Hallo liebe Runde!
Ich bin aus, aus eigener Erfahrung, auf einen für mich teils ärgerlichen und teils Interessanten Fall von Abzocke aufmerksam geworden.
Zunächst der Klassiker: Auf meiner Handyrechnung (Congstar) tauchten Posten von 4,99 Euro die Woche auf.
Die Anfrage bei Congstar bestätigt den Verdacht:
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"Sehr geehrter x,
der von Ihnen geschilderte Fall lässt darauf schließen, dass Sie unter Umständen einen SMS-Vertrag bei einem kostenpflichtigen Dienstanbieter abonniert haben. Manchmal ist es nicht auf den ersten Blick offensichtlich, ob Sie eine einmalige Dienstleistung in Anspruch nehmen oder ein Abo abschließen.
Folgenden Drittanbieter konnten wir ermitteln: Media on Demand GmbH&CO KEG (Rückfragen - Tel.: 01805 109066 /support@mediaondemand.eu)
Der kostenpflichtige Dienst muss von Ihnen selbständig beim jeweiligen Drittanbieter gekündigt werden.
Dies ist notwendig, da ein Vertragsverhältnis nur zwischen Ihnen und dem Anbieter dieser Dienste zustande gekommen ist. congstar hat hier keine Einflussmöglichkeiten und ist weder an den Umsätzen, noch an den Gewinnen dieser Anbieter beteiligt. Wir sind gesetzlich verpflichtet, diesen Anbietern den Zugang zu Endkunden zu ermöglichen und missbilligen es, wenn unseren Kunden hierdurch Nachteile entstehen.
Wir sperren für Sie systemseitig die Möglichkeit, Drittanbieterverträge abzuschließen. Damit wird jedoch das aktuelle Abo nicht gekündigt, sondern nur verhindert, dass ein weiteres Abo abgeschlossen wird.
Wir bitten um Ihr Verständnis."
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Congstar behauptet also, dass der angebliche Vertrag nichts mit ihnen zu tun habe, und sie deshalb machtlos seien.
Daraufhin habe ich den von der Verbraucherzentrale vorbereiteten "hilfsweisen Widerruf" an die Abzockfirma geschickt. Dieser enthält u.a. den Hinweis, dass gar kein Vertrag zu Stande gekommen ist, bzw. mir das nicht nachgewiesen werden kann.
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass ich evtl durchaus auf den von der Firma angebotenen Seiten gesurft bin, mir war aber überhaupt nicht klar, einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Auch eine schriftliche Bestätigung per Post, Mail oder SMS habe ich nicht bekommen.
Die Firma bestätigt zwar in einem Schreiben die Kündigung, schreibt aber in einem anderen; sie meint, es mir GERICHTSFEST nachweisen zu können, dass ich einen Vertrag abgschlossen habe:
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"Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend übersenden wir Ihnen den Nachweis zu dem wirksamen Abschluss vom Abonnement der Videoflatrate 'xxx'.
Am 23.11.2014 um 05:24:41 wurde unter Verwendung der Rufnummer +xxxxxxxxxx (=MSISDN) mit dem Gerät "xxxx" unsere Seite angesurft.
Auf der Startseite wird zunächst eine Übersicht über alle verfügbaren Kategorien der von uns jeweils im Wochenabonnement angebotenen Videoflatrates 'xxx, xxx, xxx etc.' angezeigt. Nach Auswahl der Kategorie 'xxx' hat der Nutzer eines der ihn interessierenden Vorschaubilder angeklickt, woraufhin sich eine Zwischenseite geöffnet hat, auf der er ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass für ein Download/Streamen der Videoflatrate der Abschluss eines Abonnement erforderlich ist und danach unbegrenzt auf alle, auf der Seite vorhandenen, Videos (Downloaden/Streamen - in Abhängigkeit vom verwendeten Gerät) zugegriffen werden kann.
Die Seite beinhaltet zudem den umfassenden Hinweis über den Abrechnungsmodus, Gegenleistung, jederzeitige sofortige Kündigungsmöglichkeit, Widerrufsrecht und AGB etc. Ein Abschluss des Abonnements erfolgt nur dann, wenn der Verifikations-Button 'jetzt Kostenpflichtig bestellen' angeklickt und damit der Abschluss des Abonnements und das Einverständnis mit den AGB bestätigt wird. Andernfalls kann die Seite über den Button abbrechen verlassen werden. Die Abschlußseiten sind vom Netzbetreiber vorgegeben.
Es wurde sich durch einen Klick auf den Verifikations-Button 'jetzt Kostenpflichtig bestellen' für den Abschluss des Abonnements 'xxx' entschieden und dieses nochmals auf der sich sodann öffnenden weiteren Zwischenseite zusätzlich zu der Bestätigung, dass der Nutzer über 16 Jahre alt ist, verifiziert. Nach dieser zweiten Bestätigung des Kaufwunsches wurde direkt der Videotitel:'xxx' gestreamt.
Wir erlauben uns, vorsorglich darauf hinzuweisen, dass sich die Videoflatrate ausschliesslich durch den o.g. Vorgang buchen lässt. Es ist nicht möglich, diese per SMS, Briefpost, oder auf irgendeinem anderen Wege insbesondere nicht durch Anklicken eines Werbebanners zu bestellen.
Am 20.01.2015 wurde das Abo gekündigt.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller gespeicherten Daten zu der von der Rufnummer abgeschlossenen Videoflatrate:
Abonnement: xxx
Preis: 4,99 EUR
Intervall: WEEK
MSISDN: +49xxxxxxxxx
Netzbetreiber: DEU_TMOBILE
IP-Adresse bei der Erstellung des Abonnements: xxxxx
User Agent (z.B.Handy): xxx (Mozilla/5.0 (Linux; U; Android 2.3.5; de-de; xxxx Build/GRJ90) AppleWebKit/533.1 (KHTML, like Gecko) Version/4.0 Mobile Safari/533.1)
Erstellungsdatum: 23.11.2014, 05:24:41
Portal: sexydeu.mobi
Kündigungsdatum: 20.01.2015, 10:28:55
Nutzungsbeginn durch Download/Stream von Videotitel:
Datum: 23.11.2014, 05:24:41
Titel: xxxx
Beachten Sie bitte, dass das Abo zweifach vom Nutzer vor Abschluss bestätigt worden ist. Ohne diese Bestätigungen ist kein Aboabschluss möglich. Vorab wurde dieser mehrfach ausdrücklich und klar lesbar auf den Widerruf, AGB und Abrechnungsmodus hingewiesen. Über den Link Abo Verwaltung hatte der Nutzer zudem jederzeit die Möglichkeit, Kontakt zu uns aufzunehmen, die AGB nochmals nachzulesen und schließlich das Abonnement zu kündigen.
Selbstverständlich können wir den Abschluss des Abonnements anhand der gespeicherten Daten gerichtsfest belegen. Eine Verwechslung ist insbesondere durch die von dem Mobilfunkbetreiber bei der Einwahl in das mobile Internet vergebene IP–Adresse und die eindeutige identifizierte MSISDN auszuschließen.
Wir hoffen, hiermit Ihre Anfrage umfassend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Media on Demand GmbH & Co KG
Wasnergasse 31, Top 17
1200 Wien
Österreich
Telefon: 0 800-480 580 0111 * (*kostenlos aus dem dt. Festnetz)
Email: info@mediaondemand.at
Geschäftsführer: Johann Gamon
Registrierungsnummer: FN286110a
Sitz der Gesellschaft: Wien"
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Die Firma behauptet also, den Abschluss des Vertrages gerichtsfest belegen zu können. Das finde ich interessant!
Auf folgendem Portal soll ich also gesurft sein: sexydeu.mobi
Ich hab mir das mal am PC angesehen, man muss da seine Handynummer eintippen, denke aber, dass das Feld bei Zugriff vom Handy aus, bereits ausgefüllt ist.
Weiter gehts. Nach meinem Einspruch bei Congstar bekomme ich folgende Antwort:
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"Sehr geehrter Herr xxx,
wir haben Ihr Anliegen geprüft und können Ihnen mitteilen, dass bezüglich der Reklamation der Drittanbietergebühren den Punkt 9 Zusatzleistungen Dritter in unseren Leistungsbeschreibungen zu beachten ist.
Werden Zusatzleistungen durch andere Anbieter erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem weiteren Anbieter. Unsere Leistung beschränkt sich auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu dem anderen Anbieter. Für Fehlleistungen der von dem Anbieter eingesetzten Endgeräte sowie für die Erfüllung von dessen Pflichten haften wir nicht. Wir können somit einer Erstattung der Gebühren nicht stattgeben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den entsprechenden Anbieter.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Es grüßt Sie
Ihr congstar Team "
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Sie bleiben dabei; es gäbe ein unmittelbares Vertragsverhältnis, das Congstar ausklammert.
Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen, und ich hoffe/denke, hier kennen sich einige damit ganz gut aus und können mir eine grobe Empfehlung geben:
-Verdient Congstar wirklich nicht mit, als Inkassounternehmen in diesem Fall?
-Was haltet ihr von dem angeblichen gerichtsfesten Nachweis der Abzockfirma?
-Was wäre eurer Tip für mein weiteres Vorgehen?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Viele Grüße
Headset
Ich bin aus, aus eigener Erfahrung, auf einen für mich teils ärgerlichen und teils Interessanten Fall von Abzocke aufmerksam geworden.
Zunächst der Klassiker: Auf meiner Handyrechnung (Congstar) tauchten Posten von 4,99 Euro die Woche auf.
Die Anfrage bei Congstar bestätigt den Verdacht:
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"Sehr geehrter x,
der von Ihnen geschilderte Fall lässt darauf schließen, dass Sie unter Umständen einen SMS-Vertrag bei einem kostenpflichtigen Dienstanbieter abonniert haben. Manchmal ist es nicht auf den ersten Blick offensichtlich, ob Sie eine einmalige Dienstleistung in Anspruch nehmen oder ein Abo abschließen.
Folgenden Drittanbieter konnten wir ermitteln: Media on Demand GmbH&CO KEG (Rückfragen - Tel.: 01805 109066 /support@mediaondemand.eu)
Der kostenpflichtige Dienst muss von Ihnen selbständig beim jeweiligen Drittanbieter gekündigt werden.
Dies ist notwendig, da ein Vertragsverhältnis nur zwischen Ihnen und dem Anbieter dieser Dienste zustande gekommen ist. congstar hat hier keine Einflussmöglichkeiten und ist weder an den Umsätzen, noch an den Gewinnen dieser Anbieter beteiligt. Wir sind gesetzlich verpflichtet, diesen Anbietern den Zugang zu Endkunden zu ermöglichen und missbilligen es, wenn unseren Kunden hierdurch Nachteile entstehen.
Wir sperren für Sie systemseitig die Möglichkeit, Drittanbieterverträge abzuschließen. Damit wird jedoch das aktuelle Abo nicht gekündigt, sondern nur verhindert, dass ein weiteres Abo abgeschlossen wird.
Wir bitten um Ihr Verständnis."
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Congstar behauptet also, dass der angebliche Vertrag nichts mit ihnen zu tun habe, und sie deshalb machtlos seien.
Daraufhin habe ich den von der Verbraucherzentrale vorbereiteten "hilfsweisen Widerruf" an die Abzockfirma geschickt. Dieser enthält u.a. den Hinweis, dass gar kein Vertrag zu Stande gekommen ist, bzw. mir das nicht nachgewiesen werden kann.
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass ich evtl durchaus auf den von der Firma angebotenen Seiten gesurft bin, mir war aber überhaupt nicht klar, einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Auch eine schriftliche Bestätigung per Post, Mail oder SMS habe ich nicht bekommen.
Die Firma bestätigt zwar in einem Schreiben die Kündigung, schreibt aber in einem anderen; sie meint, es mir GERICHTSFEST nachweisen zu können, dass ich einen Vertrag abgschlossen habe:
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"Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend übersenden wir Ihnen den Nachweis zu dem wirksamen Abschluss vom Abonnement der Videoflatrate 'xxx'.
Am 23.11.2014 um 05:24:41 wurde unter Verwendung der Rufnummer +xxxxxxxxxx (=MSISDN) mit dem Gerät "xxxx" unsere Seite angesurft.
Auf der Startseite wird zunächst eine Übersicht über alle verfügbaren Kategorien der von uns jeweils im Wochenabonnement angebotenen Videoflatrates 'xxx, xxx, xxx etc.' angezeigt. Nach Auswahl der Kategorie 'xxx' hat der Nutzer eines der ihn interessierenden Vorschaubilder angeklickt, woraufhin sich eine Zwischenseite geöffnet hat, auf der er ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass für ein Download/Streamen der Videoflatrate der Abschluss eines Abonnement erforderlich ist und danach unbegrenzt auf alle, auf der Seite vorhandenen, Videos (Downloaden/Streamen - in Abhängigkeit vom verwendeten Gerät) zugegriffen werden kann.
Die Seite beinhaltet zudem den umfassenden Hinweis über den Abrechnungsmodus, Gegenleistung, jederzeitige sofortige Kündigungsmöglichkeit, Widerrufsrecht und AGB etc. Ein Abschluss des Abonnements erfolgt nur dann, wenn der Verifikations-Button 'jetzt Kostenpflichtig bestellen' angeklickt und damit der Abschluss des Abonnements und das Einverständnis mit den AGB bestätigt wird. Andernfalls kann die Seite über den Button abbrechen verlassen werden. Die Abschlußseiten sind vom Netzbetreiber vorgegeben.
Es wurde sich durch einen Klick auf den Verifikations-Button 'jetzt Kostenpflichtig bestellen' für den Abschluss des Abonnements 'xxx' entschieden und dieses nochmals auf der sich sodann öffnenden weiteren Zwischenseite zusätzlich zu der Bestätigung, dass der Nutzer über 16 Jahre alt ist, verifiziert. Nach dieser zweiten Bestätigung des Kaufwunsches wurde direkt der Videotitel:'xxx' gestreamt.
Wir erlauben uns, vorsorglich darauf hinzuweisen, dass sich die Videoflatrate ausschliesslich durch den o.g. Vorgang buchen lässt. Es ist nicht möglich, diese per SMS, Briefpost, oder auf irgendeinem anderen Wege insbesondere nicht durch Anklicken eines Werbebanners zu bestellen.
Am 20.01.2015 wurde das Abo gekündigt.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller gespeicherten Daten zu der von der Rufnummer abgeschlossenen Videoflatrate:
Abonnement: xxx
Preis: 4,99 EUR
Intervall: WEEK
MSISDN: +49xxxxxxxxx
Netzbetreiber: DEU_TMOBILE
IP-Adresse bei der Erstellung des Abonnements: xxxxx
User Agent (z.B.Handy): xxx (Mozilla/5.0 (Linux; U; Android 2.3.5; de-de; xxxx Build/GRJ90) AppleWebKit/533.1 (KHTML, like Gecko) Version/4.0 Mobile Safari/533.1)
Erstellungsdatum: 23.11.2014, 05:24:41
Portal: sexydeu.mobi
Kündigungsdatum: 20.01.2015, 10:28:55
Nutzungsbeginn durch Download/Stream von Videotitel:
Datum: 23.11.2014, 05:24:41
Titel: xxxx
Beachten Sie bitte, dass das Abo zweifach vom Nutzer vor Abschluss bestätigt worden ist. Ohne diese Bestätigungen ist kein Aboabschluss möglich. Vorab wurde dieser mehrfach ausdrücklich und klar lesbar auf den Widerruf, AGB und Abrechnungsmodus hingewiesen. Über den Link Abo Verwaltung hatte der Nutzer zudem jederzeit die Möglichkeit, Kontakt zu uns aufzunehmen, die AGB nochmals nachzulesen und schließlich das Abonnement zu kündigen.
Selbstverständlich können wir den Abschluss des Abonnements anhand der gespeicherten Daten gerichtsfest belegen. Eine Verwechslung ist insbesondere durch die von dem Mobilfunkbetreiber bei der Einwahl in das mobile Internet vergebene IP–Adresse und die eindeutige identifizierte MSISDN auszuschließen.
Wir hoffen, hiermit Ihre Anfrage umfassend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Media on Demand GmbH & Co KG
Wasnergasse 31, Top 17
1200 Wien
Österreich
Telefon: 0 800-480 580 0111 * (*kostenlos aus dem dt. Festnetz)
Email: info@mediaondemand.at
Geschäftsführer: Johann Gamon
Registrierungsnummer: FN286110a
Sitz der Gesellschaft: Wien"
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Die Firma behauptet also, den Abschluss des Vertrages gerichtsfest belegen zu können. Das finde ich interessant!
Auf folgendem Portal soll ich also gesurft sein: sexydeu.mobi
Ich hab mir das mal am PC angesehen, man muss da seine Handynummer eintippen, denke aber, dass das Feld bei Zugriff vom Handy aus, bereits ausgefüllt ist.
Weiter gehts. Nach meinem Einspruch bei Congstar bekomme ich folgende Antwort:
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"Sehr geehrter Herr xxx,
wir haben Ihr Anliegen geprüft und können Ihnen mitteilen, dass bezüglich der Reklamation der Drittanbietergebühren den Punkt 9 Zusatzleistungen Dritter in unseren Leistungsbeschreibungen zu beachten ist.
Werden Zusatzleistungen durch andere Anbieter erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem weiteren Anbieter. Unsere Leistung beschränkt sich auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu dem anderen Anbieter. Für Fehlleistungen der von dem Anbieter eingesetzten Endgeräte sowie für die Erfüllung von dessen Pflichten haften wir nicht. Wir können somit einer Erstattung der Gebühren nicht stattgeben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den entsprechenden Anbieter.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Es grüßt Sie
Ihr congstar Team "
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Sie bleiben dabei; es gäbe ein unmittelbares Vertragsverhältnis, das Congstar ausklammert.
Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen, und ich hoffe/denke, hier kennen sich einige damit ganz gut aus und können mir eine grobe Empfehlung geben:
-Verdient Congstar wirklich nicht mit, als Inkassounternehmen in diesem Fall?
-Was haltet ihr von dem angeblichen gerichtsfesten Nachweis der Abzockfirma?
-Was wäre eurer Tip für mein weiteres Vorgehen?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Viele Grüße
Headset