Elite Partner zockt weiter Kunden ab

sonja555

New member
Elite Partner zockt Kunden weiter ab ! ALLE Gerichtsurteile werden missachtet !!!
Online-Partner-Vermittlung verliert Prozess in Berlin ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
können Sie mir helfen?
ich habe ein ABO mit monatlicher Zahlung 24 EUR abgeschlossen. Nach 11 Tage habe ich Widerruf gemacht. Mir wurde eine utopische Summe als Wertersatzforderung übermittelt. Elite hat versucht die Summe über Pay Pal einzulösen. Pay Pal hat das Geld überwiesen.
Es besteht schon Gerichtsurteil Elite Partner Az. 3120359113
Ich habe am 22.02.2016 an Elite Partner geschrieben:
Guten Tag,
Ihre Forderung weise ich zurück und verweise auf das Urteil vom Landgericht Hamburg Az: 312 O 359/13.
Die Lastschriftermächtigung, welche ich Ihnen ursprünglich für das ABO erteilt habe, ziehe ich zurück. Dieses ABO wurde von mir rechtswirksam widerrufen.
Diese Lastschriftermächtigung gilt nicht für eine sonstige Forderung Ihrerseits.
Rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
MFG

Schreibt Elite Partner Vermittlung
wir bedauern, dass Sie ElitePartner nicht länger nutzen
möchten. Selbstverständlich akzeptieren wir Ihren Widerruf.
Da Sie allerdings bereits einige kostenpflichtige
Leistungen von ElitePartner in Anspruch genommen haben,
müssen wir Ihnen diese in Rechnung stellen, wenn Sie Ihre
Premium-Mitgliedschaft widerrufen. Dies entspricht den
Wertersatz-Regelungen, denen Sie während des
Bestellprozesses zugestimmt haben. Hier haben Sie
bestätigt, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor
Ende der Widerrufsfrist begonnen werden soll und im Falle
eines Widerrufs Wertersatz zu leisten ist.
Wie im Bestellprozess und den Vertragsbedingungen
kommuniziert, berechnet sich der zu leistende Wertersatz
aus der Anzahl der bereits in Anspruch genommenen Kontakte, dem wissenschaftlichen, 50-seitigen Persönlichkeitsprofil und dem Ratgeber zur Online-Partnersuche. Somit ergibt sich für Sie folgender Wertersatz:
Wertersatz für in Anspruch genommene garantierte Kontakte
518,20 Euro
Wissenschaftliches, 50-seitiges Persönlichkeitsprofil
59,- Euro
Ratgeber für die Online-Partnersuche
15,- Euro
Gemäß unserer Vertragsbedingungen berechnen wir maximal
drei Viertel des Gesamtpreises Ihrer Premium-Mitgliedschaft
als Wertersatz. Insgesamt durch Sie zu leistender
Wertersatz:
444,15 Euro
Bereits von Ihnen bezahlt:
0,- Euro
Wir erhalten 444,15 Euro
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

schnippewippe

New member
AW: Elite Partner betrügt Kunden weiter

Ich bin zwar kein Anwalt aber wenn ich mir das hier so durchlese, würde ich sagen, dass sie wohl verlieren würden.

Hier noch ein anderes Urteil
Wertersatz muss zeitbezogen berechnet werden

In einem anderen Verfahren – ebenfalls vor dem LG Hamburg (Urt. v. 22.07.2014, 406 HKO 66/14) – ging es ebenfalls um die Frage der korrekten Berechnung des Wertersatzes nach Widerruf einer Mitgliedschaft in einem Partnervermittlungsportal.

Dein Urteil wird dort auch beschrieben.

Verlängerungsfalle
Das der Anspruch der Elitemedianet GmbH auf eine Zahlung nicht besteht, stellte das Amtsgericht Berlin-Spandau in einem Rechtsstreit fest, bei dem unsere Kanzlei Radziwill ● Blidon ● Kleinspehn eine Kundin vertrat, die in die Verlängerungsfalle herein getappt war, weil sie nicht rechtzeitig gekündigt hatte (AG Spandau, Urteil vom 07.09.2011 – 4 C 167/11).

Das Gericht begründete dies - an ungewöhnlicher Stelle, nämlich im Sitzungsprotokoll, was möglich war, weil ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 495a ZPO geführt wurde – damit, dass es sich bei ElitePartner um eine klassische Partnerschaftsvermittlung handelt und deshalb ein Vergütungsanspruch gem. § 656 Abs. 1 BGB nicht einklagbar ist...............mehr darüber im link .......... Im Bericht sind noch mehr Urteile zu finden.
Erklärung von der Verbraucherzentrale

Noch einen Beitrag von der Verbraucherzentrale

Was ein Anwalt einen Betroffenen schreibt.

LG Frankfurt (Oder): Zu der wirksamen Ausübung des Widerrufsrechts bei Online-Partnerbörsen | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte Fachanwälte

Gerichtsurteil Sind alle Online-Partnervermittlungen bald kostenfrei?


Kündigungsklausel von Onlinedienstanbieter unwirksam – Kündigung per E-Mail muss akzeptiert werden
Bieten Onlinedienste ihre Leistungen an Verbraucher durch Vertragsschluss im Internet an, müssen sie dem Kunden, falls dieser sich vom Vertrag lösen möchte, auch die Kündigung per E-Mail ermöglichen. Eine entsprechende Vertragsklausel, die nur eine schriftliche Kündigungsmöglichkeit vorsieht, die Kündigung per E-Mail jedoch ausschließt und per Fax wiederum zulässt, ist unwirksam. Ein Anbieter ist nicht berechtigt, in einem solchen Falle die Kündigung seines Dienstes durch den Kunden per E-Mail abzulehnen (Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30.04.2013, Az. 312 O 412/12). ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,
Amtsgericht Mnchen, Urteil vom 8.6.2010 - 241 C 20589/09

,,,,https://www.kanzlei-rader.de/tag/elitepartner/
Verbraucherzentrale warnt!: So teuer kann Online-Dating werden | MOPO.de

Überzogener Wertersatz: Sowohl Parship.de als auch ElitePartner.de verlangen bis zu 75 Prozent des ursprünglich vereinbarten Entgelts für die gesamte Vertragslaufzeit als Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs geleisteten Dienste. Ein Verbraucher, der fristgemäß nach acht Tagen einen Jahresvertrag widerrief, sollte 75 Prozent des Jahresbeitrags zahlen. Begründung: nicht die Vertragsdauer, sondern die Anzahl der vermittelten Kontakte sei ausschlaggebend. Und die garantierte Anzahl solcher Kontaktvermittlungen sei in den acht Tagen schon ausgeschöpft worden. Das hielt das Landgericht Hamburg aber für rechtswidrig (406 HKO 66/14).
14-tägiges Widerrufsrecht bei Partnerbörsen
...................................In allen Fällen kann die Mitgliedschaft sofort und innerhalb von 2 Wochen widerrufen werden. Die meisten Partnerbörsen sichern ihren Kunden das gesetzlich vorgesehene 14-tägige Widerrufsrecht zu. Selbst wenn potentiell Partnersuchende schon einen wissenschaftlich basierten und bis zu 99 € teuren Persönlichkeitstest gemacht haben, dürfen die Partnervermittlungen diesen bei Widerruf nicht mehr in Rechnung stellen. Das für den Verbraucher erfreuliche Urteil erwirkte eDarling 2013 beim Landgericht Berlin, auf das man sich im Streitfall immer berufen sollte, wenn Partnerbörsen im Nachhinein Geld fordern. Ähnliche Urteile gab es auch schon gegen ElitePartner und AcademicPartner. Denn es steht dem Suchenden nicht frei, sich für oder gegen den Test zu entscheiden, er ist nicht optional, sondern integraler Bestandteil, auf dem die Vermittlung fußt..........................................

https://www.recht-freundlich.de/all...nline-partnerboersen-und-widerruf-edarling-de
 
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