Facebook-Abmahnung wegen eines fremden Fotos an der Pinnwand

schnippewippe

New member
Facebook-Abmahnung wegen eines fremden Fotos an der Pinnwand

.....................
Die Abmahnung wäre nichts besonderes, wenn es sich dabei um ein Foto handelte, welches der Abgemahnte selbst auf seine Facebookpräsenz hochgeladen hätte. Dass die Verwendung fremden Bildmaterials verboten ist, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben.

Die Besonderheit: Ein Dritter hat das Lichtbild auf die Pinnwand hochgeladen

Darum geht es aber nicht. Die Besonderheit des Falles besteht darin, dass das betreffende Lichtbild von einem Dritten auf die Pinnwand unseres Mandanten hochgeladen wurde. Dieser kann naturgemäß gar nicht überprüfen, ob derjenige auch Rechteinhaber ist, der es auf der Pinnwand postet.

Hoffentlich ist es Zufall.

Vielleicht wurde der Abmahner aber auch durch die Ausführungen und Warnungen in der Sendung Ratgeber Internet: Der Internetanwalt “inspiriert” und hat nun ein neues fragwürdiges Betätigungsfeld gefunden.............mehr darüber im link
und nun ein anderer Anwalt mit einen Bericht zum Bericht oben.

der Wunsch nach den Millionen Facebook-Abmahnungen bleibt unerfüllt


.
 
Zuletzt bearbeitet:

Tillpfeifer

New member
Das ist ja heftig.

Da tritt man eiskalt die eigenen Rechte ab beim Hochladen von Bildern. Vielleicht ist Facebook Anwalt ja der nächste Karriehype...
 

schnippewippe

New member
Abmahnung für Fanseitenbetreiber – Wann Sie für Ihre Nutzer (nicht) haften müssen
Nachdem die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Lampmann, Haberkamm und Rosenbaum von der Abmahnung eines Facebook-Fanseitenbetreibers berichtet hat, ist die Verunsicherung groß. Das liegt daran, dass die Abmahnung wegen eines Bildes erfolgte, das ein Nutzer gepostet hat. Würde diese Abmahnung Erfolg haben, müssten alle Fanseiten Nutzerbeiträge einzeln freigeben. Das klingt nicht nur radikal, sondern widerspräche dem Gesetz.

Der folgende Beitrag erläutert die Rechtslage und zeigt wo die Haftungsfallen auf Sie als Fanseitenbetreiber lauern. Die Checklisten am Ende helfen ihnen im Fall der Fälle die richtige Entscheidung zu treffen.
Die gesetzlichen Grundlagen......................dazu weiter im link
 

schnippewippe

New member
Erste Facebook-Abmahnung – In 2 Wochen ist mündliche Verhandlung
Vor ca. 3 Wochen hatten wir berichtet, dass der Abmahner in unserem Facebookfall tatsächlich einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt hat. Der Abmahner meint es ernst.

Gericht hat Zweifel

Bemerkenswert war, dass das angerufene Landgericht die begehrte einstweilige Verfügung nicht sofort erlassen, sondern zu einem Termin zur mündlichen Verhandlung geladen hat.

In zwei Wochen ist es nun soweit.

Tipps und Tricks von Lesern

In der Zwischenzeit haben uns zahlreiche Zuschriften und E-Mails mit Fragen von besorgten Facebooknutzern aber auch Hinweisen und Ratschlägen erreicht, was in dem Fall zu tun sei. Neben mehr oder minder brauchbaren Hinweisen waren darunter aber auch Mitteilungen wie die Folgende.

Neue Gelddruckmaschine für Abmahner?......................weiter im link
 

schnippewippe

New member
Erste Facebook-Abmahnung – Heute war mündliche Verhandlung vor dem Landgericht

Am heutigen Mittwoch, den 30.5.2012, fand die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht statt, an dem der Abmahner seinen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt hatte. Wir hatten hier berichtet, dass das Gericht bereits mit der Ladung zu diesem Termin Zweifel sowohl an seiner Zuständigkeit als auch an der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit geäußert hatte.

Landgericht sieht Eilbedürftigkeit nicht

Der Termin verlief dementsprechend unspektakulär. Nachdem sich die Parteien rügelos eingelassen hatten und das Gericht somit seine Zuständigkeit annehmen konnte, teilte der Richter mit, dass auch ein weiterer Schriftsatz des Abmahners ihn nicht von der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit überzeugen konnte. Anders als im Wettbewerbsrecht, werde die Dringlichkeit im Urheberrecht nicht vermutet......................mehr im link
 

schnippewippe

New member
Streit um die wohl erste Facebook-Abmahnung durch Vergleich beendet

Streit um die wohl erste Facebook-Abmahnung durch Vergleich beendet

Seit April dieses Jahres hatten wir in zahlreichen Beiträgen darüber berichtet.

Einer unserer Mandanten wurde wegen eines Lichtbilds auf seiner Facebookseite abgemahnt. Die Besonderheit des Falles bestand darin, dass das betreffende Lichtbild von einem Dritten auf die Pinnwand hochgeladen wurde. Dieser konnte naturgemäß gar nicht überprüfen, ob derjenige auch Rechteinhaber ist, der es auf der Pinnwand postet.
.....................................

.........Die Streitparteien haben den Fall nun einvernehmlich beigelegt.

Eine Einigung ist natürlich einerseits immer erfreulich. Andererseits ist etwas schade, dass die rechtliche Frage, unter welchen Umständen und vor allem ab wann der Betreiber einer Facebookseite für fremde Inhalte haftet, vorerst ungeklärt bleibt. Das Landgericht Halle hatte sich nämlich nur zur formellen Voraussetzungen des einstweiligen Verfügungsantrags geäußert.Eine Stellungnahme des Oberlandesgerichts Naumburg bleibt nun aus.................mehr im link
 

schnippewippe

New member
Abmahnung von Christian San**er durch die Rechtsanwälte
Neu im abmahn BAROMETER:

Unser Mandant hat eine Abmahnung von Herrn Christian San**er erhalten. Die für die Abmahnung beauftragten Rechtsanwälte Lepper & Lepper machen für ihren Mandanten eine Urheberrechtsverletzung auf Facebook geltend.

Im Einzelnen:

Konkret soll unser Mandant eine urheberrechtlich geschützte Fotografie des Herrn Sandner im Rahmen seines Facebook-Auftritts verwendet haben. Da jedoch lediglich Herrn Sandner als Urheber die ausschließlichen Rechte an der Fotografie zuständen, sei eine ungenehmigte Verwendung durch Dritte, wie auch die durch unseren Mandanten erfolgte Veröffentlichung auf Facebook, unzulässig..........................weiter im link
 
Oben