schnippewippe
New member
Facebook-Abmahnung wegen eines fremden Fotos an der Pinnwand
der Wunsch nach den Millionen Facebook-Abmahnungen bleibt unerfüllt
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und nun ein anderer Anwalt mit einen Bericht zum Bericht oben......................
Die Abmahnung wäre nichts besonderes, wenn es sich dabei um ein Foto handelte, welches der Abgemahnte selbst auf seine Facebookpräsenz hochgeladen hätte. Dass die Verwendung fremden Bildmaterials verboten ist, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben.
Die Besonderheit: Ein Dritter hat das Lichtbild auf die Pinnwand hochgeladen
Darum geht es aber nicht. Die Besonderheit des Falles besteht darin, dass das betreffende Lichtbild von einem Dritten auf die Pinnwand unseres Mandanten hochgeladen wurde. Dieser kann naturgemäß gar nicht überprüfen, ob derjenige auch Rechteinhaber ist, der es auf der Pinnwand postet.
Hoffentlich ist es Zufall.
Vielleicht wurde der Abmahner aber auch durch die Ausführungen und Warnungen in der Sendung Ratgeber Internet: Der Internetanwalt “inspiriert” und hat nun ein neues fragwürdiges Betätigungsfeld gefunden.............mehr darüber im link
der Wunsch nach den Millionen Facebook-Abmahnungen bleibt unerfüllt
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