrecht ist bereits aus 2 Gründen nicht existent:
1.) Sie haben bei der Anmeldung auf Ihr Widerspruchsrecht rechtskräftig verzichtet. Durch diesen Verzicht können Sie sich nicht mehr auf Ihr Widerrufsrecht berufen.
2.) Nach dem Klick auf den Link in der Anmeldebestätigung, die Sie per E-Mail erhalten haben, haben Sie den geschlossenen Mitgliederbereich mit den Software-Downloads g e n u t z t . Dadurch ist Ihr Widerufsrecht nach § 312d Abs. 2 Nr. 2 BGB erloschen.
Mit freundlichen Grüßen
Vanus Ltd.
Na ja, werde jetzt wohl erst einmal abwarten und mich so verhalten, wie überall empfohlen; nämlich gar nichts weiter unternehmen, bis ggf. ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, gegen den ich Widerspruch erheben werden.
Gibt es sonst noch was zu beachten ?
Grüße
rapido
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
AW: Hilfe bei Abofalle: Was tun bei Abzocke? (inkl. Musterbriefe)

das Widerufsrecht ist bereits aus 2 Gründen nicht existent:
1.) Sie haben bei der Anmeldung auf Ihr Widerspruchsrecht rechtskräftig verzichtet. Durch diesen Verzicht können Sie sich nicht mehr auf Ihr Widerrufsrecht berufen.
Es gibt §§ die sich mit dem Widerrufsrecht beschäftigen.
Natürlich gibt es Ausnahmen wo ich keinWiderrufsrecht mehr habe.
Aber,es steht nirgendswo das von vornherein auf mein Widerrufsrecht verzichten muss.
Im Gesetz steht nur das ich in bestimmten Situationen,kein Widerrufsrecht habe.
2.) Nach dem Klick auf den Link in der Anmeldebestätigung, die Sie per E-Mail erhalten haben, haben Sie den geschlossenen Mitgliederbereich mit den Software-Downloads g e n u t z t . Dadurch ist Ihr Widerufsrecht nach § 312d Abs. 2 Nr. 2 BGB erloschen.
Wenn es so sein "sollte" wurde ich getäuscht,da ich von einem kostenlosem Angebot ausgegangen bin.:D
Gibt es sonst noch was zu beachten ?
Eines gibt es,Stillschweigen mag die Seele beruhigen,aber....Angriff ist die beste Verteidigung.
Es gibt einige Urteile,wo Betroffene geklagt haben,und Recht bekommen haben.und...Der Verlierer bezahlt die Rechnung.
Würde jeder,der Mahnungen erhält sich konsequent wehren,ich glaube das Problem wäre so aus der Welt.
Es gibt doch genug Beispiele wo solche Abzocker ,und hier darf man es sagen,Betrüger, da er verurteit wurde ,böse auf die Nase gefallen sind...Tricky.@t :D
 

anita21

New member
Habe vor ein paar Tagen auch eine Email von downlaodkoenig.com bekommen, dass ich bitte die Kosten begleichen solle. Habe danach wie empfohlen ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale an downloadkoenig.com geschickt und folgende Email zurück erhalten:

Sehr geehrte/r Frau/Herr K****,

ein Standardschreiben der "Verbraucherzentrale" hilft Ihnen in dieser
Angelegenheit keinesfalls weiter.

Sie unterliegen einem Rechtsirrtum, wenn Sie der Annahme sind, im Internet
geschlossene Verträge seien "ungültig" oder müßten nicht bezahlt werden.

Im Einzelnen:
(**********)
Zudem werden Ihre Daten ggf. an Auskunfteien (z.B. SCHUFA, Creditreform) mit dem
Merkmal "Schuldner" weitergeleitet. Ihre ohnehin schon eingeschränkte
wirtschaftliche Bewegungsfreiheit würde dadurch noch stärker reduziert werden.


Mit freundlichen Grüßen
Vanus Ltd.

Was heisst das jetzt konkret für mich? Einfach ignorieren? Bitte um Hilfe :)
 
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schnippewippe

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Was du nun machen sollst ,kann ich dir leider nicht sagen :D Da wir ja keine Anwälte sind.
Aber ich würde es so wie die anderen User auch machen. """ GAR NICHTS """ mehr.
Die wollen ja "" ihr "" Geld haben. Wenn man genug Drohungen schreibt zahlen ja auch genug um die reich zu machen.

Der Trick Stand 06.12.2009

Auch diesmal gelangt man wieder über eine Google-Anzeige auf das Angebot, z. B. über eine Anzeige von freeware111.com - durch den Bestandteil "freeware" rechnet man hier mit kostenloser Software. ...... mehr darüber im link
Inkasso – Drohung mit Schufaeintrag verboten
Ist die große Angst vor der Schufa berechtigt?
Hier werden auch einige Urteile genannt.
Am Ende des Berichts
Also: Nicht Bangemachen lassen! Keine Angst vor der Schufa!
 
Zuletzt bearbeitet:

DerKrefelder

New member
Was heisst das jetzt konkret für mich?Bitte um Hilfe :)
:D Das du vor dem Geblubber nicht keine Angst haben musst.
Beispiel:
downloadkoenig schrieb:
Zudem werden Ihre Daten ggf. an Auskunfteien (z.B. SCHUFA, Creditreform) mit dem
Merkmal "Schuldner" weitergeleitet. Ihre ohnehin schon eingeschränkte
wirtschaftliche Bewegungsfreiheit würde dadurch noch stärker reduziert werden.
Das ist das dümmste was ich je gelesen habe.
Woher weiss der Abzocker wie beweglich ich finanziell bin?
Keine Angst,die Schufadrohung ist verboten.
"SCHUFA-Schock" - Die "standardmäßige" Androhung einer "SCHUFA"-Meldung berechtigt zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs, wenn nicht unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Anbieters gegenüber dem Kunden vorliegen.
Quelle&mehr: medien-internet-und-recht.de/AG Plön, Urteil vom 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07
Das heisst,du könntest auf Unterlassung klagen.
downloadkoenig schrieb:
Sie unterliegen einem Rechtsirrtum, wenn Sie der Annahme sind, im Internet
geschlossene Verträge seien "ungültig" oder müßten nicht bezahlt werden.
Das ist zwar richtig,aber nur wenn ich eine rechtsgültige Willenserklärung abgegebebn habe.Und bei diesen Anbietern ist das nicht der Fall.
Im Allgemeinem wird von einem kostenlosem Angebot ausgegangen.
Habe danach wie empfohlen ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale an downloadkoenig.com geschickt und folgende Email zurück erhalten:
Mehr musst du nicht machen.Bewahre die Mail und die Antwortmail gut auf.

m.f.G.
 

anita21

New member
Was du nun machen sollst ,kann ich dir leider nicht sagen :D Da wir ja keine Anwälte sind.
Aber ich würde es so wie die anderen User auch machen. """ GAR NICHTS """ mehr.
Die wollen ja "" ihr "" Geld haben. Wenn man genug Drohungen schreibt zahlen ja auch genug um die reich zu machen.


Inkasso – Drohung mit Schufaeintrag verboten
Ist die große Angst vor der Schufa berechtigt?
Hier werden auch einige Urteile genannt.
Am Ende des Berichts
Also: Nicht Bangemachen lassen! Keine Angst vor der Schufa!
VIELEN DANK für die Informationen!
 

anita21

New member
:D Das du vor dem Geblubber nicht keine Angst haben musst.
Beispiel:

Das ist das dümmste was ich je gelesen habe.
Woher weiss der Abzocker wie beweglich ich finanziell bin?
Keine Angst,die Schufadrohung ist verboten.

Das heisst,du könntest auf Unterlassung klagen.

Das ist zwar richtig,aber nur wenn ich eine rechtsgültige Willenserklärung abgegebebn habe.Und bei diesen Anbietern ist das nicht der Fall.
Im Allgemeinem wird von einem kostenlosem Angebot ausgegangen.

Mehr musst du nicht machen.Bewahre die Mail und die Antwortmail gut auf.

m.f.G.
An dich auch VIELEN LIEBEN DANK! Hat mich echt beruhigt!
 

schnippewippe

New member
Wenn du dir sicher bist, dass dir einer Geld schuldet , würdest du dann über Wochen und Monate Drohungen schreiben, wie es von den Aboseiten gemacht wird. Oder würdest du klagen.
Was glaubst du,warum sie nicht klagen . :)
Um so mehr Urteile ,die für die Kunden gesprochen werden, um so weniger helfen der Aboseiten ihre Drohungen. Dann lachen auch diese User darüber , die jetzt noch Angst haben .
 

sarazena

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Da hat schnippie recht.

Bei seriösen Unternehmen gibt es i. d. R. eine meist freundliche Zahlungserinnerung und dann eine Mahnung die meist eine Zahlungsfrist enthält.

Manche Unternehmen schicken auch noch eine zweite und eine dritte Mahnung (das müssen die aber nicht tun) die dann auch noch was kosten (Gebühren und Verzugsschäden).

Danach ist dann Schluss mit Lustig. Dann kommt das gerichtliche Mahnverfahren. Es gibt keinen Grund, nicht in das gerichtliche Mahnverfahren einzusteigen außer die Forderung ist vor Gericht nicht durchzusetzen oder der Gläubiger glaubt nicht den geforderten Betrag vom Schuldner zu erhalten (weil der nichts hat) und er will nicht auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen bleiben.

Wenn die Forderung nicht in Ordnung ist dann geht das "Kalletaler Dreieck" los.

Und wer das "Kalletaler Dreieck" nicht kennt der lese bitte hier weiter :D
 

rapido7090

New member
Hallo, anita21,
also, ich habe das gleiche Email wie du bekommen. Danach habe ich bei meiner Rechtsschutzversicherung angerufen. Die kannten bereits diese Firma Vanus Ltd. und haben mir geraten, gar nichts zu unternehmen. Erst dann, wenn von gerichtlicher Seite ein offizielles Schreiben kommt, soll ich mich wieder melden und dann würde meine Rechtsschutzversicherung für mich einspringen. Allerdings wird es für unwahrscheinlich gehalten, dass diese Schritte von Vanus eingeleitet werden, weil sie dann aus der Deckung kommen müssten. Da bereits international gegen diese Fa. ermittelt wird, ist es kaum denkbar, dass diese windigen Subjekte dieses Risiko eingehen.
Grüße
rapido7090
 

sarazena

New member
Hallo, anita21,
also, ich habe das gleiche Email wie du bekommen. Danach habe ich bei meiner Rechtsschutzversicherung angerufen. Die kannten bereits diese Firma Vanus Ltd. und haben mir geraten, gar nichts zu unternehmen. Erst dann, wenn von gerichtlicher Seite ein offizielles Schreiben kommt, soll ich mich wieder melden und dann würde meine Rechtsschutzversicherung für mich einspringen. Allerdings wird es für unwahrscheinlich gehalten, dass diese Schritte von Vanus eingeleitet werden, weil sie dann aus der Deckung kommen müssten. Da bereits international gegen diese Fa. ermittelt wird, ist es kaum denkbar, dass diese windigen Subjekte dieses Risiko eingehen.
Grüße
rapido7090
Eine ähnliche Antwort habe ich von meiner RSV in einem ähnlichen Fall auch bekommen. Und ich habe mich gefreut und den Abzockern das mitgeteilt. Das hat die vorher angeregte Kommunikation schlagartig zum erliegen gebracht - schade :D:D:D

In jedem Falle bewahre die Mail und alle Antwortmails gut auf. :cool:
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Da bereits international gegen diese Fa. ermittelt wird,
:D und wer soll das sein? CIA;Mossad;Ex-KGB,MI6 usw.? Bitte keine Sche***haus(Latrinen)parolen.
Es wird gegen ähnliche Portale ermittelt.

Danach habe ich bei meiner Rechtsschutzversicherung angerufen. Die kannten bereits diese Firma Vanus Ltd. und haben mir geraten, gar nichts zu unternehmen. Erst dann, wenn von gerichtlicher Seite ein offizielles Schreiben kommt, soll ich mich wieder melden und dann würde meine Rechtsschutzversicherung für mich einspringen.
Hätte ich eine Rechtsschutzversicherung,schreibt diese mir nicht vor wann sie aktiv wird.
Ich bestimme das.:D Und da RVS in der Regel aktiv werden wenn sie 100% gewiss sind das sie gewinnen,spare ich mir die Beitrage.
Ich beauftrage bei Problemen direkt einen Anwalt,der sagt mir auch wie die Chancen stehen.....:D
 
Zuletzt bearbeitet:

manafraid

New member
:D
Hätte ich eine Rechtsschutzversicherung,schrieibt diese mir nicht vor wann sie aktiv wird.
Ich bestimme das.:D Und da RVS in der Regel aktiv werden wenn sie 100% gewiss sind das sie gewinnen,spare ich mir die Beitrage.
Ich beauftrage bei Problemen direkt einen Anwalt,der sagt mir auch wie die Chancen stehen.....:D
Stimmt. Mußt Du Dir auch nicht vorschreiben lassen. Jedenfalls nicht vom DAS.
Ok, Du sparst Dir die Beiträge. In aller Regel geht das ja auch gut. Aber, gerate mal in einen Unfall mit einem Kontrahenten mit Migrationshintergrund, möchte ich Dir ja nicht gönnen.
Oder: Ein bloßer simpler Nachbarschaftskonflikt, ausgelöst durch jemanden, der eine Rechtsschutzversicherung hat! Mir ist dazu ein Beispiel aus der unmittelbaren Verwandtschaft bekannt. Geht der für Anfang März angesetzte Prozeß verloren, so ist das gesamte Sparbuch weg, aufgefressen, und zwar durch Anwalts- und Gerichtskosten. Dem Kontrahenten kann dagegen, zumindest aus finanzieller Sicht, gleichgültig sein, wie der Prozeß ausgeht.
Hinzu kommt etwas, was uns während der Ausbildung mal nahegebracht wurde: Am schlimmsten ist es, in den ersten beiden Instanzen zu gewinnen. Dann kann es nämlich richtig teuer werden.

Gru0
manafraid
 

sarazena

New member
Hätte ich eine Rechtsschutzversicherung,schreibt diese mir nicht vor wann sie aktiv wird.
Ich bestimme das.:D Und da RVS in der Regel aktiv werden wenn sie 100% gewiss sind das sie gewinnen,spare ich mir die Beitrage.
Ich beauftrage bei Problemen direkt einen Anwalt,der sagt mir auch wie die Chancen stehen.....:D
Das meinst Du nur. Der RA fuft die RSV an und holt Rechtsschutzdeckung ein. Tut er das nicht kann das dann zu Problemen führen, wenn die RSV dann doch nicht zahlt. Aber, keine Sorge, du erhältst dann Deckung, wenn Du Deinen RA verklagst.


Stimmt. Mußt Du Dir auch nicht vorschreiben lassen. Jedenfalls nicht vom DAS.
Das, s. o., ist auch bei der DAS so, denn das ist in Deutschland streng geregelt - wer hätte das erwartet.:D

Voraussetzung für den Anspruch auf Rechtsschutz ist u.a., dass ein Rechtsschutzfall i.S. des § 4 ARB 2008/2000/94 vorliegt. Der Begriff Rechtsschutzfall, der in den ARB 2008/2000/94 verwendet wird, ist gleichbedeutend mit dem Begriff Versicherungsfall, der in § 14 ARB 75 verwendet wird.
Mit dem Urteil BGH 19.11.2008 - IV ZR 305/07 hat der BGH zur Bestimmung des verstoßabhängigen Rechtsschutzfalls Stellung genommen:

Der zum Pflichtenverstoß des Vertragspartners vorgetragene Tatsachenkern muss dabei die Beurteilung erlauben, ob der damit beschriebene Vorgang den zwischen den Parteien ausgebrochenen Konflikt jedenfalls mit ausgelöst hat, also geeignet gewesen ist, den Keim für eine (zukünftige) rechtliche Auseinandersetzung zu legen. Weiterer qualifizierender Voraussetzungen bedarf es insofern nicht; ein adäquater Ursachenzusammenhang reicht mithin aus.
Nach Auffassung der RSV ist aber keine (zukünftige) rechtliche Auseinandersetzung zu erwarten. Wegen ein paar bellender Hunde gibt es keine Deckung. Ob das jede RSV so beurteilt weis ich natürlich nicht. Mir wurde jedenfalls die Deckung für eine Klage in einem ähnlichen Fall nicht gewährt.

Übrigens: Wenn Du den bevorstehenden Betrug abwehren willst musst Du zur Polizei gehen. Die leitet das dann an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter.
 
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