De kleine Eisbeer
Super-Moderator
Seit elektronische Kommunikationsformen rechtsverbindlich einsetzbar sind, bieten unter anderem Notare das Zustellen von „E-Mail-Einschreiben“ als Service für ihre Klienten an – mit zweifelhaften Vorteilen für denjenigen, der gerichtsfest belegen muss, dass seine Nachricht den Empfänger erreicht hat.
Weiterlesen und Quelle: heise.de
Etwas älter>>
Wenn eine wichtige Willenserklärung (z.B. eine Kündigung, Mahnung, Anfechtung, Widerruf etc.) an einen Empfänger zugestellt werden soll, muss sich der Absender die Frage stellen, wie er im Zweifel den Zugang dieser Erklärung beweisen kann.
Weiterlesen und Quelle: Die sichere Zustellung von Willenserklärungen
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Wenn eine wichtige Willenserklärung (z.B. eine Kündigung, Mahnung, Anfechtung, Widerruf etc.) an einen Empfänger zugestellt werden soll, muss sich der Absender die Frage stellen, wie er im Zweifel den Zugang dieser Erklärung beweisen kann.
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