Elektronische Einschreiben oder persönliche Zustellung

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Seit elektronische Kommunikationsformen rechtsverbindlich einsetzbar sind, bieten unter anderem Notare das Zustellen von „E-Mail-Einschreiben“ als Service für ihre Klienten an – mit zweifelhaften Vorteilen für denjenigen, der gerichtsfest belegen muss, dass seine Nachricht den Empfänger erreicht hat.
Weiterlesen und Quelle: heise.de

Etwas älter>>
Wenn eine wichtige Willenserklärung (z.B. eine Kündigung, Mahnung, Anfechtung, Widerruf etc.) an einen Empfänger zugestellt werden soll, muss sich der Absender die Frage stellen, wie er im Zweifel den Zugang dieser Erklärung beweisen kann.
Weiterlesen und Quelle: Die sichere Zustellung von Willenserklärungen
 

niobe-1958

New member
Danke, ein sehr interessanter Artikel.

Dann habe ich bisher alles richtig gemacht, wenn ich wichtige Briefe per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt habe, so wie es das Gesetz vorgibt.
:D
 

schnippewippe

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Vom Februar 2009 Autor/in:Markus Henkel

Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Online-Kommunikation
De-Mail: Deutschland bekommt die Bürger E-Mail

E-Mails, denen man trauen kann
Friedrichshafen - In Friedrichshafen startet am Freitag ein Pilotprojekt für ein E-Mail-Verfahren, von dem sich die Bundesregierung und führende Unternehmen der Internetbranche einen entscheidenden Schritt Richtung Sicherheit im Datennetz versprechen. Die elektronischen Nachrichten, die eine ähnlich hohe Vertraulichkeit wie die herkömmliche Briefpost garantieren sollen, heißen De-Mail. Die Testphase dauert ein halbes Jahr, teilnehmen können Bürger, Unternehmen und Behörden.........mehr oben im link
 
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Forbite

Guest
Danke, ein sehr interessanter Artikel.

Dann habe ich bisher alles richtig gemacht, wenn ich wichtige Briefe per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt habe, so wie es das Gesetz vorgibt.
:D
Und was machst Du wenn der Empfänger die Annahme verweigert?
Dann kommt Dein einschreiben zurück und Du hast nur ein haufen Geld an die Post bezahlt.
 

schnippewippe

New member
Dann steht aber auf der Rückantwortkarte auch ein Vermerk von der Post. Daraus geht hervor warum der Brief nicht zugestellt werden konnte.
Somit kann niobe-1958 das im Ernstfall bei Gericht vorlegen.
 
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Forbite

Guest
Aber wenn die Annahme verweigert wurde, ist die Zustellung nicht erfolgt.
Desweiteren kann der Empfänger auch behaupten, das Er zwar das Schreiben angenommen hat, aber keine Kündigung, kein Widerruf etc. drin war, sondern nur ein unbeschriebenes Blatt...und dann?

Schau mal hier: Links, Urteile und Tipps für Abgezockte: Einschreiben

Eine weitere Alternative ist die Zustellung persönlich und vor Zeugen vorzunehmen. Dabei muss aber sichergestellt sein, dass der Zeuge den Inhalt des Schreibens zur Kenntnis genommen hat.

Dieses Thema was der richtige Weg einer Zustellung ist wurde auch schon anderen Foren diskutiert. Aber diese Anschicht Einschreiben mit Rückschein ist einfach nur Geldschneiderei.

PS: Erstmal HALLO, ein sehr interessantes Forum hier. Auf Gute Beiträge ;)
 
F

Forbite

Guest
Oder, wie oben beschrieben:
Eine weitere Alternative ist die Zustellung persönlich und vor Zeugen vorzunehmen. Dabei muss aber sichergestellt sein, dass der Zeuge den Inhalt des Schreibens zur Kenntnis genommen hat.
 

schnippewippe

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Ich habe schon einige Prozesse in Sachen Miete hinter mir. Es hat immer ausgereicht wenn ein Zeuge auf der Kopie des Schreiben bestätigt hat ,
das er den Inhalt des Briefes in meiner Gegenwart gelesen hat. Danach wurde der Brief sofort in den Umschlag gegeben und der Umschlag wurde verschlossen . Danach sind wird dann zusammen zur Post gegangen und haben dort den Brief gemeinsam am Schalter abgegeben.
 
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Forbite

Guest
Es hat immer ausgereicht wenn ein Zeuge auf der Kopie des Schreiben bestätigt hat ,
das er den Inhalt des Briefes in meiner Gegenwart gelesen hat. Danach wurde der Brief sofort in den Umschlag gegeben und der Umschlag wurde verschlossen . Danach sind wird dann zusammen zur Post gegangen und haben dort den Brief gemeinsam am Schalter abgegeben.
Richtig...aber das hatte bis jetzt noch niemand erwähnt.
 

schnippewippe

New member
Wie du vielleicht schon mitbekommen hast , schreibe ich nicht nur hier. In dem anderen Forum habe ich es immer und immer wieder geschrieben. Hat nur keinen wirklich interessiert.:( Irgendwann hört man dann auf.
Du bist wohl der erste User der danach fragt.
 

niobe-1958

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Mietsache, oh weh. Da habe ich leidvolle Erfahrungen gemacht.

Mir wurde dann ein Schreiben per Bote (der Bote hat das Schreiben lesen müssen und die Übergabe in meinen Briefkasten protokolliert) zugestellt.

Die absolut sicherste und gerichtsfeste Zustellung:

Zustellung durch (Post-) Zustellungsurkunde
Zitat:

Die Zustellung durch Postzustellungsurkunde dürfte wohl die unbekannteste aller Zustellungsarten sein. Dies hängt wohl damit zusammen, dass diese Zustellungsart zunächst einmal ausschließlich Behörden, Gerichten und Gerichtsvollziehern vorbehalten ist, jedoch über § 132 BGB auch Privatpersonen zugänglich gemacht wird. Bei dieser Zustellungsart übersendet der Absender das zuzustellende Schriftstück an den Gerichtsvollzieher mit der Aufforderung, das Schriftstück nach den §§ 132 BGB, 192ff. ZPO an den Empfänger zuzustellen.

Quelle:
Die sichere Zustellung von Willenserklärungen
 

sn00py603

New member
Ich habe so etwas schon anders gemacht. Ich habe ein Schreiben aufgesetzt, in einen Umschlag getan, bin dann zum Empfänger hingegangen, habe ihm eine Kopie des Schreibens mit Empfangsbestätigung unter die Nase gehalten und von ihm eine Unterschrift verlangt, die ich auch bekommen habe. Somit war der Fall dann für mich erledigt. Hat wunderbar funktioniert. :D
 

kruemeltee

Super-Moderator
kurzum:
ich denke nicht, daß die Zustellung auf elektronischem Wege gesichert ist (egal was irgendwo steht), dann lieber auf die altmodische Weise per Post ... die wirds ja noch ne Weile geben ;-)
Daher bin ich eigentlich auch nicht willens, auf Rechnungen, Mahnungen und anwältliche Schreiben zu reagieren, die mir per email zukommen ... die sollen sich schön an die Post halten. Dann hab ich auch etwas handfestes dabei ... und wie leicht ist es heutzutage, eine email zu fälschen? Wenn man sich ein wenig in der Materie auskennt kann man eine von Bill Gates am 6.10.1492 verfasste email an einen beliebigen Empfänger schicken :)

Gruß Maddin
 
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Forbite

Guest
Hmmmm....also ganz will ich da nicht drauf verzichten, Rechnungen per Mail zu bekommen. T-com-, Handy- ....etc. Rechnungen können doch per mail kommen.
Warum nicht? Einfach abspeichern auf´n Rechner oder asudrucken.
Wenn ich z.B. bei Amazon was bestellt habe, die mir die Auftragsbestätigung per Mail schicken ist das doch auch ok. Warum soll dann nicht die Rechnung auch per mail kommen.
Es ist wohl eher wichtiger darauf zu achten, vom wem die Rechnung ist.
Auf kurz oder Lang wird die Papierrechnung eh verschwinden und alles über den elektronischen Wege zugestellt.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Daher bin ich eigentlich auch nicht willens, auf Rechnungen, Mahnungen und anwältliche Schreiben zu reagieren, die mir per email zukommen ... die sollen sich schön an die Post halten.
Man muss nicht immer den Postweg einschreiten.
Es kommt darauf an was der Gesetzgeber verlangt.
Z.B. eine Mahnung ist an keiner Form gebunden,sie kann also auch mündlich erfolgen.
Rechnungen können auch als E-Mail verschickt werden,selbst unter Gewerbetreibende.Hier ist allerdings einiges zu beachten;siehe hier: it-recht-kanzlei.de/Wann ist die Übermittlung einer Rechnung per E-Mail oder Fax zulässig?
Wichtig wäre,was verlangt der Gesetzgeber?Um welche Schriftstücke handelt es sich?Ist eine "empfangsbedürftigen Willenserklärung" nötig?
Hat jemand in seinem Briefkopf eine EMail-Adresse angegeben,so kann man davon ausgehen das er seine Mails regelmässig liest,und ihn "formlose" Schreiben erreichen.
Dann hab ich auch etwas handfestes dabei ... und wie leicht ist es heutzutage, eine email zu fälschen?
Bei der guten alten Post geht das auch.
Das sieht man daran das viele Gewerbetreibende auf die "Rechnungen" dubioser Adressbuchbetreibern reinfallen.
 

kruemeltee

Super-Moderator
wahrscheinlich kann man sich eh nicht vor Fälschungen schützen (weder elektronisch noch bei der Papierrechnung). Und Rechnungen von Amazon und dergleichen als email zu bekommen finde ich persönlich auch legitim. Allerdings finde ich Inkassoschreiben, amtliche behördliche Schreiben, Anwaltsschreiben, Gerichtsschreiben etc. dann doch etwas zuviel gewagt für die email. Diese will ich eben weiterhin per Post haben (auf Papier). Wenn eine Firma eine Rechnung schreibt und mir dann mirwegen per email noch 2 Mahnungen hinterher schickt, ist das auch in Ordnung. Aber bei den nächsten Instanzen find ich's nicht mehr schön :)

Gruß Maddin

P.S.: Daß die irgendwann einmal eingestampft wird, die gute alte Post, ist mir auch klar, allerdings hoffe ich, daß das noch genau so lange dauert, bis das gute alte Buch aus den Regalen verschwunden ist und Du nur noch Chips, CDs, DVDs usw. kaufen kannst :)
 

schnippewippe

New member
Entwurf des De-Mail Gesetzes

Entwurf des De-Mail Gesetzes

Der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drs. 17/3630) wurde bereits am 11.11.2010 im Bundestag beraten.

Zur Historie kann ich beck.de empfehlen.

Zum aktuellen Stand hat sich heise.de geäußert. ................die links dazu findet ihr im link
 
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