Falschparker aufgepasst – mit vielen Knöllchen ist der Führerschein futsch

schnippewippe

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Falschparker aufgepasst – mit vielen Knöllchen ist der Führerschein futsch

Nach der PM des VG Berlin Nr. 38 v. 13.09.2012 kamm man notorischen Falschparkern nur raten, vielleicht besser doch nach einem (zulässigen) Parkplatz zu suchen. Denn das VG Berlin hat jetzt in seinem VG Berlin, Beschl. v. 13.09.2012 – 4 L 271/12 entschieden: Hartnäckiges Falschparken kann den Führerschein kosten. In der PM heißt es:

Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin ungeachtet der im Verkehrszentralregister eingetragenen Punktzahl auch dann entzogen werden, wenn der Fahrerlaubnisinhaber nur bloße Ordnungsvorschriften hartnäckig nicht einhält.....................weiter im link
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schnippewippe

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Bei Rot über die Ampel - Schein weg - Job weg - und kein Arbeitslosengeld!

Bei Rot über die Ampel - Schein weg - Job weg - und kein Arbeitslosengeld!

Manchmal trifft einen die Macht des Rechtsstaats aber gleich wie mit dem Baseballschläger:

Ein schwäbischer Berufskraftfahrer hatte ein Rotlicht überfahren und deshalb einen Unfall verursacht, bei dem es zwei Verletzte gab. Der Amtsrichter nahm ihm für sechs Monate den Führerschein weg. Deshalb konnte ihn sein Arbeitgeber nicht mehr weiter beschäftigen und kündigte ihm. Und dann kam auch noch das Arbeitsamt daher und zahlte ihm für 12 Wochen kein Arbeitslosengeld - und das war auch noch gerechtfertigt, wie das Landessozialgericht in BW entschied:
"Ein Rotlichtverstoß eines Berufskraftfahrers, der zum Entzug der Fahrerlaubnis und zum Verlust des Arbeitsplatzes durch arbeitgeberseitige Kündigung führt, weil ihn dieser nicht mehr beschäftigen kann, begründet grundsätzlich grobe Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers hinsichtlich der Herbeiführung der Arbeitslosigkeit und kann zum Eintritt einer Sperrzeit führen", entschied das Gericht..............das Urteil im link
 
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