“downloadkoenig.com” Neue Downloadfalle

manafraid

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Sorry, bin seit ca. 40 Jahren in der RSV. Wenn ich eine Kostenzusage haben möchte, rufe ich direkt dort beim Sachbearbeiter an und lasse sie direkt an den von mir gewählten Anwalt schicken. Die ist auch schon da, sobald ich den ersten Termin wahrnehme.
Letzter Fall: Schreiben des Herrn O.T. in Sachen opendownload.de vom März vergangenen Jahres. Ich wollte Ruhe haben und bin genauso vorgegangen, wie auch in den 40 Jahren davor. Null problemo.

Gruß
manafraid
 

sarazena

New member
Nix anderes habe ich geschrieben. Natürlich kannst Du die Deckungszusage auch selber einholen. Ob Du sie bekommst ist von der Sachlage abhängig.

Kurz gesagt: Nicht jeder Streithansel kann durch die Rechtsanwaltsbüros düsen und auf Risiko der RSV Gott und die Welt mit Rechtsstreitigkeiten überziehen. Leider kennen die notorischen Streithansel die Rechtslage auch und suchen sich solche Fälle aus in denen sie Deckung bekommen. Die Ergebnisse sind bekannt.
 

manafraid

New member
Gut, da hab ich mich denn wohl nicht klar genug ausgedrückt oder etwas vergessen: Ob ich ne Kostenschutzzusage haben möchte oder nicht, das entscheide ich selbst und nicht die RSV. Mir ist bekannt, daß Vorsatztaten durch die Versicherungen nicht gedeckt sind, ansonsten würde ich den DAS auf eigene Kosten verklagen, wenn ich keine bekäme.
Und wenn ich gegen die Halterin der Nachbarshunde oder was auch immer eine einstweilige Verfügung erwirken wollte, dann würde ich das durch einen Anwalt erledigen lassen, weil mir meine eigene Zeit dafür zu schade ist.

Gruß
manafraid
 

Diamant2912

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Mir geht es wie euch, am 7ten Dezember wollte ich Open Office runterladen. Ich erhielt NIE ne Bestätigungsmail, und somit war das für mich gelaufen -gestern schau ich wie durch ein Wunder meinen Spamordner durch und entdecke ne Rechung von den netten Herren und Damen. Erst mal wurde mir schlecht... Getan hab ich noch nichts, wenn ich den Ordner nicht durchsucht hätte, wüsste ich heute noch nichts davon. Dumm wie ich bin hab ich meine reale Adresse angegeben. Ich hab zwar viel gelesen, aber soll ich reagieren oder nicht?
 

schnippewippe

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Bevor ich nichts mit der Post bekomme ,würde ich gar nicht daran denken zu schreiben.

Wenn Post kommt würde ich mir überlegen ,ob ich es wie von der Verbraucherzentrale vorgeschlagen wird mache ,(Einschreiben mit Rückantwort schicken ) oder wie es in den Foren geschrieben wird.
Da ist man der Meinung die haben noch nie geklagt und werden auch nie klagen.
Ich selber habe nicht so gute Nerven und habe bei meinen Anbieter geschrieben.
Fühle mich einfach besser.
Aber das muss Jeder selber wissen.
 

Diamant2912

New member
Danke für deine Antwort, ich hab normal für sowas auch keine Nerven. In meinem Freundeskreis meinte jeder ich soll nicht reagieren.... Jetzt wart ich mal ab -aber ganz ruhig kann ich nicht wirklich schlafen.... :confused:
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Jetzt wart ich mal ab -aber ganz ruhig kann ich nicht wirklich schlafen.... :confused:
:D Baldriantee hilft.

Seriös.
Damit du ruhiger schlafen kannst.
Damit sind Sie schon in die Falle getappt. Denn die Betreiber der Seiten haben nun Ihre persönlichen Daten und schicken Ihnen eine Rechnung ins Haus. Oder Sie bekommen eine Rechnung per E-mail.

Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!

Quelle&mehr: vzhh.de/Abofallen im Internet
 

schnippewippe

New member
Die dreisten Drohungen der Vanus Limited für das Abzockangebot Downloadkoenig.com


Mal das Zitat aus dem Bericht hier als Zitat.
Sehr geehrte/r Frau/Herr xxxxxx,
die Diskussion ist an diesem Punkt beendet.

Wie bereits mehrfach ausgeführt, existiert ein solches Widerrufsrecht nicht. Etwaige Behauptungen Ihrerseits, der Verbraucherzentralen oder jeglicher anderer Institution treffen nicht zu.

Eventuell muß erst ein Urteil gegen S I E ergehen, das Sie zur Zahlung verpflichtet. Wenn Sie dies wünschen, können wir Ihnen helfen – sollte nämlich von Ihnen keine Zahlung eingehen, werden wir Ihren Fall an ein Inkassobüro sowie Rechtsanwälte abgeben. Die Forderung wird dann im Wege der Klage gegen S I E geltend gemacht. Am Ende werden Sie zur Zahlung verurteilt, und Sie müssen mit Vollstreckungsmaßnahmen in Ihr Vermögen (persönliche Habe, Kontopfändung, Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung u.ä.) rechnen.

Sollten Sie dies nicht wünschen, so raten wir Ihnen, die Forderung nunmehr zu begleichen.
Interessand ist der Anwalt der die Drohungen dann weiter führen soll.
Herr Frank Michalak
Aber den kennen wir ja schon von anderen Seiten.
Wer ihn nicht kennt ,kann im Bericht in den Links nachlesen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Diamant2912

New member
Wenn ich das so lese wird mir ja schon schlecht, aber anders gesehen, hätte ich nicht durch nen riesen Zufall meine Spamnachrichten durchgesehen, wäre das nie aufgefallen. Bis jetzt hab ich nichts mehr erhalten... Kann man denn da gar nichts machen, wenn schon so viele betroffen sind und es bekannt ist das es Betrüger sind?
 

schnippewippe

New member
Wie kommst du denn darauf das du zahlen sollst.:confused:

Leider ist es so , dass kaum ein Richter bei den Betreibern einen Betrug sehen. Das ist aber Strafrechtlich.

Zivilrechtlich sieht es anders aus.
Versteckte Kosten auf Webseiten sind häufig unwirksam

Downloadabzocke von der Phantomfirma Vanus Ltd.

Bei ein paar betrügerischen Abzockportalen, die mit Downloads ihre Opfer über den Tisch gezogen haben, sind inzwischen die Ermittlungsbehörden aktiv geworden. Das beste Beispiel dafür ist Mega-Downloads, für das bereits mehrere Konten seitens der StA eingefroren wurden.....aus dem link
 
Zuletzt bearbeitet:

Diamant2912

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Das scheint mir alles zu konfus, wenn ich jetzt dann doch n Mahnbeschied erhalte? Oh man, muss doch immer was sein :confused: Wie läuft so etwas in der Regel ab?
 

Diamant2912

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Ok, also einfach in die Schublade "P" stecken und nichts machen.... Wenn sowas ist könnt man meinen ich bin ein kleines Mädchen :D
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ok, also einfach in die Schublade "P" stecken und nichts machen....
Du kannst etwas machen.
Dich wehren.
Denn dies:
die Diskussion ist an diesem Punkt beendet.

Wie bereits mehrfach ausgeführt, existiert ein solches Widerrufsrecht nicht. Etwaige Behauptungen Ihrerseits, der Verbraucherzentralen oder jeglicher anderer Institution treffen nicht zu.

Eventuell muß erst ein Urteil gegen S I E ergehen, das Sie zur Zahlung verpflichtet. Wenn Sie dies wünschen, können wir Ihnen helfen – sollte nämlich von Ihnen keine Zahlung eingehen, werden wir Ihren Fall an ein Inkassobüro sowie Rechtsanwälte abgeben. Die Forderung wird dann im Wege der Klage gegen S I E geltend gemacht. Am Ende werden Sie zur Zahlung verurteilt, und Sie müssen mit Vollstreckungsmaßnahmen in Ihr Vermögen (persönliche Habe, Kontopfändung, Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung u.ä.) rechnen.

Sollten Sie dies nicht wünschen, so raten wir Ihnen, die Forderung nunmehr zu begleichen.
ist eine Drohung.
Bei unberechtigten Mahnschreiben hat man ein Recht auf Unterlassung
Das AG Frankfurt a.M. vertritt die Rechtsansicht, dass gegen ein Inkassounternehmen, das Mahnschreiben nicht-existenter Kunden über nicht-existente Forderung versendet, Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden können.
Quelle&mehr: jurablogs.com
Es gibt eine Reihe von Verbraucher die sich erfogreich gewehrt haben.
Das Gericht verurteilte die Polyphem auch zur Erstattung der Kosten des Rechtstreits.
Quelle&mehr: kanzlei-thomas-meier.de
Das scheint mir alles zu konfus, wenn ich jetzt dann doch n Mahnbeschied erhalte?
Bei unberechtigen Forderungen,was hier der Fall ist,musst du dem widersprechen.Dazu machst du nur ein Kreuz auf dem beiliegenden Formular.
Der Anbieter muss dann beweisen das es sich um eine berechtigte Forderung handelt.
1.)wird der Beweis nicht gelingen.
2.)scheuen die die Kosten.
 

Diamant2912

New member
Ich erklär noch mal wie meine Lage im Moment ist. Ich habe mir am 7. Dezember OpenOffice runterladen wollen. Hab das bei google eingegeben (ich mein auch das ich sogar kostenloser download dazu geschrieben habe), der Link zu downloadkoenig.de war der Erste, den hab ich genommen. Hab mein OpenOffice gesucht und bin auf download gegangen -nachdem ich feritg war hiess es ich bekomme eine Bestätigung mit einem Link um meinen Download zu beenden (mein ich mich erinnern zu können). Die Mail erhielt ich nie. Letzte Woche am Donnerstag, schaute ich durch Zufall meine Spammails durch -da fand ich dann diese Rechnung über 96,- € Mich trafs wie der Blitz -erst mal hab ich nie was erhalten und angemeldet ("Wir freuen uns sie als Mitglied begrüßen zu dürfen") hab ich mich da letztendlich auch nie -war ja seit dem nie mehr auf der Seite. Dumm ist natürlich das ich meine echte Adresse angegeben habe -ICH DEPP!!!

Bis JETZT hab ich nicht reagiert, weil viele schreiben genau das soll man nicht.... Andere wiederrum schreiben man soll sich wehren -abgesehen davon lösche ich normal IMMER meine Spams ungelesen -"Glück" also das ich sie entdeckt habe! ABER jetzt ist die weg, weil meine Spams nach ner Zeit automatisch gelöscht werden und ich hatte sie nicht in meinen Posteingang geholt. In der Rechnung stand auch gleich das ich mich gar nicht wehren brauch da auf Grund meiner IP alles belegt sei usw, dass schien mir schon gleich unseriös. Aber auch selbst wenn ich die Rechnung pünktlich gelesen hätte wäre ich über die 2 Wochen Widerrufsrecht (das ich ja gleichzeitig nicht wollte nach dem ich die AGB bestätigt habe) drüber. Alles in allem MIST!
 

sn00py603

New member
das ich mich gar nicht wehren brauch da auf Grund meiner IP alles belegt sei usw
Hast du eine Straftat begangen? Nein, würde ich sagen. Wen eine Straftat vorliegen würde, könnten die über den Staatsanwalt beim Internetprovider deine Daten abrufen. Da aber keine Straftat vorliegt, brauchst du dich auch nicht ins Bockshorn jagen lassen.
 
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