Habe lange Jahre Widerspruchsbescheide bearbeitet. Für die verzwickten Dinge (Naturschutzrecht) brauchte man u.U. schon mal für einen Fall ne ganze Woche. Von den ca. 20 Seiten, die der fertige Widerspruchsbescheid umfaßte, waren zwar rd. 10 immer wiederkehrende Textbausteine (wir haben noch hanschriftlich gearbeitet und zu den jeweiligen Textbausteinen wurde im Entwurf einfach die entspr. Nr. eingesetzt), aber, arbeitsintensiv war es schon. Wenn Landschaftsschutzgebietssatzungen oder andere Gemeindesatzungen gefragt waren, mußte man zuweilen einen halben Tag in den alten Amtsblättern aus den 30´er Jahren lesen und diese (mit den zu der Zeit üblichen Signaturen neben dem Reichsadler mit Hakenkreuz) auch zitieren. Schließlich verlangte man von uns, daß sie gerichtsfest waren.
Hierbei muß ich noch einmal wieder hervorheben, daß wir die geringste Arbeit mit Widersprüchen von in Anspruch genommenen Anwälten hatten; die haben sich entweder einfach keine Mühe gegeben oder auch nur keine Ahnung gehabt, in vielen Fällen sicher auch beides. Privatpersonen, die sich intensiv mit der Materie beschäftigt hatten, war erheblich schwerer beizukommen!
So arbeitsintensiv das auch war (Ende der 80´er bis Anfang der 90´er Jahre): Es hätte niemand auch nur ansatzweise darüber nachgedacht, dem Widerspruchsführer Kosten in Rechnung zu stellen. Schließlich gab es ja auch gar keine Rechtsgrundlage dafür.
Heute werden wir uns wohl dran gewöhnen müssen, irgendwann werden wir sicher Eintritt bezahlen müssen, wenn wir irgendein Rathaus betreten wollen.
Und, obgleich ich früher einmal lernen mußte, daß Gebühren im Gegensatz zu Steuern in der Regel zweckgebunden sind, so ist man auch von diesem Grundsatz sicher längst abgewichen.
Für die Blitzerkameras am Straßenrand werden neue Kameras gekauft und spezielle 30´er Zonen eingerichtet. Im weitesten Sinne liegt da dann natürlich eine Zweckbindung vor.
Gruß
manafraid