Einbetten von YouTube-Videos – (k)eine Urheberrechtsverletzung?!

schnippewippe

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Einbetten von YouTube-Videos – (k)eine Urheberrechtsverletzung?!

Das Einbetten von YouTube-Videos in Foren, auf Blogs oder generell auf Websites mittels YouTube-Player ist eine gängige Vorgehensweise, um schnell die neusten “Hits” zu verbreiten. Immer wieder kommt dabei die Frage auf, ob das Einbetten eine Rechtsverletzung darstellt – oder eben nicht. Dies ist noch nicht durch ein Gericht entschieden worden. Aus diesem Grund reißen auch die Diskussionen darum nicht ab. Insbesondere wenn es um Musikvideos geht, spalten sich die Meinungen. Immerhin wisse jeder, dass insbesondere Musikvideos selten von den wirklichen Urhebern hochgeladen werden. Doch kann es darauf ankommen?.....................weiter im link
 

schnippewippe

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Framing – Einbetten von Youtube-Videos alltägliche, millionenfache Urheberrechtsverletzung?

BGH legt den Fall “Embedding von Youtube-Videos” dem EuGH vor

So kam es, dass jüngst der Bundesgerichtshof über die Frage zu entscheiden hatte, ob das Einbetten oder Framing von Youtube-Videos eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Der BGH legte diese Frage der Rechtswidrigkeit des Framen von Video-Inhalten auf der Videoplattform Youtube auf die eigene Homepage dem EuGH zur Entscheidung vor (Beschluss vom 16.05.2013, Az.: I ZR 46/12). Wir haben hierüber ausführlich in der Legal Tribune ONLINE berichtet.

Tendenz des BGH: Embedding von Youtube-Videos urheberrechtswidrig

Jetzt wurde dieser Vorlagebeschluss im Volltext veröffentlicht und die Argumentation des BGH sollte den bislang arglosen Internetnutzern deutlich zu denken geben. Nach der Tendenz des BGH stellt das Einbetten oder auch Framing von Youtube-Videos nämlich sehr wohl einen Urheberrechtsverstoß dar. Sollte sich der EuGH dieser Argumentation anschließen, drohen sämtlichen Framing-Nutzern Abmahnungen durch die Urheber bzw. Rechteinhaber der bei Youtube hochgeladenen Videos. Millionenfache Urheberrechtsverletzungen könnten dann von den Rechteinhabern verfolgt werden, was zu einer Vielzahl von urheberrechtlichen Verfahren führen würde, welche aufgrund der hohen Streitwerte im Urheberrecht immer auch sehr kostspielig sein können.

Konkret begründet der BGH seine Tendenz hin zu einer Rechtswidrigkeit solch eingebetteter Links auf Videos bei Youtube über die eigene Internetseite wie folgt:......................mehr im link
 

developer

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Bevor der EuGH da nichts zu gesagt hat, wird es schwierig sein, da irgendeine Tendenz und einen Verlauf für das deutsche Urheberrecht hereinzudeuten.

Denn es gibt für und wider der Urheberrechts-Verletzung gute Argumente.
Ich habe mich kürzlich lange mit einem befreundeten Juristen über dieses Thema ausgetaucht.
Er sieht die Sache mit geteilter Meinung. Schlussendlich aber würde man YouTube und vielen anderen Internetplattformen mit dem Verbot des Framings die "Lebensgrundlage" entziehen.
Wenn allein das Framing eines (möglicherweise zu Unrecht aufgespielten) Videos rechtliche Konsequenzen gegen den Teiler auslösen würde, könnte sich kaum mehr jemand sicher sein, welches Video nun geteilt werden darf und welches nicht.

Bei manchen Videos ist es offensichtlich, so z.B., wenn ein Künstler in seinem offiziellen Kanal etwas teilt. Dann will er ja, dass es gesehen wird.
Aber was ist mit Accounts, wo man es nicht sicher wissen kann?
Was ist mit Fernseh-Mitschnitten?!
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Die Entscheidung des EuGH könnte große Konsequenzen haben und wird daher sicherlich noch eine ganze Zeit dauern, bis sie fällt.
 

schnippewippe

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Der EuGH hat über das Framing entschieden


Die Entscheidung des EuGH wurde mit großer Spannung erwartet. Stellt das Framing, also das Einbetten von fremden Youtube-Videos auf der eigenen Homepage, eine Urheberrechtsverletzung dar?

Der BGH hatte diese Frage dem EuGH am 16.5.2013 zur Klärung vorgelegt. Wir haben den Vorlagebeschluss des BGH in der LegalTribune ONLINE damals hier kommentiert. Während die Ausführungen des BGH noch eine Rechtswidrigkeit vermuten ließen, hat der EuGH jetzt entschieden, dass das Framing keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Unser Kollege ..........mehr dazu im link
 
Darf ich nun auf meiner Blogseite und bei Facebook Youtube Videos einbinden oder gibt es weiterhin Möglichkeiten, dass ich eine Abmahnung dafür erhalten kann?
 
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