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Flirtcafe flunkert
Die Flirtcafe Online GmbH betreibt unter der Domain """flirtcafe.de "" ein Singleportal. Wollen Sie hier Kontakt zu anderen Mitgliedern aufnehmen, müssen Sie ein kostenpflichtiges Abo abschließen, das Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen können. Vielen Nutzern von Flirtcafe verweigerte das Unternehmen bis September 2011 genau dieses Recht mit der folgenden Begründung: Durch die Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Leistung, zum Beispiel dem Versand einer Nachricht an ein anderes Mitglied, sei das Widerrufsrecht vorzeitig erloschen, und damit sei man für die gesamte Vertragslaufzeit – in der Regel 6 Monate – an den Vertrag gebunden.
Was sagt das Gesetz?
Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 312 d Abs. 3 BGB nur dann vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wird. Das heißt, Sie müssen bezahlt haben und Flirtcafe muss die gesamte Leistung erbracht haben. Demnach kommt das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts bei einem Flirtcafe-Abo gar nicht in Betracht.
Verbraucherzentrale gegen Flirtcafe..........................dazu weiter im link
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