Erneut dubiose Abmahnungen mit der Marke "Autoflirt"

schnippewippe

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Erneut dubiose Abmahnungen mit der Marke "Autoflirt"

Bereits vor einigen Jahren hatte der Autoflirt e.V. schon einmal durch Abmahnungen auf sich aufmerksam gemacht. Nun ist es wieder so weit. Der Autoflirt e.V. spricht eine Abmahnung in Bezug auf die angeblich unzulässige Nutzung des als Marke geschützten Zeichens „Autoflirt“ durch die Kanzlei Leitmann & Braun-Noviello, Heidelberg, aus.

Eine genauere Überprüfung der Abmahnung kommt zu dem Ergebnis, das der Autoflirt e.V. so gar nicht existent ist. Im zuständigen Vereinsregister ist lediglich ein AutoFlirt® International e.V. registriert. Inhaber der derzeit tatsächlich in den Klassen 41 und 45 (kulturelle Aktivitäten und die Vermittlung von Kontakten ) beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen deutschen Wortmarke »Autoflirt« ist auch nicht der Verein AutoFlirt® International e.V. .......................weiter im link
Wieder Abmahnungen wegen »Autoflirt«

Deutsche Marke (Wortmarke) für Klasse 41
von Niedermaier, T.Korff, Jobst von - Markenregister: DPMA



20.01.2005
Dubiose Abmahnungen wegen des Begriffs "Autoflirt"


jurabilis! (Archiv von 2003-2006)

Was alles so passieren kann.:huh:
Unklare Abmahnung für Allgemeinbegriff im Gästebuch
also:
vor 2 jahren hat ein user in unserem gästebuch geschreibt:
eintrag:
"Männer / Frauen aus Deiner Stadt via Autokennzeichen suchen. Deinen letzten Autoflirt vielleicht?! Einfach Nummernschild merken und hier suchen.
*******

nun werden wir wegem dem wort "autoflirt" mit 900€ streitwert 15000€ abgemahnt. jemand hat sich wohl die wortmarke "autoflirt" gesichert. zahlen oder streiten ......................Antwort von einer Anwältin im Link
 

schnippewippe

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Das schnelle Ende der Autoflirt-Abmahnungen

Das schnelle Ende der Autoflirt-Abmahnungen
...........................Die abmahnende Anwaltskanzlei Lettmann & Braun-Noviello teilt nun mit Schreiben vom 20.01.2014 mit, dass sie den Autoflirt e.V. nicht mehr vertritt und, dass das Abmahnschreiben “von unserer Kanzlei vor seiner Absendung nicht vollumfänglich geprüft und auch nicht zur Übersendung autorisiert” war. Das wirft allerdings Fragen auf, denn das Abmahnschreiben ist von Rechtsanwalt Leitmann unterzeichnet.

Die Abmahnung aus einer Marke, deren Inhaber man nicht ist und die auch nicht ansatzweise die Schilderung einer nachvollziehbaren Verletzungshandlung enthält, ist rechtsmissbräuchlich.................der Anfang im link
 
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