Grundpreis: „So nahe wie möglich“ zum Endpreis

schnippewippe

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Grundpreis: „So nahe wie möglich“ zum Endpreis

Nachdem wir vor kurzem über zwei preisangabenrechtliche Entscheidungen des OLG Kölns berichtet hatten (Grundpreisangabe bei kostenloser Zugabe und Werbeplakat: Preisangabe muss „aus dem Stand“ lesbar sein), geht es heute um eine weitere für die Werbeindustrie interessante Entscheidung des OLG Hamburgs, die die räumliche Nähe des Grundpreises zum Endpreis auf eBay thematisiert (OLG Hamburg, Urteil vom 10. Oktober 2012, Az. 5 U 274/11).

Worum geht es?.......................mehr im link
 
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