EUGH zum Urheberrecht: Kopien im Cache beim Betrachten von Inhalten sind zulässig

schnippewippe

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EUGH zum Urheberrecht: Kopien im Cache beim Betrachten von Inhalten sind grundsätzlich zulässig – Streaming zulässig?
Der EUGH (C?360/13) hat festgestellt

dass die von einem Endnutzer bei der Betrachtung einer Internetseite erstellten Kopien auf dem Bildschirm seines Computers und im „Cache“ der Festplatte dieses Computers (…) ohne die Zustimmung der Urheberrechtsinhaber erstellt werden können.

Der erste Blick auf die Entscheidung ruft quasi nach dem Gedanken an Streaming und es liegt auf der Zunge “EUGH entscheidet: Streaming legal”. Gleichwohl, es wäre in dieser Pauschalität falsch. Der Blick auf die Entscheidung lohnt sich dennoch, denn immerhin wurde nun (endlich) durch den EUGH festgehalten, dass Kopien im Cache ebenso privilegiert sein können, wie die im Arbeitsspeicher.
Rechtliche Ausgangslage.........................................
 
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