Ein tiefer Lungenzug, Tabakgeschmack, Nikotin strömt ins Blut und die Zigarette glimmt. Mitten im Nichtraucherbereich wird geraucht und niemand beschwert sich. Mehr und mehr Raucher greifen zur elektronischen Zigarette, der zufolge keine Schadstoffe entstehen. Kritiker sind skeptisch. Sicher ist, dass Nikotin süchtig macht. Unklar ist vor allem, was den Konzentraten beigemischt ist. Das ist nur den Herstellern bekannt.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat bereits 2008 Stellung genommen zur Emission von elektronischen Zigaretten und zu den möglichen Gesundheitsgefahren, die die Nutzung bestimmter elektronischer Zigaretten zur Folge haben kann.
"Nach unserer Ansicht hat sich seitdem nicht viel getan", sagt BfR-Experte Frank Henkler (Februar 2011). "Nikotin ist ein Nervengift und kann Bluthochdruck sowie Genschäden verursachen. Zur Nikotin-Entwöhnung ist die E-Zigarette definitiv nicht geeignet."
Bei der Bewertung der elektronischen Zigaretten durch das Bundesinstitut wurde zwischen zwei Produkten unterschieden: Produkte, die Tabak erhitzen und Produkte, die nikotinhaltige Lösungen vernebeln. Die gesundheitliche Bewertung wurde auf Produkte beschränkt, die nikotinhaltige Lösungen vernebeln.
Das Ergebnis:...............weiter im link
Wie wär´s denn damit >sondern darum, etwas in der Hand zu haben, an dem man "ziehen" kann!
Nikotinhaltige E-Zigaretten sind offenbar keine unbedenkliche Alternative zur Kippe. Im Gegenteil: Elektronische Zigaretten sind gesundheitlich riskant und ihr Verkauf verboten - darauf wies am Freitag NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hin. "Was derzeit auf dem Markt ist, ist alles nicht zugelassen und nicht geprüft", sagte Steffens. Die bisher erhältlichen Flüssigsubstanzen, die sogenannten Liquids, enthielten so hohe Mengen an Nikotin, dass sie als Arzneimittel einzustufen seien - und damit unter das Arzneimittelgesetz fielen...................weiter im link
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat ein erstes Fabrikat des elektronischen Glimmstängels als zulassungspflichtiges Arzneinmittel eingestuft. Der Hightech-Droge droht nun apothekenpflichtig zu werden. 1,2 Millionen Deutsche rauchen bereits digital.
Sie rauchen nicht, sie dampfen – und dachten, mit der E-Zigarette den Nichtraucherschutz ebenso umschifft zu haben, wie die hohen Kosten und die Gesundheitsrisiken. Doch nun droht Unheil für die stetig wachsende Szene der Elektroraucher: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat nun ein Nikotin verdampfendes Fabrikat als zulassungspflichtiges Arzneimittel eingestuft und somit den ersten Schritt zu einem Grundsatzurteil getan. Mehr noch: Parallel wird geprüft, ob die E-Zigarette bald – wie das Nikotinplaster – apothekenpflichtig wird. Damit wäre die Hightech-Droge nicht mehr im freien Verkauf erhältlich. In diesem Fall müsste jede E-Zigarette im Vorhinein auf ihre Inhaltsstoffe geprüft werden...........................weiter im link
Bundesländer verbieten Verkauf: E-Zigarette boomt trotz aller Warnungen - News - FOCUS Online - NachrichtenDie elektronische Zigarette boomt - und steht kurz vorm Verbot
Die elektronische Zigarette soll das Rauchen "gesünder" machen, da weniger Giftstoffe inhaliert werden. Im Gegensatz zu herkömmlichen Zigaretten wird kein Tabak verbrannt. Bei der E-Zigarette wird eine nikotinhaltige Tabakalkaloidflüssigkeit verdampft. Auf Inhaltsstoffe wie Teer wird verzichtet. Die E-Zigarette boomt, wird aber von Experten immer kritischer beäugt.
Bundesländer verbieten Verkauf:
Warnungen - Die E-Zigarette ist in Deutschland gefragt wie nie – und umstrittener denn je. Experten sehen große Gesundheitsrisiken. Sogar in China, wo die E-Zigarette einst entwickelt wurde, darf nicht mehr gedampft werden.
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.Mit Beschluss vom 16. Januar 2012 hat die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf den Antrag einer Produktionsfirma und Vertreiberin sog. E-Zigaretten (elektronische Zigaretten) abgewiesen, der darauf gerichtet war, dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmte Äußerungen und Warnungen vor E-Zigaretten im Wege einstweiliger Anordnung zu untersagen.....................weiter im link