Gewerbeauskunft-Zentrale- GWE: neue Entwicklung am AG Düsseldorf

schnippewippe

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Trotz Verbots Abzocke geht weiter
Allein in den Städten des Kreises Pinneberg 50 betroffene Gewerbebetriebe. Sie zahlten 1 138 Euro für einen lapidaren Internet-Eintrag.

Kreis pinneberg. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat aufgrund einer Klage des Deutschen Schutz verbands gegen Wirtschaftskriminalität klar entschieden: Die Anschreiben der Düsseldorfer Firma GWE-Wirtschaftsinformations gesellschaft mbH, die jetzt massenhaft auch in den Betrieben des Kreises Pinneberg in der Post waren, sind rechtswidrig. Der entsprechenden Unterlassungsklage wurde stattgegeben.

Das scheint den Geschäftsführer der GWE (Gewerbeauskunft-Zentrale.de), Sebastian Cyperski (Foto), wenig zu interessieren. Er, der für diese Zeitung nicht zu erreichen war, macht munter weiter. Sein Trick: Ein Strichcode im Briefkopf und der fett gedruckte Hinweis "Schreiben ist Ihnen schon am 9.1.2013 per Post zugesandt worden!" suggeriert Dringlichkeit und einen amtlichen Charakter......................weiter im link
 

schnippewippe

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Das fand ich auch nicht schlecht.

Aufpassen: Gewerbeauskunft-Zentrale erkennt an, dass Forderungen nicht bestehen?
Serienbriefe rächen sich halt auch manchmal: Es kommt in hier betreuten Sachen mitunter vor, dass die betroffenen Unternehmen – während man sich gerade mit der GWE GmbH über angeblich bestehende Verträge streitet – plötzlich erneut das bekannte Formular erhalten, um sich dort “einzutragen”. Das kann man wegwerfen – man kann sich aber auch freuen. Jedenfalls wenn man genau hinsieht.

In dem Formular findet sich nämlich im Regelfall – man möchte schlau sein – in der rechten Spalte, wo die Kosten erwähnt werden, noch einen Satz:

“Bitte beachten Sie: [...] Es besteht bisher keinerlei Geschäftsbeziehung.”

Ist doch schön, dass die GWE GmbH so etwas dann mitteilt, wenn man sich gerade mit ihr darum streitet, ob ein Vertrag (also eine Geschäftsbeziehung) vormals geschlossen wurde.

Danke.

Hinweis: Wer diese Schreiben bisher immer weggeworfen hat, darf sich ärgern. Wer anwaltlich vertreten war und dem Rat seines Anwalts folgte, sämtlichen Schriftverkehr einzureichen, hat dagegen ein kleines Faustpfand mehr in der Hand. Eines von vielen kleinen Beispielen, warum auch in solchen Sachen eine anwaltliche Vertretung sinnvoll ist: Laien erkennen die Finessen im Detail schlichtweg nicht.
 

Helmi98

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Stimmt, das ist auch nicht schlecht!

Ist halt DEREN Problem, wenn solche "seriösen" Firmen mal den Überblick verlieren. :whistle:
 

schnippewippe

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Deutsche Direkt Inkasso droht mit Schufa-Eintrag

Deutsche Direkt Inkasso droht mit Schufa-Eintrag
Die DDI Deutsche Direkt Inkasso GmbH aus Köln treibt ja bekanntlich für die Firma GWE Wirtschaftsinformations GmbH - besser bekannt als Betreiberin des "Internetportals" Gewerbeauskunft-Zentrale.de - offene Forderungen aus Online-Branchenbuch-Verträgen ein. Dass diese Forderungen meiner Ansicht nach nicht bestehen und daher auch nicht beglichen werden müssen, habe ich ja schon oft genug zum Ausdruck gebracht.

Dennoch geht die Eintreiberei munter weiter - und nach meinen Beobachtungen auch mit verstärktem Druck. Das kommt auch durch ein neues Schreiben der DDI Deutsche Direkt Inkasso GmbH zum Ausdruck, das eigentlich so aussieht wie immer, aber jetzt einen neuen Hinweis enthält:

"Beachten Sie bitte den umseitigen SCHUFA-Hinweis und den weiteren Hinweis auf § 28 a BDSG".....................weiter im link
 

De kleine Eisbeer

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AW: Deutsche Direkt Inkasso droht mit Schufa-Eintrag

Ganz einfach,Forderung bestreiten.Strittige Forderungen düfen nicht gemeldet werden.
Nichg beachten ist falsch,da nach 2 vergeblichen Mahnungen ein Eintrag nach § 28a BDSG möglich ist.

Lustig, :whistle: gibt man bei Google Gewerbeauskunftzentrale ein erscheint als erstes bezahlte Werbung von Deutsche Direkt Inkasso.
Und diese empfiehlt auf ihrer Seite Gewerbeauskunftzentrale.

Ps. NDR>> Vorsicht vor "Gewerbeauskunft-Zentrale"
 

schnippewippe

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Doch kein Ende der Abzocke? GWE ignoriert BGH-Urteil

Doch kein Ende der Abzocke? GWE ignoriert BGH-Urteil

Die Gewerbeauskunftszentrale (GWE) belästigt seit 2011 Unternehmen, Freiberufler und Vereine mit “Angebotsformularen” für einen Eintrag in eine Gewerbedatenbank (mehr dazu hier). Für dieses wettbewerbswidrige Verhalten kassierte die GWE richterliche Ohrfeigen von LG und OLG Düsseldorf, schließlich sogar vom BGH. Doch offenkundig denkt sich die GWE: Dreistigkeit siegt. Und macht einfach weiter. Nach wie vor kursieren Angebotsformulare und sogar Mahnungen und Drohschreiben. Die Justiz schritt bislang nicht ein, obwohl laut Auskunft mehrerer Industrie und Handelskammern bereits hunderte (!) von Strafanzeigen Betroffenenr vorliegen. Erstaunlich......................
 

schnippewippe

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Gewerbeauskunft-Zentrale: Amtsgericht Düsseldorf mit deutlichen Worten



Ich hatte bereits berichtet, dass von hier aus mehrere Klagen gegen die GWE GmbH eingereicht wurden (Bericht hier). Dabei wurden die Klagen bewusst mit jeweils unterschiedlichen Sachverhalten und unterschiedlichen Anträgen ausgewählt, u.a. eine Sache, bei der der Streitwert sich bewusst nur an einer jährlichen Zahlung orientiert, was das vereinfachte Verfahren ermöglicht.

In dieser Sache nunmehr erreicht mich heute der (erwartete) Beschluss hinsichtlich des vereinfachten Verfahrens (es wird ohne mündliche Verhandlung entschieden), wobei das Amtsgericht Düsseldorf des Weiteren folgenden Interessanten Hinweis an die GWE GmbH gibt:

Das Gericht weist darauf hin, dass es in früheren Entscheidungen zu derselben Fallkonstellation die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.7.2012 zugrunde gelegt hat. Es wird angeraten, den Anspruch anzuerkennen....................mehr im link
http://philorama.blogspot.de/2013/04/hinweisbeschluss-in-sachen-xy-gwe.html


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schnippewippe

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GWE-Versäumnisurteil.

GWE Terminsbericht
In einer Sache gegen die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aka Gewerbeauskunftszentrale . de war heute Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt.

Da für die Beklagte niemand erschien, erging auf entsprechenden Antrag Versäumnisurteil.

Soweit kein ungewöhnlicher Vorgang. Warum aber vorher noch auf 26 Seiten eine Klageerwiderung gefertigt wird, ist mir schleierhaft.

Gut, dass ich mich rechtzeitig um einen Unterbevollmächtigten vor Ort gekümmert hatte, denn 6 Stunden An- und Abreise wären mir doch sehr lästig gewesen, nur um VU zu beantragen. Danke an den Kollegen in Düsseldorf für den prompten Bericht. ..................aus dem link
 

schnippewippe

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Gewerbeauskunft-Zentrale: Anerkenntnis bei Klage auf Rückzahlung

Wieder einmal habe ich für einen Mandanten die Rückzahlung des Betrages gefordert, den die GWE GmbH von ihm erhalten hat, wieder einmal erfolgreich. Allerdings diesmal nicht im Zuge eines Versäumnisurteils, wie ich es schon mehrmals erhalten habe, sondern diesmal wurde laut Amtsgericht Düsseldorf die klageweise geforderte Rückzahlung durch die Gegenseite anerkannt. Es verbleibt dabei: Wehren lohnt sich.

Hinweis: Ich habe inzwischen in einer Mehrzahl von Fällen erfolgreich geflossene Zahlungen zurückgefordert. ...........
 

schnippewippe

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GWE: Inkassobüro verliert Eintragung wegen Eintreiben von Forderungen


Inkassobüro verliert Eintragung wegen Eintreiben von Forderungen der „Gewerbeauskunftzentrale“



Nachdem ein Inkassobüro gegen die gerichtliche Auflage, nicht weiter die Forderungen der unlängst als Abzocker bekannten Gewerbeauskunftzentrale, beizutreiben, verstoßen hatte, wurde die Eintragung des Unternehmens im Rechtsdienstleistungsregister entzogen. Damit kann das Inkassobüro seinen Betrieb nicht weiter aufrecht erhalten. Die Kölner Richter griffen zu dieser drastischen Maßnahme wegen der andauernden und schwerwiegenden Verstöße gegen die gerichtliche Auflage. Der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Verwaltungsgericht Köln

Pressemitteilung zum Beschluss vom 10.02.2014

Az.: 1 L 1262/13
...........................weiter im link
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Die miesen Geschäfte der Adressbuchhändler
Formulare als Abo-Falle

Es sieht aus wie ein amtliches Schreiben zum Abgleich von Firmenadressen auf das Kleinunternehmer massenweise seit Jahren hereinfallen. Die Masche ist immer dieselbe: Die Opfer lesen nicht das Kleingedruckte, unterschreiben den Brief, schicken ihn an den Absender zurück und schon sind sie in eine Abo-Falle getappt.
Quelle & mehr: ZDF/Frontal21.de

Man beachte auch im Link:
Dokumente:
Antwort der GWE-Anwälte
Zusammenfassung der Rechtslage
 

Krennz

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Hier bleibt jetzt wieder die Frage ob man das wegen Irrtum(119 BGB) anfechten kann, oder wegen falscher Übermittlung (120 BGB)

Nach meiner Meinung erzeugt dieses Formular (ich kenne es) den Eindruck eines Irrtums. Warum das Gericht nicht darauf eingeht entzieht sich meiner Kenntnis. Aber vlt. bedarf es der Meinung eines Nichtbetroffenen um die Rechtsprechung weiterzubringen. Das Feld der §§ 119, 120, 123, 142 BGB ist für mich als gelernter Kaufmann, der ganze Werbefeldzüge mitgestaltet hat, immer im Fokus.

War mal bei VORTEIL angestellt. War der Vorläufer von Allkauf etc.
 

schnippewippe

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GWE – gewerbeauskunft-zentrale.de?

Eigentlich hatte ich die Akte schon abgelegt: Mandantin fiel auf die gewerbeauskunft-zentrale.de rein.

Im Oktober 2013 nimmt die Staatsanwaltschaft gegen diese dubiose Firma Ermittlungen auf. Die Hoffnung, dass nunmehr Ruhe eingekehrt ist, bestätigt sich leider nicht.

Meine Mandantin erhielt nun Post von Rechtsanwalt Michael M. Sertsöz der M.M.S. Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei. Wohlgemerkt: meine Mandantin direkt. Dies stellt zunächst einen Verstoß gegen § 12 BORA dar, denn ich hatte mich gegenüber der Gewerbeauskunftzentrale mit Vollmacht legitimiert............................................

.......................Was tun damit? Abheften. Nicht zahlen. Über eine Mitteilung an die Rechtsanwaltskammer Köln wegen der Umgehung des Gegenanwalts nachdenken.
 

schnippewippe

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Der neue (??) GWE-Anwalt - peinlich



Dass die GWE wieder einen neuen (?) Anwalt (den wievielten eigentlich ?) ins Rennen schickt, um das Volk mit ebenso albernen wie unseriösen Drohungen zu überziehen, ist an vielen Stellen im Netz zu lesen.

Dass dieser allerdings anwaltlich vertretene Mandanten in unzulässiger Umgehung des § 12 BORA direkt anschreibt, fand ich weniger witzig. Auf meinen entsprechenden Hinweis kommt die übliche Entschuldigung - er habe es nicht gewusst. Ooohh ! Daher sei sein Schreiben „keinesfalls als Umgehung des § 12 BORA zu bewerten. (So, so - wie war das noch mit der Unwissenheit ?)

Und jetzt kommt der Gegenschlag: Ein Hinweis auf die „Grundsatzentscheidung des BGH vom o8.o2.2011, VI ZR 311/09". Demnach liege es „im berechtigten Interesse einer Vertragspartei, wegen einer Forderung unmittelbar in Kontakt mit seinem Vertragspartner zu treten, auch wenn sich ein Vertreter bestellt hat. Dieser Rechtsauffassung schließe sich seine Mandantin ausdrücklich an.

Ach, wirklich? Hat der gute Mann dieses Urteil wirklich gelesen - und wichtiger - auch verstanden? Wohl nicht, der BGH a.a.O.:.................

.............P.S. Dem Vernehmen nach sollen der zuständigen Rechtsanwaltskammer bereits über 50 Beschwerden wegen unzulässiger Umgehung vorliegen. Eine Verteidigung dieser Art und Güte dürfte dort wohl wenig hilfreich sein. ..................Die Mitte im link

GWE Wirtschaftsinformations GmbH „gewerbeauskunftzentrale“ scheint noch „reichlich“ Geld zu haben und „bearbeitet“ auch weiter ihre Kunden

Ich habe im Auftrag eines Mandanten am 09. April 2014 eine (weitere, Nr. 19(!)) negative Feststellungsklage gegen die GWE in Düsseldorf anhängig gemacht.

Diese wird dort unter AG Düsseldorf (55 C 4523/14) geführt. Mit Erwiderung vom 25.06.2014 hat eine Kanzlei mit Sitz in Essen über den Kollegen N. L. umfangreich erwidern lassen (27 Seiten Schriftsatz nebst Anlagen).

Naja, geht ja auch um was (vorl. angenommener Gegenstandswert € 1.069,05). Die mündliche Verhandlung ist für den 25.08.2014 anberaumt.

Nun sollte man ja meinen, die streitigen Rechtsfragen werden in dem Prozess geklärt und bis dahin wartet die GWE ab. Mitnichten….........................
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

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Die GWE gewerbeauskunftszentrale zieht mal wieder zurück…
Der Termin am 25.08.2014 vor dem AG Düsseldorf hat sich mal wieder erledigt.

5 Tage vorher, verzichtet die GWE auf sämtliche mögliche Forderungen, die sie ja angeblich hat, erkennt die Ansprüche auf Löschung der Daten und die Kostenerstattung an und kassiert (wiederholt) ein Anerkenntnisurteil (AG Düsseldorf, AU v. 21.08.2014 – 55 C 4523/14).

Tenor:

Die Beklagte (=GWE) wird verurteilt,................
 

schnippewippe

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GWE Wirtschaftsinformations GmbH gibt nicht auf:

GWE Wirtschaftsinformations GmbH gibt nicht auf:

GWE Wirtschaftsinformations GmbH gibt nicht auf: Nun versucht es die M. M. S. Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei, Rechtsanwalt Michael M. Sertsöz

Die Firma GWE Wirtschaftsinformations GmbH lässt nichts unversucht Ihre vermeintlichen Forderungen durchzusetzen.

Ausgangspunkt ist ein vermeintlicher Zahlungsanspruch wegen eines Brancheneintrages auf gewerbeauskunftszentrale.de. .........................
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Urteil gegen Branchenbuch-Abzocker
Im vorliegenden Fall tappte ein Handwerksmeister aus Reutlingen in die Abo-Falle. Er sollte eine Rechnung über rund 1.000 Euro bezahlen, verweigerte jedoch die Zahlung wegen Täuschung. Nach der Einreichung einer negativen Feststellungsklage beim Amtsgericht Düsseldorf, bestätigte das Gericht nun, dass keine Zahlungsverpflichtung bestünde (Az.: 30 C 11870/13).
Quelle&mehr: meistertipp.de
 
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