schnippewippe
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Betrug mit erschwindelten Werbeverträgen
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Kölner Masche: Strafurteil 03.08.2005Im Prozess um 456 Fälle gewerbsmäßigen Betrugs vor der großen Jugendkammer des Landgerichts deutet sich eine zähe Beweisaufnahme an - der angeklagte 26-jährige Mainzer schwieg zu den Vorwürfen und machte lediglich Angaben zu seiner Person. Bereits im Vorfeld war ein von Verteidiger Hans-Dieter Henkel angeregtes Rechtsgespräch mit Kammer und Staatsanwaltschaft ergebnislos verlaufen. Allein die Verlesung der Anklageschrift nahm weit über eine Stunde in Anspruch
Unter dem Deckmantel einer Werbefirma soll der Angeklagte zwischen 2003 und 2006 eine besondere Art von Betrugstaten - bundesweit als „Kölner Masche“ bekannt - begangen und sich so um knapp 330 000 Euro bereichert haben (wir berichteten ausführlich). Die mit Firmen abgeschlossenen Werbeverträge wurden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschwindelt. Die Kunden gingen zudem vergebens davon aus, dass der vor seinen Firmengründungen als freier Handelsvertreter tätig gewesene 26-jährige in Broschüren und Infotafeln an öffentlichen Plätzen für sie wirbt. „Die in den Verträgen angebotenen Leistungen sind noch in keinem Fall nachgewiesen erbracht worden“, so der ermittelnde Polizist vor Gericht. Überdies seien die in Rechnung gestellten Beträge zwischen einigen hundert und weit mehr als 1000 Euro „reine Phantasie- und Willkürpreise“. Erst über die Auswertung der Bewegungen auf einem der 13 damaligen Konten des Angeklagten konnten Staatsanwaltschaft und Polizei die größtenteils ahnungslosen Geschädigten ausfindig machen. Mehrmals meldete der Angeklagte sein Gewerbe um und ging Kooperationen mit weiteren von ihm gegründeten Briefkastenfirmen ein. Das Verfahren wird heute fortgesetzt.
...............aus dem link
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